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   LG Hamburg, 31.05.2016 - 316 S 81/15   

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https://dejure.org/2016,19611
LG Hamburg, 31.05.2016 - 316 S 81/15 (https://dejure.org/2016,19611)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2016 - 316 S 81/15 (https://dejure.org/2016,19611)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 316 S 81/15 (https://dejure.org/2016,19611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 138 Abs 2 BGB, § 267 BGB, § 278 BGB, § 535 BGB, §§ 535 ff BGB
    Klage eines Sozialleistungsträgers auf Erstattung überbezahlter Miete: Auffälliges Missverhältnis der Miete zum überlassenen Wohnraum; Vermessung des Wohnraums durch den Sachverständigen; Kenntnis von der Wohnflächenabweichung bei Zahlung durch einen Leistungsträger

  • hinzundkunzt.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miete 50% höher als ortsüblich: Wucher!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn die Miete 50% über der ortsüblichen Miete liegt ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietwucher führt zur Unwirksamkeit des Wohnungsmietvertrages

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietwucher - Miete 50 Prozent über ortsüblicher Miete

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Missverhältnis zwischen ortsüblicher Marktmiete und tatsächlicher Miete um mehr als 50 % führt insoweit zur Unwirksamkeit des Wohnungsmietvertrags - Unwirksamkeit aufgrund Wuchers im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Miete 50% höher als ortsüblich: Wucher! (IMR 2016, 403)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09

    Berücksichtigung der Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses

    Auszug aus LG Hamburg, 31.05.2016 - 316 S 81/15
    Falls auch ein solcher nicht ermittelt werden kann, können die für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen herangezogen werden (s. z.B. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09 - Rz 17, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 21.03.2003 - 63 S 365/01

    Wohnraummiete: Mieterhöhung bei möbliertem Wohnraum

    Auszug aus LG Hamburg, 31.05.2016 - 316 S 81/15
    Die Bemessung eines etwaigen Möblierungszuschlags setzt nach Auffassung der Kammer voraus, dass Erkenntnisse darüber vorliegen, über welchen Zeitwert die jeweiligen Möbelstücke jedenfalls bei vertragsgemäßer Nutzung verfügen würden (siehe auch LG Berlin, Urteil vom 21. März 2003 - 63 S 365/01 -, Rz 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.02.2011 - XII ZR 59/09

    Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit durch die

    Auszug aus LG Hamburg, 31.05.2016 - 316 S 81/15
    § 33 SGB II erfasst dabei nicht nur Ansprüche, die nach dem Inkrafttreten der Norm am 01.08.2006 entstanden sind, sondern rückwirkend auch solche aus der Zeit davor (vgl. BGH, Urt. v. 23.02.2011, Az.: XII ZR 59/09, Rz 23, 24, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus LG Hamburg, 31.05.2016 - 316 S 81/15
    Bei Mietverhältnissen ist der Verkehrswert und damit die ortsübliche Marktmiete in der Regel als Vergleichsmiete, d.h. durch Vergleich mit den erzielten Mieten für andere vergleichbare Mietobjekte, festzustellen (BGH, Urteil vom 28. April 1999 - XII ZR 150/97 - Rz 35, zitiert nach juris).
  • AG Nürnberg, 22.03.2017 - 16 C 127/16

    Wohnungsmiete - Mietminderungsquote bei Totalausfall der Gasversorgung für

    Nachdem von dem Anspruchsübergang namentlich auch Bereicherungsansprüche umfasst sind (vgl. hierzu z.B. LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2016, Az: 316 S 81/15, WuM 2016, 434), war auch die hier streitgegenständliche Forderung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BGB vom Anspruchsübergang auf das Jobcenter erfasst.
  • LG Berlin, 19.04.2023 - 64 S 190/21

    Zum Übergang von Rückzahlungsansprüchen im Sozialleistungsbezug stehender

    Für einen im Leistungsbezug stehenden Mieter bedeutet dies, dass er Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Miete - beispielsweise wegen unter Verstoß gegen die "Mietpreisbremse" nach §§ 556d ff. BGB überhöhter Mietforderungen oder wegen Eintritt eines Mangels, der nach § 536 BGB zur Minderung der Miete führt - nur dann im eigenen Namen geltend machen kann, wenn ihm der Leistungsträger die Forderungen nach § 33 Abs. 4 SGB II rücküberträgt (Anschluss LG Hamburg, Urteil vom 31. März 2022 - 333 S 17/21 und LG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - 316 S 81/15, GE 2016, 917 ff.).(Rn.15).

    Die Kammer teilt die Ansicht des Landgerichts Hamburg, wonach der gesetzliche Forderungsübergang nach § 33 Abs. 1 SGB II jegliche Forderung aus einem Mietverhältnis betrifft, die während des Bezugs von Sozialleistungen fällig wird und die der Leistungsberechtigte im Falle ihrer Erfüllung zur Deckung seines Lebensbedarfs hätte verwenden müssen (vgl. LG Hamburg - 333 S 17/21 -, Urt. v. 31.03.2022; LG Hamburg - 316 S 81/15 -, Urt. v. 31.05.2016, GE 2016, 917 ff.; AG Nürnberg - 16 C 127/16 -, Urt. v. 22.03.2017, WuM 2017, 398 f.; vgl. auch Flatow/Knickrehm, WuM 2018, 465 ff., unter D.II.3.b); alle zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2020 - L 13 AS 39/18
    Die ortsübliche Miete für die Unterkunft des Klägers wäre danach zu ermitteln (vgl. hierzu Landgericht - LG -, Urteil vom 31. Mai 2016 - 316 S 81/15) und als Bedarf anzuerkennen gewesen, so dass die tatsächlich vorgenommene Kürzung der Unterkunftskosten auf geringe Teilbeträge der Neben- und Heizkosten ohnehin nicht gerechtfertigt war.
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