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   LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18   

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https://dejure.org/2019,34612
LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18 (https://dejure.org/2019,34612)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2019 - 315 O 255/18 (https://dejure.org/2019,34612)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 315 O 255/18 (https://dejure.org/2019,34612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 RDG, § 5 RDG, § 3a UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Anspruch einer Rechtsanwaltskammer auf Erstattung außergerichtlicher Abmahnkosten bei unzulässiger Internet-Werbung für Rechtsdienstleistungen

  • BRAK-Mitteilungen

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten wegen eines RDG-Verstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Prüfung und Aufforderung zur Löschung negativer Google-Bewertungen stellt Rechtsdienstleistung dar

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Darf eine Agentur die Löschung negativer Bewertungen anbieten?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Agentur, die Löschung unerlaubter Bewertungen anbietet, verhält sich wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung der Löschung von Google-Bewertungen verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Löschung von negativen Google Bewertungen - Musterschreiben können zum Eigentor werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 170
  • MMR 2020, 496
  • K&R 2019, 810
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 104/01

    Rechtsberatung durch Automobilclub

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18
    Deshalb sind die Verstöße auch spürbar im Sinne des § 3a UWG (BGH GRUR 2004, 253 (254) - Rechtsberatung durch Automobilclub ).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18
    Hinsichtlich der Kostenerstattung kommt es im Wettbewerbsrecht nicht darauf an, dass alle beanstandeten Punkte begründet waren, da es sich nach der so genannten TÜV-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. Vom 24.03.2011 - I ZR 108/09) im Wettbewerbsrecht (anders als im Markenrecht) nicht um eigenständige Streitgegenstände handelt, sondern lediglich um einzelne Begründungen desselben Unterlassungsanspruchs.
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18
    Soweit der Bundesgerichtshof die Geschäftsführerhaftung bei "reinen" UWG-Verstößen (im Gegensatz zum beispielsweise Markenrecht) eingeschränkt hat (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung ), greift dies vorliegend nicht zu Gunsten des Beklagten ein, weil es um den (kompletten) Internetauftritt geht, der üblicherweise vom Geschäftsführer verantwortet wird; Gegenteiliges ist nicht vorgetragen.
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