Rechtsprechung
LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 1004 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Trittschalldämmung nach Badezimmersanierung in der darüber befindlichen Wohnung - ra.de
- mietrechtsiegen.de
WEG - Anspruch auf Trittschalldämmung in darüber liegender Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg, 09.10.2015 - 643 C 205/13
- LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16
- LG München I, 26.10.2016 - 318 S 10/16
- BGH, 16.03.2018 - V ZR 276/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14
Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16
Danach ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, von den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen und dem Gemeinschaftseigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst (BGH NJW 2015, 1442 ff. Rz. 5, zitiert nach juris).Dies kann zwar dann anzunehmen sein, wenn die Gemeinschaftsordnung (hinreichend bestimmte) Regelungen zum Schallschutz vorsieht, die über den Mindeststandard hinausgehen (BGH NJW 2015, 1442 ff. Rz. 9, zitiert nach juris).
Schließlich ist auch nicht etwa aufgrund eines besonderen Gepräges der Wohnanlage von einem erhöhten Schallschutzniveau auszugehen, nachdem der BGH diesen Gesichtspunkt entgegen früherer Rechtsprechung ausdrücklich nicht mehr als maßgeblich ansieht (BGH NJW 2015, 1442 ff. Rz. 13, zitiert nach juris).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16
Es kommt maßgeblich darauf an, welche aufgrund äußerer Umstände begründete Erwartung die übrigen Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten haben dürfen (BGH NJW 2012, 2725 ff. Rz. 11, zitiert nach juris).Wie der Sachverständige in seinem Gutachten und bei seiner Anhörung durch das Amtsgericht ausgeführt hat, hält sich dies nach seiner fachkundigen Bewertung im Rahmen der seinerzeit maßgeblichen Vorgaben zur Zeit der Errichtung des Gebäudes im Jahr 1990, zumal ein Unterschied von 1 dB subjektiv kaum wahrnehmbar ist (vgl. auch BGH NJW 2012, 2725 Rz. 12, zitiert nach juris).
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16
Die Frage ist klärungsbedürftig, weil noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10). - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16
Das Auftreten der Frage, welcher Schallschutz in denjenigen Fällen zu gewährleisten ist, in denen bei Renovierungsmaßnahmen eines Wohnungseigentümers nicht nur der Bodenbelag ersetzt wird, sondern auch in den darunter befindlichen Estrich eingegriffen wird, ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten, weshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (BGH NJW 2002, 3029). - BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 355/03
Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung
Auszug aus LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16
So handelte es sich bei der konkreten, vom BGH in Bezug genommenen Entscheidung (BGH NJW 2005, 218 ff., zitiert nach juris) um eine bauliche Veränderung, die zum einen von einem Vermieter (nicht Wohnungseigentümer) vorgenommen worden war und zum anderen gerade nicht eine bloße "Renovierung" betraf.
Rechtsprechung
LG München I, 26.10.2016 - 318 S 10/16 |
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg, 09.10.2015 - 643 C 205/13
- LG München I, 26.10.2016 - 318 S 10/16
- LG Hamburg, 26.10.2016 - 318 S 10/16
- BGH, 16.03.2018 - V ZR 276/16