Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.1987 - 316/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1276
EuGH, 18.06.1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,1276)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,1276)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,1276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    CPAS de Courcelles / Lebon

    VERORDNUNG NR . 1612/68 DES RATES, ARTIKEL 7 ABSATZ 2 UND 10, UND VERORDNUNG NR . 1251/70
    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - GLEICHBEHANDLUNG - SOZIALE VERGÜNSTIGUNGEN - FAMILIENANGEHÖRIGE - MITTELBARE NUTZNIESSUNG - VERWANDTE IN ABSTEIGENDER LINIE, DIE DAS 21 . LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN UND DENEN DER ARBEITNEHMER KEINEN UNTERHALT MEHR GEWÄHRT - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    CPAS de Courcelles / Lebon

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Unterhaltsleistungen an einen Familienangehörigen ; Gleichbehandlung hinsichtlich sozialer und steuerlicher Leistungen ; Gewährung eines Existenzminimums

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 10; ; VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern; Sozialleistungen für Familienangehörige eines Arbeitnehmers; Anspruch auf soziale Vergünstigung; Anspruch auf Sozialleistungen des Aufnahmemitgliedstaats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Familienangehörige - Mittelbare Nutznießung - Verwandte in absteigender Linie, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und denen der Arbeitnehmer keinen Unterhalt mehr gewährt - Ausschluß

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Feizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriff des Arbeitnehmers und des Verwandten in absteigender Linie, dem Unterhalt gewährt wird - Gleichbehandlung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (80)

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    43 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich nämlich, dass sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation ergibt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird (in diesem Sinne, zu Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68, Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85, Lebon, Slg. 1987, 2811, Randnrn.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 18. Juni 1987 - C-316/85 [ECLI:EU:C:1987:302], Lebon - Rn. 20) ist es nicht möglich, die Inanspruchnahme von Sozialhilfe als Indiz für eine mangelnde Unterhaltsgewährung anzusehen.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    24 In seinem Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85 (Lebon, Slg. 1987, 2811) habe der Gerichtshof entschieden, dass die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Gleichbehandlung hinsichtlich der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen nur für Arbeitnehmer gelte und dass Personen, die zuwanderten, um eine Beschäftigung zu suchen, diese Gleichbehandlung gemäß Artikel 48 EG-Vertrag sowie Artikel 2 und 5 der Verordnung Nr. 1612/68 nur in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung genössen.

    31 Während nämlich für Angehörige der Mitgliedstaaten, die zuwandern, um eine Beschäftigung zu suchen, der Grundsatz der Gleichbehandlung nur für den Zugang zur Beschäftigung gilt, genießen diejenigen, die bereits Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, aufgrund von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitnehmer (vgl. u. a. Urteile Lebon, Randnr. 26, und vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307, Randnrn.

    58 Was die Frage angeht, ob der Anspruch auf Gleichbehandlung, der den Angehörigen der Mitgliedstaaten zusteht, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, auch finanzielle Leistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende umfasst, so hat der Gerichtshof entschieden, dass Angehörige der Mitgliedstaaten, die zuwandern, um eine Beschäftigung zu suchen, Gleichbehandlung gemäß Artikel 48 EG-Vertrag sowie Artikel 2 und 5 der Verordnung Nr. 1612/68 nur in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung genießen, nicht aber in Bezug auf die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung (Urteile Lebon, Randnr. 26, und vom 12. September 1996, Kommission/Belgien, Randnrn.

    64 Die Auslegung der Tragweite des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung muss diese Weiterentwicklung gegenüber der in den Urteilen Lebon und vom 12. September 1996 (Kommission/Belgien) vorgenommenen Auslegung widerspiegeln.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987 - 316/85   

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https://dejure.org/1987,15850
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,15850)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,15850)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,15850)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Centre public d'aide sociale de Courcelles gegen Marie-Christine Lebon.

    Feizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriff des Arbeitnehmers und des Verwandten in absteigender Linie, dem Unterhalt gewährt wird - Gleichbehandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987 - 316/85
    Und es ist von Bedeutung, daß die Mitgliedstaaten anläßlich der Ratssitzung, in der die Verordnung Nr. 1612/68 und die Richtlinie 68/360 verabschiedet worden sind, eine Erklärung zu ihrer Auslegung verabschiedet haben, wonach die Angehörigen eines Mitgliedstaats, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Beschäftigung zu suchen, zu diesem Zweck über einen Mindestzeitraum von drei Monaten verfügen (siehe Urteil in der Rechtssache 53/81 8.

    - Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin/Staausecretaris van Justitie, Slg.1982, 1035, 1043.

    Weiter ist abermals an das Urteil der Rechtssache 53/81 zu erinnern, in dem (Randnr. 17) betont wird, unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer falle nur die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten und es hätten solche Tätigkeiten außer Betracht zu bleiben, die einen so geringen Umfang haben, daß sie als völlig untergeordnet und unwesentlich anzusehen seien.

  • EuGH, 12.07.1984 - 261/83

    Castelli / ONTPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987 - 316/85
    Dazu kann für Familienangehörige aufsteigender Linie auf das Urteil der Rechtssache 261/83 5.

    Richtigerweise ist deshalb - wie die niederländische Regierung meint - davon auszugehen, daß der genannte Artikel 7 auf die nach der Verordnung Nr. 1612/68 zu gewährende Gleichbehandlung verweist und daß demnach ihr Ausmaß, was Familienangehörige 5 - Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 261/83, Carmela Castelli/Office national des pensions pour travailleurs salariés, Slg. 1984, 3199.

  • EuGH, 17.04.1986 - 59/85

    Niederlande State / Reed

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987 - 316/85
    - Siehe meine Schlußanträge in der Rechtssache 59/85, Niederländischer Staat (Justizministerium)/Ann Florence Reed, Slg. 1986, 1283, 1290 ff.
  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987 - 316/85
    1968, L 257, S. 2 ff. 2 - Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83, Hoeckx/Openbaar centrum voor maatschappelijk welzijn Kalmthout, Slg. 1983, 973, 982.3 - Urteil vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Office National de l'Emploi/Deak, Slg. 1985, 1873, 1881.4 - ABl.
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1987 - 316/85
    6 - Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf/Staatssecretaris van Justitie, Slg. 1986, 1741, 1746.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Dazu gehört auch die Vorlage von Bewerbungs- und Antwortschreiben (vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 63; Verwaltungsgericht ?VG? Darmstadt, Urteil vom 1. Dezember 2016, 5 K 475/15.DA; vgl. auch Ziffer 47 der Schlussanträge des Generalanwalts C O L vom 14. Januar 1987 in der Rechtssache 316/85: "Erforderlich ist also zweifellos, dass sich eine entsprechende Absicht durch ein bestimmtes Verhalten konkretisiert, die Arbeitssuche also belegt wird durch Eintragungen beim Arbeitsamt, Besuche bei Unternehmen oder die Veröffentlichung von Zeitungsanzeigen.").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (LSG NRW Beschluss vom 09.09.2015, L 19 AS 1260/15 B ER, juris Rn. 22 mit Nachweisen aus der EuGH-Rspr.; Hessisches LSG Beschluss vom 07.04.2015, L 6 AS 62/15 B ER, juris Rn. 49; Sächsisches OVG Beschluss vom 02.02.2016, 3 B 267/15, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23.06.2016, 2 O 165/15, juris Rn. 6; zum alten Recht noch: Bayerischer VGH Beschluss vom 11.02.2014, 10 C 13.2241, juris Rn. 5; dazu auch: Tewocht in BeckOK, AuslR, 07/2021, § 2 FreizügG/EU Rn. 29, unter Verweis auf: GA Lenz Schlussanträge vom 14.01.1987, C-316/85 - Rs. Lebon, juris Rn. 47).
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