Rechtsprechung
   LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28049
LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11 (https://dejure.org/2012,28049)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2012 - 318 S 98/11 (https://dejure.org/2012,28049)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 318 S 98/11 (https://dejure.org/2012,28049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    Art 7 Abs 1 Buchst b EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004
    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Technischer Defekt durch Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Defekte an Flugzeug durch Vogelschlag

  • reise-recht-wiki.de

    Außergewöhnlicher Umstand durch Vogelschlag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Vogelschlag / "außergewöhnlicher Umstand" / "höhere Gewalt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vogelschlag ist ein außergewöhnlicher Umstand!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11
    Aus der Entscheidung des EuGH vom 22. Dezember 2008 (C-549/07) ergebe sich nichts anderes.

    Dies ergebe sich aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, insbesondere aus der Entscheidung vom 22. Dezember 2008 (C-549/07), Tz. 25 ff. Vogelschlag sei weder Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens noch von diesem beherrschbar, so dass die kumulativen Voraussetzungen - wie sie vom Amtsgericht aufgezeigt worden seien - gegeben seien.

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Amtsgericht vorliegend allerdings die Rechtsprechung des EuGH zugrunde gelegt, wonach "außergewöhnliche Umstände" nur dann vorliegen, "wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das (...) nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und auf Grund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist" (vgl. NJW 2009, 347, 249, Tz. 23).

    Der hier unstreitige Vogelschlag an dem Flugzeug der Beklagten - eines von vier Maschinen, die den annullierten Flug von Brüssel nach Kigali hätten durchführen können - hätte sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (vgl. dazu nur EuGH, NJW 2009, 347, 350, Tz. 39 f.).

  • BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11
    Ein entsprechender Schadensersatzanspruch, der sich nach deutschen Sachrecht aus den §§ 280 Abs. 1, 249 BGB ergeben kann (vgl. nur BGH, NJW-RR 2010, 1641, 1643, Tz. 25), ist hier nicht gegeben.
  • AG Leipzig, 07.07.2010 - 109 C 7651/09
    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11
    Diese können (...) verursacht werden durch äußerliche Einflüsse (z.B. Vogelschlag. Einsaugen eines Fremdkörpers)Dass "Vogelschlag" als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten ist, hat auch das AG Leipzig (siehe BeckRS 2010, 17165) so gesehen.
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11
    In seiner Entscheidung vom 19. November 2009 habe der EuGH (C 402/07 und C 432/07) diesen Grundsatz bestätigt und klargestellt.
  • KG, 30.04.2009 - 8 U 15/09

    Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt: Ausfall eines Flugzeugs wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11
    Dass im Rahmen von § 651j BGB bereits entschieden worden ist, dass Vogelschlag keine "höhere Gewalt" sei (vgl. dazu nur KG, MDR 2009, 1266), ist hier indes nicht von Belang, weil diese Regelung nationalen Rechts nicht für die Auslegung von Gemeinschaftsrecht heranzuziehen ist.
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 24 S 111/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Verpassen des Anschlussflugs /

    Dagegen geht die wohl ganz überwiegende Auffassung, die auch die Kammer teilt, davon aus, dass ein Triebwerksschaden infolge Vogelschlags als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist (LG Hamburg, Urt. v. 13.1.2012 - 318 S 98/11, ...; LG Düsseldorf, Urt. v. 8.8.2008 - 22 S 378/07; LG Darmstadt, Urt. v. 1.8.2007 - 21 S 263/06; AG Bremen, Urt. v. 29.12.2011 - 9 C 91/11; AG Leipzig, Urt. v. 7.7.2010 - 109 C 7651/09; Müller-Rostin, ...; Führich, Reiserecht [6. Aufl. 2010], Rn. 1035; wohl auch LG Hannover, Urt. v. 18.1.2012 - 14 S 52/11, Ziff. 27, ...; offen gelassen AG Erding, Urt. 3.1.2011 - 5 C 1059/10).
  • LG Darmstadt, 24.07.2013 - 7 S 242/12

    Zweiter Start deutlich verspätet nach Rückkehr zum Ausgangsflughafen wegen

    Es würde nach Auffassung des Gerichts jedoch zu weit führen, die verschuldensunabhängige Haftung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung auch auf nicht vorhersehbare Naturereignisse zu erstrecken; Art. 5 Abs. 3 der Verordnung würde anderenfalls weitestgehend leer laufen (ebenso LG Darmstadt, Urteil vom 20.07.2011, Az: 7 S 46/11, RRa 2011, S. 236, 237; LG Hamburg, Urteil vom 13.01.2012, Az: 318 S 98/11, juris = BeckRS 2012, 17511; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2008, Az: 22 S 378/07, juris = BeckRS 2012, 03745; AG Bremen, Urteil vom 29.12.2011, Az: 9 C 91/11, juris = BeckRS 2012, 02233; AG Leipzig, Urteil vom 07.07.2010, Az: 109 C 7651/09, BeckRS 2010, 17165; Müller-Rostin, NZV 2009, 430, 432; a.A. : LG Hannover, Urteil vom 18.01.2012, Az: 14 S 52/11, juris = BeckRS 2012, 02954; AG Hamburg, Urteil vom 27.01.2012, Az: 24a C 65/11, juris; Bartlik, RRa 2009, S. 272, 278; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009, Az: 8 U 15/09, juris, für § 651j Abs. 1 BGB).
  • AG Köln, 03.11.2016 - 148 C 244/16

    Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung für eine Flugverspätung von

    Für die erste Teilfrage ist dies bereits zu verneinen, zwar kann man die Ansicht vertreten, dass es nicht zur üblichen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens gehöre ihre Flugzeuge willentlich mit Vögeln in Kontakt zu bringen (so zum Beispiel das LG Hannover, Urteil vom 13 Januar, 2012 - 318 S 98/11) und das es ausreichend ist, dass der Vogelschlag ein von außen einwirkendes Ereignis ist (so BGH X ZR 160/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht