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   LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28512
LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10 (https://dejure.org/2011,28512)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2011 - 318 S 216/10 (https://dejure.org/2011,28512)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 318 S 216/10 (https://dejure.org/2011,28512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Äußerungen eines Organs einer Aktiengesellschaft i.R. eines Interviews können als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu werten sein; Wertung der Äußerungen eines Organs einer Aktiengesellschaft i.R. eines Interviews als Angebot zum Abschluss eines Vertrages; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 415
    Äußerungen eines Organs einer Aktiengesellschaft i.R. eines Interviews können als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu werten sein; Wertung der Äußerungen eines Organs einer Aktiengesellschaft i.R. eines Interviews als Angebot zum Abschluss eines Vertrages; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Streit um Siegprämie für ein Trabrennpferd Landgericht Hamburg weist Berufung des Hamburg TRAB-Zentrum e.V. zurück

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Siegprämie für ein Trabrennpferd:Berufung des Hamburg TRAB-Zentrum e.V. zurückgewiesen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Streit um Siegprämie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Siegprämie für ein Trabrennpferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.06.1996 - 10 W 37/95

    Haftet Deutsche Bank für "Peanuts"?

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10
    Die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (NJW 1997, 136), in der es um die Würdigung der Aussagen des Vorstandsvorsitzenden einer deutschen Großbank im Rahmen eines Interviews im Zusammenhang mit dem Konkurs einem Immobilienunternehmen gegangen sei, sei auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar.

    Soweit ersichtlich haben sich bisher erst zwei gerichtliche Entscheidungen - in einer Sache - mit der Möglichkeit befasst, ob Äußerungen eines Organs einer Aktiengesellschaft im Rahmen eines Interviews als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu werten sind (vgl. LG Frankfurt/Main, NJW 1995, 2641 und OLG Frankfurt/Main, NJW 1997, 136).

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10
    Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind, hilfsweise zu eigen macht, und zwar durch Aufnahme in ihr Klagevorbringen auch ohne dahingehende ausdrückliche Erklärung (vgl. dazu nur BGH, NJW 1991, 1541, 1542; 2001, 2177, 2178).
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10
    Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind, hilfsweise zu eigen macht, und zwar durch Aufnahme in ihr Klagevorbringen auch ohne dahingehende ausdrückliche Erklärung (vgl. dazu nur BGH, NJW 1991, 1541, 1542; 2001, 2177, 2178).
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.1995 - 14 O 179/95
    Auszug aus LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10
    Soweit ersichtlich haben sich bisher erst zwei gerichtliche Entscheidungen - in einer Sache - mit der Möglichkeit befasst, ob Äußerungen eines Organs einer Aktiengesellschaft im Rahmen eines Interviews als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu werten sind (vgl. LG Frankfurt/Main, NJW 1995, 2641 und OLG Frankfurt/Main, NJW 1997, 136).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 83/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Im Übrigen werde auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 15.06.2011 - Az.: 318 S 216/10, verwiesen.

    Die Ankündigung einer Hilfebereitschaft enthält objektiv keine Erklärung einer Einstandspflicht, weshalb es auch an einer Vergleichbarkeit mit den Fällen, die den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 (-IX ZR 66/83, zitiert nach juris) bzw. der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 22.06.2011 - Az. 318 S 216/10, zitiert nach juris) zugrunde liegen, fehlt.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 64/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Deshalb fehlt es auch an einer Vergleichbarkeit mit den Sachverhalten, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 - IX ZR 66/83 (juris) bzw. der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 22.06.2011 - 318 S 216/10, zitiert nach juris) zugrunde liegen.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 76/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Die Ankündigung einer Hilfsbereitschaft enthält objektiv keine Erklärung einer - rechtlichen - Einstandspflicht, weshalb es auch an einer Vergleichbarkeit mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 (IX ZR 66/83, zitiert nach juris) bzw. dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.06.2011 (318 S 216/10, zitiert nach juris), fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Die Ankündigung einer Hilfebereitschaft enthält objektiv keine Erklärung einer Einstandspflicht, weshalb es auch an einer Vergleichbarkeit mit den Fällen, die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 - IX ZR 66/83 (zitiert nach juris) bzw. der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 22.06.2011 - 318 S 216/10, zitiert nach juris) zugrunde liegen, fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 79/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Die Ankündigung einer Hilfsbereitschaft enthält objektiv keine Erklärung einer - rechtlichen - Einstandspflicht, weshalb es auch an einer Vergleichbarkeit mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 (IX ZR 66/83, zitiert nach juris) bzw. dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.06.2011 (318 S 216/10, zitiert nach juris), fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 63/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Die Ankündigung einer Hilfebereitschaft enthält objektiv keine Erklärung einer Einstandspflicht, weshalb es auch an einer Vergleichbarkeit mit den Fällen, die den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1984 (IX ZR 66/83, zitiert nach juris) bzw. der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 22.06.2011 - 318 S 216/10, zitiert nach juris) zugrunde liegen, fehlt.
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