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   LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16   

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LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16 (https://dejure.org/2017,58264)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2017 - 318 S 9/16 (https://dejure.org/2017,58264)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 318 S 9/16 (https://dejure.org/2017,58264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG
    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss setzt voraus, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert war, dem abgelehnten Beschlussantrag zuzustimmen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 = NJW 2016, 473, Rn. 6 ff., zitiert nach juris; Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713, Rn. 13, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, ZMR 2015, 143, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Wie die Kammer bereits entschieden hat (Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, ZMR 2015, 143, Rn. 36, zitiert nach juris), hat die Eigentümerversammlung die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und "Wie" von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums grundsätzlich selbst zu treffen.

    Das Gericht hat deshalb immer vorrangig zu prüfen, ob und auf welche Weise es den Wohnungseigentümern - unter Beachtung des Rechtsschutzinteresses des Klägers - ermöglicht werden kann, noch selbst in eigener Verantwortung eine Entscheidung zu treffen (BGH a.a.O.; Kammer, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, Rn. 31, zitiert nach juris; Jennißen/Heinemann, WEG, 5. Auflage, § 21 Rdnr. 138).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob das Gemeinschaftseigentum bei fehlender Vertikalabdichtung der erdberührten Wände des Mauerwerks im Souterrain und einer entweder von Anfang an fehlenden oder zwischenzeitlich funktionslos gewordenen Horizontalabdichtung und dadurch verursachten Durchfeuchtungen im Souterrain im Sockelbereich bis zu 1 m Höhe einen Mangel aufweist oder das gemeinschaftliche Eigentum plangemäß und ordnungsmäßig hergestellt worden ist, wenn das Gebäude im Jahre 1890 errichtet worden ist, im Jahre 1986 in Wohnungseigentum aufgeteilt worden ist und die Teilungserklärung für die drei Teileigentumseinheiten eine hochwertige Nutzung als "Laden" bzw. "Büro" beinhaltet, ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten, weshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts nur dann erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, Rn. 6, zitiert nach juris).

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Da DIN-Normen die Vermutung in sich tragen, dass sie den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, sind solche Sanierungen grundsätzlich DIN-gerecht auszuführen (BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271, Rn. 25, zitiert nach juris).

    Da die Beschlussersetzung nach § 21 Abs. 8 WEG in die Privatautonomie der Wohnungseigentümer eingreift, dürfen Maßnahmen nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271, Rn. 31, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2004 - 3 Wx 95/04

    Rechte des Wohnungseigentümers bei Mängeln eines Altbaus

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Hat die äußere Isolierung eines vor beinahe 100 Jahren errichteten Gebäudes aufgrund des langen Zeitablaufs ihre Wirksamkeit weitgehend verloren, weil die früher verwendeten Isoliermittel gegen eindringende Feuchtigkeit in das Mauerwerk nicht so langlebig waren wie heute und die Gebäude nicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich von Kellerwänden isoliert wurden, führt dies dazu, dass das Gebäude bereits bei Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft mit Baumängeln versehen war und insoweit die erstmalige Herstellung des planmäßigen Zustands, nämlich eines Kellergeschosses mit trockenem Mauerwerk, erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04, 3 Wx 95/04, NZM 2005, 184, Rn. 3, zitiert nach juris; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, 12. Auflage, § 21 Rdnr. 102).

    Teileigentum unterscheidet sich von Wohnungseigentum nur dadurch, dass es an Räumen begründet wird, die eben nicht zu Wohnzwecken, sondern zu beliebig sonstigen Zwecken dienen, insbesondere gewerblicher und geschäftlicher Art. Im Zuge des Anspruchs auf erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann hinsichtlich der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04, 3 Wx 95/04, Rn. 4 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Die von den Klägern zitierte Entscheidung des BGH vom 17.10.2014 - V ZR 9/14 (BGHZ 202, 375) behandelt diese Rechtsfrage nicht, sondern bezieht sich auf ein im Jahre 1994 errichtetes und 1995 bzw. 1996 in Wohnungseigentum aufgeteiltes Objekt (vgl. die Angabe zur Errichtung des Gebäudes im Berufungsurteil des LG Koblenz vom 16.12.2013 - 2 S 74/12, ZWE 2015, 46, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme entsteht lediglich dann, wenn allein diese ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724, Rn. 4, zitiert nach juris).

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss setzt voraus, dass das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert war, dem abgelehnten Beschlussantrag zuzustimmen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 = NJW 2016, 473, Rn. 6 ff., zitiert nach juris; Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713, Rn. 13, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, ZMR 2015, 143, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Da unter Instandsetzung auch die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu verstehen ist, kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Nr. 2 WEG von den übrigen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird (BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29, Rn. 7, zitiert nach juris; Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027, Rn. 20, zitiert nach juris).

  • OLG München, 22.12.2005 - 34 Wx 121/05

    Wärmedämmung von Kellerwänden in Eigentumswohnanlage - erforderliche

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Ob in rechtlicher Hinsicht etwas anderes gilt, wenn die Teilungserklärung für die betroffenen Räume die Zweckbestimmung "Kellerraum" enthält (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 22.12.2005 - 34 Wx 121/15, NZM 2006, 871), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 3 Wx 253/00

    Unwirksame Ermächtigung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Miete für

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Dies ist dann der Fall, wenn der Beschluss die maßgeblichen Kriterien für eine Entscheidung durch den Verwaltungsbeirat bzw. den Verwalter vorgibt (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182, Rn. 39, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2000 - 3 Wx 253/00, NJW-RR 2001, 660; Vandenhouten in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 72).
  • OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16
    Zwar stellt die h.M. bei der Prüfung, ob ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ab (OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, ZMR 2007, 641, Rn. 6, zitiert nach juris; LG Itzehoe, Urteil vom 20.05.2016 - 11 S 78/15, ZMR 2016, 728, Rn. 29, zitiert nach juris; BeckOK WEG/Elzer, 30. Edition, Stand: 01.03.2017, § 46 Rdnr. 209; a.A. Kammer, Beschluss vom 29.07.2009 - 318 T 80/08, ZMR 2010, 64, Rn. 35, zitiert nach juris; AG Hamburg, Urteil vom 15.02.2011 - 102d C 79/10, ZMR 2011, 758, Rn. 18, zitiert nach juris: letzte mündliche Tatsachenverhandlung).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

  • EuGH, 01.12.2011 - C-79/10

    Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

  • LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12
  • OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

  • LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15

    Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 Wx 54/07

    Zum Anspruch eines Eigentümers auf Anbringung einer Wärmedämmung für

  • OLG Hamburg, 20.01.1998 - 2 Wx 61/95

    Ansprüche einzlner Eigentümer auf Instandsetzung oder modernisierende bauliche

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14

    Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

  • LG Karlsruhe, 16.12.2014 - 11 S 14/14

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Wärmedämmung bei

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 63/14

    Berufungssumme bei teilweiser Klageabweisung: Anrechnung bereits geleisteter

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