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   LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11   

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LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11 (https://dejure.org/2012,50760)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2012 - 318 S 56/11 (https://dejure.org/2012,50760)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2012 - 318 S 56/11 (https://dejure.org/2012,50760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Art 19 MontrÜbk, Art 4 EGV 261/2004, Art 6 EGV 261/2004, Art 8 EGV 261/2004, § 46 LuftVG
    Reiserecht: Nichtbeförderung eines Fluggastes wegen Verspätung des Zubringerfluges

  • reise-recht-wiki.de

    Nichtbeförderung eines Fluggastes wegen Verspätung des Zubringerfluges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10

    BGH legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Für solche Fälle einer bloß "faktischen Nichtbeförderung" hat der BGH das Vorliegen der Voraussetzungen einer Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 VO abgelehnt (vgl. dazu Beschl. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08; ebenso Beschl. v. 09.12.2010 - XA ZR 80/10 -Tz. 11).

    (2) Dementsprechend käme auch ein Erstattungsanspruch des Klägers nach Art. 6 Abs. 1 VO i.V.m. Art. 8 Abs. 1 VO nicht in Betracht, weil selbst dann, wenn die Regelung in Art. 6 VO auch in Fällen Anwendung fände, in denen es sich um eine lediglich verzögerte Ankunft des Zubringerfluges handelt (vgl. dazu nur BGH, Beschl. v. 09.12.2010 - XA ZR 80/10 -Tz. 17 f.), der Kläger sein Wahlrecht nach Art. 8 Abs. 1 VO durch die Flugumbuchung ausgeübt hätte (s.o.).

    Wie der BGH in seinem Vorlagebeschluss vom 09.12.2010 -Xa ZR 80/10 (Tz. 17) ausgeführt hat, hat der EuGH anerkannt, dass der von der Verordnung vorgesehene Ausgleich durch verschiedene Formen von Maßnahmen verwirklicht wird, die Gegenstand von Regelungen sind, die an die Nichtbeförderung oder die Annulierung oder großen Verspätung eines Fluges anknüpfen (EuGH, Urteil vom 19.11.2009 -C-402/07 und C-432/07 -Tz. 51).

  • AG Hamburg, 02.02.2011 - 6 C 218/08
    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2011 - Az. 6 C 218/08 - wie folgt abgeändert und insgesamt neu gefasst:.

    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2011 - Az. 6 C 218/08 - abzuändern und die Klage auch hinsichtlich des Betrages von ? 862, 93 abzuweisen, hilfsweise die Revision zuzulassen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2011 - Az. 6 C 218/08 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn ? 1.208,93 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. August 2006 sowie ? 42, 25 an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen,.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Nach bisher geltender, aber umstrittener Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.11.2009 -C-402/07 und C-432/07), der sich der BGH angeschlossen hat (Urteile vom 18.02.2010 -Xa ZR 164/07 und Xa ZR 95/96), ergibt sich ein Ausgleichsanspruch des Fluggastes grundsätzlich aus einer analogen Anwendung von Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 auf sog. Verspätungsfälle (vgl. Art. 6 VO), in denen der Reisende sein Endziel nicht früher als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn vom Luftverkehrsunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

    Wie der BGH in seinem Vorlagebeschluss vom 09.12.2010 -Xa ZR 80/10 (Tz. 17) ausgeführt hat, hat der EuGH anerkannt, dass der von der Verordnung vorgesehene Ausgleich durch verschiedene Formen von Maßnahmen verwirklicht wird, die Gegenstand von Regelungen sind, die an die Nichtbeförderung oder die Annulierung oder großen Verspätung eines Fluges anknüpfen (EuGH, Urteil vom 19.11.2009 -C-402/07 und C-432/07 -Tz. 51).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Das Auftreten dieser Frage ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten und berührt deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts (BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029; Zöller-Heßler, § 543 Rdnr. 11).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07

    EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Nach bisher geltender, aber umstrittener Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.11.2009 -C-402/07 und C-432/07), der sich der BGH angeschlossen hat (Urteile vom 18.02.2010 -Xa ZR 164/07 und Xa ZR 95/96), ergibt sich ein Ausgleichsanspruch des Fluggastes grundsätzlich aus einer analogen Anwendung von Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 auf sog. Verspätungsfälle (vgl. Art. 6 VO), in denen der Reisende sein Endziel nicht früher als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn vom Luftverkehrsunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Der BGH (vgl. NJW 2001, 512, 513) führt im Zusammenhang mit der Würdigung, ob ein ersatzfähiger Schaden nach deutschem Recht im Sinne des § 249 BGB gegeben ist, aus: "(...) Eine Ersatzpflicht kann allerdings auch dann der Billigkeit entsprechen, wenn für das tatsächliche Verhalten des Geschädigten nach dem haftungsbegründenden Ereignis ein rechtfertigender Anlass bestand, oder es durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche oder unangemessene Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (...)".
  • BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Entscheidet sich der Kläger für eine der in Art. 8 Abs. 1 lit. a) bis c) genannten Unterstützungsleistungen, gehen sowohl sein Wahlrecht als auch anderweitige Ansprüche verloren (dahingehend auch BGH, NJW-RR 2010, 1641, 1643 -Tz. 26, allerdings ohne nähere Begründung).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08

    Rechte des Fluggastes bei Nichtbeförderung wegen Verspätung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11
    Für solche Fälle einer bloß "faktischen Nichtbeförderung" hat der BGH das Vorliegen der Voraussetzungen einer Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 VO abgelehnt (vgl. dazu Beschl. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08; ebenso Beschl. v. 09.12.2010 - XA ZR 80/10 -Tz. 11).
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 U 62/20

    Höhe des Schadensersatzes wegen Verspätung einer Luftbeförderung Eintrittspflicht

    Zu ersetzen sind demnach vom Luftfrachtführer sowohl die Kosten der Buchung eines Ersatzflugs, wenn der Passagier für seinen separat gebuchten verpassten Weiterflug einen anderen Flug buchen muss, um sein Endziel zu erreichen, wie auch die Hotelkosten, wenn dieser Ersatzflug nicht mehr für denselben Tag zu buchen war (so auch LG Hamburg, Urteil vom 29.08.2012 - 318 S 56/11, juris Rn. 42 ff.; BeckOGK-Förster, Ed. 01.01.2021, Art. 19 MontrÜbk Rn. 47 unter Hinweis auch auf die Rechtsprechung anderer Vertragsstaaten).
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