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   LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06   

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LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06 (https://dejure.org/2006,2155)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2006 - 315 O 343/06 (https://dejure.org/2006,2155)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 315 O 343/06 (https://dejure.org/2006,2155)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie z. B. Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers wirksam möglich

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie z. B. Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers wirksam möglich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    UsedSoft darf mit gebrauchter Software handeln

  • absatzwirtschaft.de (Pressebericht, 14.05.2008)

    Handel mit Gebraucht-Software

  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Software-Lizenzen

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Zulässiger Verkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag

  • beck.de (Leitsatz)

    Handel mit «gebrauchten» Softwarelizenzen

Besprechungen u.ä. (4)

  • wekwerth.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "2nd-Hand-Software" - Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Software-Lizenzen (RA Markus Wekwerth)

  • ius-it.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 17 UrhG; §§ 69c, 69d UrhG
    Sekundärhandel mit Softwarelizenzen (Assessor jur. Von Marc Oliver Giel, Dieburg; jus IT 12/2006)

  • taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Handel mit gebrauchten Softwarenutzungsrechten

  • microsoft.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Produktpiraterie und Gebrauchtsoftware als Beschaffungsrisiko (RA Dr. Oliver Wolff-Rojczyk)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 827
  • ZUM 2007, 159
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06
    Für die Frage des Eintrittes einer urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts in Bezug auf Vervielfältigungsstücke von Software ist es vielmehr gänzlich irrelevant (vgl. hierzu auch BGH CR 2000, S. 651 ff. (S. 653-654) und die Anmerkung von Witte in CR 2000, S. 654 f. (S. 655)).

    9 des Microsoft Select-Vertrages kommt demnach keinesfalls eine dingliche Wirkung zu, die zur Folge hätte, dass der Ersterwerber nur ein in Bezug auf die Möglichkeit der Weiterveräußerung beschränktes Recht an der ihm überlassenen Software erlangen würde und nur in diesem Umfang eine Erschöpfung eintreten könnte (vgl. hierzu BGH CR 2000, S. 651 ff. (S. 652 und 653) und Schuppert/Greissinger in CR 2005, S. 81 ff. (S. 85-87)).

    Auch das Vorliegen solcher besonderer Umstände ist hier nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch BGH CR 2000, S. 651 ff. (S. 654).

  • OLG Bamberg, 21.06.2006 - 3 U 253/05

    Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06
    Das Ausnutzen fremden Vertragsbruchs ist grundsätzlich zulässig, sofern es nicht auf der Initiative des Ausnutzenden beruht - sog. Verleiten zum Vertragsbruch, wofür hier nichts dargetan ist - oder, sofern nicht besondere Umstande bei der Missachtung der vertraglichen Regelung hinzukommen (vgl. HansOLG , Beschluss vom 31. März 2006 zum Az. 3 U 253/05, S. 4-5).
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06
    Hiernach handelt es sich bei der hier in Rede stehenden Vertragsgestaltung um Kaufverträge bzw. jedenfalls kaufvertragsähnliche Verträge (vgl. dazu BGHZ 102, S. 135 ff. (S. 141); Hoeren in Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage 2000, § 69c Rn. 14; Grützmacher in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Auflage 2006, § 69c Rn. 38), wobei Vertragsgegenstand jeweils eine Anzahl von Nutzungsrechten ist, die Microsoft seinen Vertragspartnern im Grundsatz als zeitlich unbeschränkte Lizenzen veräußert.
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06
    Zum - auch in § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG normierten - urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Mai 2000 (Az.: I ZR 256/97 - Parfumflakon; GRUR 2001, S. 51 ff.) u. a. das Folgende ausgeführt (a. a. O., S. 53):.
  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 208/83

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Tonträgern

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06
    "Die gesetzliche Regelung in § 17 II UrhG ist jedoch Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss (vgl. BGH, GRUR 1986, 736 [ 737f.] = NJW-RR 1986, 1183 = LM § 17 UrhG Nr. 8 - Schallplattenvermietung).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 20 U 76/97

    'not for resale' - Wiederverkauf von CD-ROMs, Beta-Version, keine dingliche

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2006 - 315 O 343/06
    Letzterer vertraglicher Regelung steht indes die Tatsache entgegen, dass es sich bei der Erschöpfung um zwingendes Recht handelt, das nicht vertraglich abbedungen werden kann (vgl. HansOLG Bremen WRP 1997, S. 573 ff. (S. 575); OLG Düsseldorf MMR 1998, S. 417; Grützmacher in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Auflage 2006, § 69c Rn. 38; Loewenheim in Schricker, Urheberrecht, 2. Auflage 1999, § 69c Rn. 32; Sosnitza in K&R 2006, S. 206 ff. (S. 210); Marly in Softwareüberlassungsverträge, 4. Auflage 2004, S. 461 (Rn. 1069); Schuppert/Greissinger in CR 2005, S. 81 ff. (S. 83 unter Ziff. IV 1)).
  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Aber auch eine analoge Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes ist hier nicht möglich (a.A. LG Hamburg CR 2006, 812 m. Anm. Grützmacher).
  • OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06

    Einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung: Verfügungsgrund bei längerer

    Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 29.6.2006 (315 O 343/06) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 315 O 343/06, vom 29.6.2006 aufzuheben und die Wirkung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 4.5.2006 wiederherzustellen.

  • LG München I, 28.11.2007 - 30 O 8684/07

    Streit um eine Kaufpreiszahlung für Softwarelizenzen; Aufgespaltene

    Die Softwarelizenzen seien wirksam auf die Beklagte übertragen worden, was sich auch inzident aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.0.2006, Az. 315 O 343/06 (Anlage K 7), ergebe.

    Das Gericht teilt vielmehr die Rechtsauffassung des Landgerichts Hamburg im Verfahren 315 O 343/06, dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Mi-Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Mi im Grundsatz wirksam möglich ist.

  • LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10

    Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle

    Zur Begründung der Gegenansicht ( Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 19a Rn. 11; Spindler , GRUR 2002, 105, 110; Kröger , CR 2001, 316, 318; LG Hamburg, Urt. v. 29.6.2006 - 315 O 343/06, MMR 2006, 827 m. Anm. Heydn/Schmidl im Fall des rechtmäßigen Besitzes einer verkörperlichten Masterkopie; die Argumentation von Hoeren , MMR 2000, 515, 517 richtet sich gegen den Text des Entwurfs der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und ist wohl eher de lege ferenda zu verstehen), die die wohl herrschende Auffassung in der Literatur darstellt, wird u.a. angeführt, dass der Rechtsinhaber den Datensatz als solches weitergegeben habe und dass ein solches Exemplar systemwidrig nicht innerhalb der Gemeinschaft frei zirkulieren könne ( Dreier aaO).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

    völlig unproblematisch", bezüglich der Urheberrechte der Firma A... "Erschöpfung" eingetreten sei und der Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. Juni 2006 (Az.: 315 O 343/06), dessen Entscheidung als "Präjudiz" für ähnlich gelagerte Sachverhalte bezeichnet wird, den Anschein eines endgültigen Rates.
  • LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09

    Anspruch des Lizenznehmers auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von 29

    Eine analoge Anwendung des § 69c Ziff.3 S.2 UrhG kommt auch nach der bisher hierzu vorliegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung (Landgericht Hamburg MMR 2006, 827; LG München MMR 2008, 563), die jedoch Volumenlizenzen an Software betrifft, die nicht nach dem Client-Server-Prinzip aufgebaut ist, nur in Betracht, wenn durch entsprechende Löschung der beim Ersterwerber vorhandenen Kopien eine Vermehrung der Vervielfältigungen ausgeschlossen ist.
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