Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 3 RDG, § 5 RDG, § 3a UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG
Wettbewerbsverstoß: Anspruch einer Rechtsanwaltskammer auf Erstattung außergerichtlicher Abmahnkosten bei unzulässiger Internet-Werbung für Rechtsdienstleistungen - BRAK-Mitteilungen
Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten wegen eines RDG-Verstoßes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Prüfung und Aufforderung zur Löschung negativer Google-Bewertungen stellt Rechtsdienstleistung dar
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Darf eine Agentur die Löschung negativer Bewertungen anbieten?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Agentur, die Löschung unerlaubter Bewertungen anbietet, verhält sich wettbewerbswidrig
Besprechungen u.ä. (2)
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Prüfung der Löschung von Google-Bewertungen verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Löschung von negativen Google Bewertungen - Musterschreiben können zum Eigentor werden
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 170
- MMR 2020, 496
- K&R 2019, 810
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.2003 - I ZR 104/01
Rechtsberatung durch Automobilclub
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18
Deshalb sind die Verstöße auch spürbar im Sinne des § 3a UWG (BGH GRUR 2004, 253 (254) - Rechtsberatung durch Automobilclub ). - BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18
Hinsichtlich der Kostenerstattung kommt es im Wettbewerbsrecht nicht darauf an, dass alle beanstandeten Punkte begründet waren, da es sich nach der so genannten TÜV-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. Vom 24.03.2011 - I ZR 108/09) im Wettbewerbsrecht (anders als im Markenrecht) nicht um eigenständige Streitgegenstände handelt, sondern lediglich um einzelne Begründungen desselben Unterlassungsanspruchs. - BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255/18
Soweit der Bundesgerichtshof die Geschäftsführerhaftung bei "reinen" UWG-Verstößen (im Gegensatz zum beispielsweise Markenrecht) eingeschränkt hat (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung ), greift dies vorliegend nicht zu Gunsten des Beklagten ein, weil es um den (kompletten) Internetauftritt geht, der üblicherweise vom Geschäftsführer verantwortet wird; Gegenteiliges ist nicht vorgetragen.