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   LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11   

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https://dejure.org/2012,46402
LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11 (https://dejure.org/2012,46402)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2012 - 318 S 188/11 (https://dejure.org/2012,46402)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - 318 S 188/11 (https://dejure.org/2012,46402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung zur Umgestaltung des Vorgartens nebst dazugehöriger Beauftragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung zur Umgestaltung des Vorgartens nebst dazugehöriger Beauftragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum: Nachteile für andere vermeiden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Heckenbeschneidung als bauliche Veränderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 991
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
    aa) Dass es sich bei den beabsichtigten Arbeiten im Gartenbereich, insbesondere bei der Versetzung und dem Rückschnitt der Taxus-Hecke, der Entfernung des Zauns und der Herstellung neuer Betonfundamente nebst Mauer, um bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG , also um auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG, NJW-RR 2002, 445, 446) handelt, steht - auch bei den Parteien - außer Zweifel.
  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil, wobei entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (std. Rspr.; vgl. etwa nur BGH, NZM 2011, 512 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 39/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
    Allerdings hat die Klägerin diesen Mangel durch Vorlage der Eigentümerliste mit ihrer Berufungsbegründung (vgl. Anlage K6) geheilt, was nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH zu diesem Themenkomplex (vgl. NJW 2012, 997 , Tz. 10), die die Kammerteilt, möglich ist; außerdem sind die Beklagten dem Inhalt dieser Liste auch nicht entgegen getreten.
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
    Bei der Bewertung, ob eine Beeinträchtigung tatsächlich erheblich ist, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, und zwar auch der grundrechtlich geschützten Positionen, wobei die Schwelle für das Vorliegen eines Nachteils im Lichte von Art. 14 GG insgesamt eher niedrig anzusetzen ist (vgl. BVerfG, NZM 2005, 182, 183).
  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
    Es bedarf dazu jeweils der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG München, NZM 2005, 509, 510).
  • EuGH, 08.12.2010 - C-33/10

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 22. September 2011 - Az. 102G C 33/10 - wird zurückgewiesen.
  • AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18

    Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?

    Nur in diesem Fall könnte aber die Klägerin als Nachbarin die Ersetzung durch eine neue, ortsübliche Grenzeinrichtung/Einfriedung von der Beklagten zu 2.) überhaupt verlangen (§§ 28 ff. BbgNRG; OLG Köln, Urteil vom 05.06.1992, Az.: 20 U 250/91, u.a. in: VersR 1992, Seite 1235; LG Hamburg, Urteil vom 29.06.2012, Az.: 318 S 188/11, u.a. in: BeckRS 2012, Nr. 24873).
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