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   LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14   

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https://dejure.org/2014,61353
LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14 (https://dejure.org/2014,61353)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2014 - 318 S 5/14 (https://dejure.org/2014,61353)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 318 S 5/14 (https://dejure.org/2014,61353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 21 WoEigG, § 26 WoEigG, § 28 WoEigG
    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer Jahresabrechnung; Einholung von Alternativangeboten vor Wiederbestellung des Verwalters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - und die Jahresabrechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG-Verwalter - und seine Wiederbestellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Rostock, 20.05.2009 - 3 W 181/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Abberufung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Ein wichtiger Grund liegt nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG regelmäßig dann vor, wenn der Verwalter die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt, bei einer bestimmungswidrigen Geldverwendung (OLG Düsseldorf, ZfIR 1997, 554), der Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf seinem eigenen Konto (OLG Rostock, MietRB 2009, 325), unberechtigten Honorarforderungen (OLG Köln, ZMR 2008, 904) oder der Missachtung des Willens der Eigentümer (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1170), Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Verwalters (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 43) oder groben Abrechnungsfehlern (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 293).

    Sinn und Zweck der Vorschrift gebietet nämlich, dass gegenüber Dritten erkennbar wird, dass es sich um Fremdgelder der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt (OLG Rostock, MietRB 2009, 325).

    Die Anlegung der Gelder auf Konten der Gemeinschaft erfolgte ohne Widerspruch und nicht etwa unter dem Druck des hiesigen Verfahrens (anders als im Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Rostock, MietRB 2009, 325, zu Grunde lag, auf welche der Kläger sich bezieht).

  • LG München I, 02.06.2014 - 1 S 3223/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Beschlüsse einer Untergemeinschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Diese Regelungen - deren genaue Auslegung und Umsetzung hier dahinstehen kann (zu den vielfältigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den im Wohnungseigentumsgesetz nicht vorgesehenen 'Untergemeinschaften' siehe Dötsch, in: Beck'scher Online-Kommentar WEG, Stand 01.01.2014, § 10, Rn. 29 ff.; ein Vorschlag zur Verfahrensweise betreffend Beschlüsse über Jahresabrechnungen unter Einbezug von Untergemeinschaften findet sich in der Entscheidung des LG München I, Urteil vom 02. Juni 2014, 1 S 3223/12, zitiert nach juris) - betreffen gegenständliche Stimmrechtsbeschränkungen; nicht hingegen werden dadurch absolute Beschlussunzuständigkeiten der Eigentümer in der Gesamtversammlung statuiert.

    Nachdem eine Jahresabrechnung notwendigerweise Kosten enthält, die das Gemeinschaftseigentum insgesamt betreffen, ist grundsätzlich auch in Mehrhausanlagen eine einheitliche Jahresabrechnung aufzustellen, über die alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen haben (LG München I, Urteil vom 02. Juni 2014, 1 S 3223/12, zitiert nach juris).

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Aus der Gemeinschaftsordnung kann sich auch die Verpflichtung des Verwalters ergeben, für gebildete Untergemeinschaften eigene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen, über die in der Gesamtgemeinschaft oder der Untergemeinschaft abzustimmen ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2012, V ZR 231/11, zitiert nach juris; Landgericht München, a.a.O.).

    Insofern stellt sich die Rechtslage dann, wenn die Gesamtgemeinschaft - wie hier - auch über Angelegenheiten entscheidet, über die auch die Mitglieder einer Untergemeinschaft ausschließlich abzustimmen befugt gewesen wären, gerade anders dar, als wenn in einer Untergemeinschaft über Angelegenheiten beschlossen wird, die der Abstimmung in der Vollversammlung bedurft hätten; nur im letztgenannten Fall ist der Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig (Dötsch, in: Beck'scher Online-Kommentar WEG, Stand 01.10.2014, § 10, Rn. 40.1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. Juli 2012, V ZR 231/11, zitiert nach juris).

  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Dahinstehen kann, ob ein Beschluss in der Gesamtgemeinschaft über bloß eine Untergemeinschaft betreffende Kosten dann nichtig sein kann, wenn nach der Teilungserklärung eine Einheit von den übrigen wirtschaftlich vollständig getrennt ist, so dass Gemeinschaftseigentum im wirtschaftlichen Sinne nicht vorhanden ist (das BayObLG, auf dessen Rechtsprechung der Kläger sich bezieht, dürfte diese Frage verneint haben, siehe Beschluss vom 21. August 2003, 2Z BR 52/03, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Ein wichtiger, gegen die Wiederbestellung eines Verwalters bzw. für dessen Abberufung sprechender Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände das Vertrauensverhältnis zerstört ist und deshalb den Wohnungseigentümern oder dem Verwaltungsbeirat eine Zusammenarbeit mit dem Verwalter nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002; V ZB 39/01, zitiert nach juris; vgl. auch OLG München, ZMR 2006, 637; OLG Hamm, ZMR 2004, 852).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Im Rahmen der Beschlussanfechtungsklage sind Einwände außerhalb der Klagebegründungsfrist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; lediglich Gründe für die Nichtigkeit sind von Amts wegen zu prüfen, wobei die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht gilt (BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 74/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Den Wohnungseigentümern steht bei der Abberufungs- bzw. Wiederbestellungsentscheidung jedoch ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu; auch das Vorliegen eines wichtigen Grundes muss nicht zwingend zur Abberufung des Verwalters gegen den Willen der Mehrheit führen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2012, V ZR 105/11, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Ein wichtiger, gegen die Wiederbestellung eines Verwalters bzw. für dessen Abberufung sprechender Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände das Vertrauensverhältnis zerstört ist und deshalb den Wohnungseigentümern oder dem Verwaltungsbeirat eine Zusammenarbeit mit dem Verwalter nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002; V ZB 39/01, zitiert nach juris; vgl. auch OLG München, ZMR 2006, 637; OLG Hamm, ZMR 2004, 852).
  • OLG Köln, 18.02.2008 - 16 Wx 219/07

    WEG -Recht: Abberufung eines Verwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Ein wichtiger Grund liegt nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG regelmäßig dann vor, wenn der Verwalter die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt, bei einer bestimmungswidrigen Geldverwendung (OLG Düsseldorf, ZfIR 1997, 554), der Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf seinem eigenen Konto (OLG Rostock, MietRB 2009, 325), unberechtigten Honorarforderungen (OLG Köln, ZMR 2008, 904) oder der Missachtung des Willens der Eigentümer (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1170), Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Verwalters (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 43) oder groben Abrechnungsfehlern (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 293).
  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
    Ist die Abrechnung unvollständig, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 43 Nr. 1 und 3 WEG einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Verwalter auf Ergänzung der Abrechnung und gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Beschlussfassung über die ergänzte Abrechnung (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 1998, 15 W 13/98, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters bei fehlerhafter Information über Einlagensicherung der

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2005 - 3 Wx 46/05

    Wichtiger Grund für die Kündigung der Verwaltervertrages

  • BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses

  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    In eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung gehört die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage (BGH NJW 2010, 2127 , Tz. 12; LG Hamburg 318 S 5/14, ZMR 2016, 223; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 28 Rz. 48).
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