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   LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07   

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LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07 (https://dejure.org/2007,38848)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2007 - 315 O 155/07 (https://dejure.org/2007,38848)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2007 - 315 O 155/07 (https://dejure.org/2007,38848)
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Volltextveröffentlichung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Ausnutzung des sog. fliegenden Gerichtsstandes ist nicht per se rechtsmissbräuchlich

 
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  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes sind an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen; es wird daher insbesondere keine Branchengleichheit vorausgesetzt (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker).

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen (Mitbewerber) beeinträchtigen, d.h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (stRspr; BGH GRUR 1998, 1039, 1040 Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste BGH GRUR 2000, 909 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen (Mitbewerber) beeinträchtigen, d.h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (stRspr; BGH GRUR 1998, 1039, 1040 Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste BGH GRUR 2000, 909 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen (Mitbewerber) beeinträchtigen, d.h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (stRspr; BGH GRUR 1998, 1039, 1040 Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste BGH GRUR 2000, 909 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen (Mitbewerber) beeinträchtigen, d.h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (stRspr; BGH GRUR 1998, 1039, 1040 Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste BGH GRUR 2000, 909 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Zur Auslegung des Klageantrags kann die konkrete Verletzungshandlung bzw. Verletzungsform und die Klagebegründung im Übrigen heranzogen werden (BGH GRUR 1991, 138 - Flacon; BGH GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; BGH WRP 2001, 1182, 1183 - Jubiläumsschnäppchen).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Zur Auslegung des Klageantrags kann die konkrete Verletzungshandlung bzw. Verletzungsform und die Klagebegründung im Übrigen heranzogen werden (BGH GRUR 1991, 138 - Flacon; BGH GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; BGH WRP 2001, 1182, 1183 - Jubiläumsschnäppchen).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen (Mitbewerber) beeinträchtigen, d.h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (stRspr; BGH GRUR 1998, 1039, 1040 Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste BGH GRUR 2000, 909 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Zur Auslegung des Klageantrags kann die konkrete Verletzungshandlung bzw. Verletzungsform und die Klagebegründung im Übrigen heranzogen werden (BGH GRUR 1991, 138 - Flacon; BGH GRUR 1991, 772, 773 - Anzeigenrubrik I; BGH WRP 2001, 1182, 1183 - Jubiläumsschnäppchen).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.08.2007 - 315 O 155/07
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen (Mitbewerber) beeinträchtigen, d.h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (stRspr; BGH GRUR 1998, 1039, 1040 Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste BGH GRUR 2000, 909 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258 - Immobilienpreisangaben; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).
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