Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6177
LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09 (https://dejure.org/2010,6177)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.2010 - 318 T 76/09 (https://dejure.org/2010,6177)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 318 T 76/09 (https://dejure.org/2010,6177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 116, 114 ZPO; § 10 Abs. 6 WEG

  • Justiz Hamburg

    § 114 S 1 ZPO, § 116 S 1 Nr 2 ZPO, § 10 Abs 6 WoEigG
    Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen der Bewilligung für eine Klage auf Ausgleich von Zahlungsrückständen aus Jahresabrechnungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Prozeskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft bei Hausgeldklagen, §§ 114 S.1, 116 S. 1 Nr. 2 ZPO; 10 Abs. 6 WEG ???

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    PKH: Bedürftigkeit der WEG entscheidend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für die Wohnungseigentümergemeinschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.09.1988 - 18 WF 5938/88

    Unterhalt; Kind; Prozeßstandschaft; Elternteil; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09
    Da es Zweck der Prozesskostenhilfe ist, der unvermögenden Partei die Verfolgung ihrer Rechte zu ermöglichen, kann bei Geltendmachung eines fremden Rechts das Interesse des Rechtsinhabers an der Führung des Rechtsstreits auch auf dem Gebiet der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht unberücksichtigt bleiben; dies entspricht einem übergeordneten Rechtsgrundsatz, der in § 116 S. 1 ZPO seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, a.a.O. sowie ausführlich KG, FamRZ 1989, 82).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09
    Dieses Interesse ist nur in besonderen Fällen gegeben, insbesondere dann, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Auswirkungen nach sich ziehen würden (BVerfGE 35, 348, 354).
  • LG Berlin, 28.08.2006 - 55 T 26/05

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09
    Die Kammer folgt insoweit der schon vom LG Berlin (NZM 2007, 493) geäußerten, in Rechtsprechung und Schrifttum aber ersichtlich (noch) nicht weiter diskutierten Auffassung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband prozesskostenhilfefähig ist und für deren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf § 116 S. 1 Ziff. 2 ZPO abzustellen wäre (so auch Elzer, in: BeckOK-WEG, Ed. 3 (Stand: 10/09), § 43, Rn. 57; ders., in: Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, 2007, S. 268, Rn. 296; a.A. Philippi, a.a.O., § 116, Rn. 11a; Meffert, ZMR 2007, 145).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09
    Dies ist nach der zunächst vom BGH erkannten (vgl. NJW 2005, 2061) und nunmehr auch vom Gesetzgeber anerkannten (vgl. § 10 Abs. 6 WEG) Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband sui generis konsequent, wenngleich die hinzunehmende praktische Folge - wie hier - darin besteht, dass mangels Vorliegens eines "allgemeinen Interesses" i.S. des § 116 ZPO faktisch kaum jemals einer Wohnungseigentümergemeinschaft Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.
  • BGH, 16.09.1991 - VIII ZR 264/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung fremder Rechte

    Auszug aus LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09
    Grundsätzlich kommt es bei einer sog. gewillkürten Prozessstandschaft (die Klägerin macht vorliegend fremde Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, vgl. § 10 Abs. 6 WEG, im eigenen Namen gerichtlich geltend) insoweit jedoch nicht auf die Bedürftigkeit der Partei selbst, sondern auf diejenige des Rechtsinhabers (des Verbandes) an (BGH, VersR 1992, 594; Philippi, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2008, § 114, Rn. 8; Fischer, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 114, Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der

    cc) Nach ganz herrschender Ansicht kommt es hingegen sowohl auf die Verhältnisse der Gemeinschaft als auch auf diejenigen der Wohnungseigentümer an (vgl. LG Berlin, ZMR 2007, 145; LG Hamburg, ZWE 2010, 140, 141; Bärmann/Seuß/M. Müller, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 75 Rn. 30; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 1 Rn. 23 Fn. 43; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., Vor §§ 43 ff. Rn. 64; MüKoZPO/Wache, 5. Aufl., § 116 Rn. 22; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 216; Staudinger/Rapp, BGB [2018], Einleitung § 43 WEG Rn. 131; Suilmann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 43 Rn. 10a; Ghadban, ZfIR 2010, 781, 782 f.; MackOberth, jurisPR-MietR 7/2010 Anm. 6; Schmid, ZMR 2010, 781, 782).

    cc) Nach ganz herrschender Ansicht kommt es hingegen sowohl auf die Verhältnisse der Gemeinschaft als auch auf diejenigen der Wohnungseigentümer an (vgl. LG Berlin, ZMR 2007, 145; LG Hamburg, ZWE 2010, 140, 141; Bärmann/Seuß/M. Müller, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 75 Rn. 30; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 1 Rn. 23 Fn. 43; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., Vor §§ 43 ff. Rn. 64; MüKoZPO/Wache, 5. Aufl., § 116 Rn. 22; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 216; Staudinger/Rapp, BGB [2018], Einleitung § 43 WEG Rn. 131; Suilmann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 43 Rn. 10a; Ghadban, ZfIR 2010, 781, 782 f.; MackOberth, jurisPR-MietR 7/2010 Anm. 6; Schmid, ZMR 2010, 781, 782).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht