Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.11.1999 - 317 S 23/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Sendebericht reicht als Zugangsnachweis für ein Telefax nicht aus!
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
OK-Vermerk auf dem Fax ist kein Beweis für korrekte Übersendung einer Reisemangelanzeige
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 13.01.1999 - 10 C 548/98
- AG Hamburg, 22.10.1999 - 10 C 548/98
- LG Hamburg, 12.11.1999 - 317 S 23/99
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg-Altona, 15.12.2006 - 316 C 244/06
Nach ordnungsgemäßer Absendung einer Faxnachricht spricht der Anscheinsbeweis für …
Der Sendebericht "OK" bestätige lediglich den elektronischen Datentransfer zwischen den Faxgeräten, nicht aber auch Informationen darüber, ob eine Kopie des übersandten Schreibens als Folge des gelungenen Datentransfers, d.h. als Ausdruck des Geräts, tatsächlich erfolgt sei (LG Hamburg, Urt. v. 23.11.1999, 317 S 23/99).Er habe ausgeführt, dass sich dem Sendebericht Verlässlichkeit nur hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestieren lasse, nicht aber auch hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Empfangsgeräts im übrigen und der Faktoren, durch die dort die Erstellung der Fernkopie als Ausdruck auf Papier vereitelt werden kann (Urt. v. 12.11.1999, 317 S 23/99).
- AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung
Inzwischen wurde in eingeholten Sachverständigengutachten z. B. Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 317 S 23/99 die Verlässlichkeit des Netzes hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestiert.