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   AG Hamburg-Altona, 14.02.2012 - 316 C 275/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4287
AG Hamburg-Altona, 14.02.2012 - 316 C 275/11 (https://dejure.org/2012,4287)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 14.02.2012 - 316 C 275/11 (https://dejure.org/2012,4287)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 316 C 275/11 (https://dejure.org/2012,4287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung wegen strafbaren Verhaltens eines Mieters aufgrund von Cannabisanbaus

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Cannabisanbau des Untermieters - fristlose Kündigung des Mieters

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Cannabisanbau des Untermieters - fristlose Kündigung des Mieters

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Wohnungsmietvertrages wegen Anbau von Cannabis in der Wohnung durch den Untermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung wegen strafbaren Verhaltens eines Mieters aufgrund von Cannabisanbaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Cannabisanbau ist wichtiger Grund zur Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Cannabis-Bauern kann gekündigt werden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Untermieter züchtet Cannabis - Vermieterin darf der Hauptmieterin ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Cannabisanbau des Untermieters - fristlose Kündigung des Mieters

  • blog.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Cannabis Konsum und Anbau

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Cannabis-Anbau rechtfertigt fristlose Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Cannabis-Anbau rechtfertigt fristlose Kündigung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Cannabisanbau in der Mietwohnung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Cannabisanbau eines Untermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des Hauptmieters - Aufgrund Schwere des Vertragsverstoßes keine Abmahnung erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Cannabisanbau des Mieters: Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung! (IMR 2012, 366)

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86

    Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 14.02.2012 - 316 C 275/11
    An dieser Gestaltungswirkung der Kündigung kann nachträgliches Wohlverhalten des Mieters nichts mehr ändern (BGH, Urt. v. 23.9.1987, NJW-RR 1988, S. 77, 78) Nichts anderes gilt für den Fall, dass dem Mieter das Verschulden seines Untermieters zugerechnet wird.
  • OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 14.02.2012 - 316 C 275/11
    Das Vertrauensverhältnis war, entgegen der Ansicht der Klägerin, nicht auf Grund der jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien zerrüttet, da dies der in einem Rechtstaat übliche Weg zur Konfliktlösung ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 5.6.1992, NJW-RR 1993, S. 16, 17; AG Jülich, Urt. v. 25.4.2006, WuM 2006, S. 562, [...]).
  • AG Jülich, 25.04.2006 - 11 C 19/06
    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 14.02.2012 - 316 C 275/11
    Das Vertrauensverhältnis war, entgegen der Ansicht der Klägerin, nicht auf Grund der jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien zerrüttet, da dies der in einem Rechtstaat übliche Weg zur Konfliktlösung ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 5.6.1992, NJW-RR 1993, S. 16, 17; AG Jülich, Urt. v. 25.4.2006, WuM 2006, S. 562, [...]).
  • BGH, 17.10.1990 - VIII ZR 213/89

    Haftung des Pächters für Verschulden des Unterpächters

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 14.02.2012 - 316 C 275/11
    Der in der Norm verwendete Ausdruck "bei dem Gebrauch" bedeutet vielmehr, dass alle Aktivitäten umfasst sind, die der Untermieter in den ihm zwecks Aufenthalt überlassenen Räumen ausübt (so zu Recht der BGH betreffend eine von dem Untermieter vorsätzlich herbeigeführten Explosion; Urt. v. 17.10.1990, NJW 1991, S. 489f).
  • AG Karlsruhe, 03.02.2017 - 6 C 2930/16

    Haschkonsum und professioneller Anbau: Vermieter kann sofort fristlos kündigen!

    Andererseits handelt es sich aber nicht um eine fahrlässige, sondern um eine vorsätzliche Straftat, für die das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 29 Abs. 1 einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht (vgl. AG Hamburg-Altona Urt. v. 14.2.2012 \u0097 316 C 275/11, BeckRS 2012, 15113, beck-online).
  • AG Berlin-Wedding, 10.02.2015 - 11 C 103/14

    Stromdiebstahl: Fristlose Kündigung!

    Dabei handelt es sich jedenfalls um eine Überlassung des Gebrauchs an den Besucher im Sinne des § 540 Abs. 2 BGB, wodurch der Beklagte zu 1. dessen Verschulden zu vertreten hat (vgl. Landgericht Frankfurt in ZMR 2006, 776 und Amtsgericht Hamburg-Altona in ZMR 2012, 587).
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