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   LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10   

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LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10 (https://dejure.org/2011,7189)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2011 - 318 S 138/10 (https://dejure.org/2011,7189)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2011 - 318 S 138/10 (https://dejure.org/2011,7189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtung eines bestimmten Punktes des Beschlusses einer Eigentümerversammlung bzgl. der Erhebung einer Sonderumlage als Ergänzung eines Wirtschaftsplans ist in der Regel unzulässig; Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung eines bestimmten Punktes des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 171/99

    Teilweise Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Insoweit liegt ein Rückgriff auf die Anforderungen für den Erlass eines Teilurteils - § 301 Abs. 1 ZPO - nahe (Elzer, in: Timme, BeckOK-WEG, Ed. 9 [Stand: 5/2011], § 46, Rn. 41), wonach es also auf die Teilbarkeit des Beschlusses ankommt (zur Zulässigkeit einer sog. Teilanfechtung bei Teilbarkeit auch BayObLG, NJW-RR 2001, 10).

    Jedenfalls unter der Geltung der §§ 43 ff. WEG a. F. nebst den anwendbaren Verfahrensvorschriften des FGG a. F. war anerkannt, dass ein Antrag, der auf die Anfechtung eines Teils eines Beschlusses beschränkt ist, der aber nicht abtrennbar ist, so auszulegen ist, als richte sich die Anfechtung gegen den Beschluss insgesamt (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 10; HansOLG, ZMR 2008, 152).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Nur dann, wenn eine solche Teilbarkeit überhaupt anzunehmen ist, kommt auch in Betracht, einen Beschluss teilweise für ungültig zu erklären, allerdings nur dann, wenn der im - hiesigen Kontext anwendbare (vgl. dazu nur BGH, NJW 1998, 3713, 3715) - Rechtsgedanke des § 139 BGB zur Teilnichtigkeit dem nicht entgegen steht; ein nicht teilbarer Beschluss kann dagegen nicht teilweise für ungültig erklärt werden (so schon LG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1238, 1239).

    Diese Überlegung deckt sich mit dem andernfalls eintretenden Rechtszustand: ein Beschluss der Eigentümerversammlung kann (bei Teilbarkeit) nur dann teilweise für ungültig erklärt werden, wenn der verbleibende Teil allein sinnvollerweise Bestand haben kann und anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümer so beschlossen hätten (BGH, NJW 1998, 3713, 3715).

  • LG Frankfurt/Main, 26.03.1990 - 9 T 1204/89
    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Nur dann, wenn eine solche Teilbarkeit überhaupt anzunehmen ist, kommt auch in Betracht, einen Beschluss teilweise für ungültig zu erklären, allerdings nur dann, wenn der im - hiesigen Kontext anwendbare (vgl. dazu nur BGH, NJW 1998, 3713, 3715) - Rechtsgedanke des § 139 BGB zur Teilnichtigkeit dem nicht entgegen steht; ein nicht teilbarer Beschluss kann dagegen nicht teilweise für ungültig erklärt werden (so schon LG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1238, 1239).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    (4) Eine nachträgliche Erweiterung der Klage - die die Klägerin auch nicht erklärt hat - scheiterte zwar nicht an § 533 ZPO, weil eine solche Prozesshandlung jedenfalls sachdienlich wäre; bei objektiver Beurteilung würde unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumen und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugen (vgl. dazu nur BGH, NJW 2007, 2414, 2415).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Angesichts des nach Wortlaut und Zweck eindeutigen Inhalts ihres Klageantrages besteht für die Kammer daher kein Anlass für dessen Auslegung; gleiches gilt auch für dessen Umdeutung (vgl. BGH, NJW 2007, 1460 m. w. N.).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    (2) Das Amtsgericht ist hier zu Recht davon ausgegangen, dass eine Entlastung der Verwaltung nur dann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn Ansprüche gegen diese erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (vgl. BGH, NJW 2003, 3124).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 148/01

    Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Wohneigentumsverwalters durch

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Lediglich dann, wenn ein solcher Ersatzanspruch zu verjähren droht, hat der Verwalter die Gemeinschaft auf die drohende Undurchsetzbarkeit der Forderung hinzuweisen, wenngleich die Entscheidungskompetenz zum weiteren Vorgehen nicht bei ihm, sondern bei der Versammlung der Wohnungseigentümer liegt (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf, NZM 2002, 707).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Insoweit hat die Kammer ihrer Prüfung nur denjenigen Lebenssachverhalt zugrunde zu legen, den die Klägerin ihrem wesentlichen tatsächlichen Kern nach innerhalb der Klagebegründungsfrist nach Maßgabe von § 46 Abs. 1 S. 2 HS 2 WEG vorgebracht hat (vgl. dazu nur BGH, NJW 2009, 999, 1000).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Die Klärung dieser Frage hat grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und dient auch der Fortbildung des Rechts im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, weil eine höchstrichterliche Entscheidung zur der vorgenannten Rechtsfrage bislang noch nicht ergangen ist und sich diese in einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Fällen stellen kann (BGH, NJW 2004, 2222, 2223).
  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 110/02

    Vergleichsverhandlungen über Zahlungsrückstände

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
    Jedenfalls unter der Geltung der §§ 43 ff. WEG a. F. nebst den anwendbaren Verfahrensvorschriften des FGG a. F. war anerkannt, dass ein Antrag, der auf die Anfechtung eines Teils eines Beschlusses beschränkt ist, der aber nicht abtrennbar ist, so auszulegen ist, als richte sich die Anfechtung gegen den Beschluss insgesamt (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 10; HansOLG, ZMR 2008, 152).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz

  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07

    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

  • BGH, 14.11.1983 - IVb ZR 1/82

    Verwerfung eines Rechtsmittels bei begründeter Geltendmachung der von einer

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

  • EuGH, 07.05.2009 - C-150/08

    Siebrand - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

  • AG Hamburg-St. Georg, 27.11.2012 - 980a C 28/12

    Anforderungen an wirksame Jahresabrechnung?

    Eine bloße Teilanfechtung bzw. der Ausspruch der Ungültigkeitserklärung, bezogen nur auf einen Teil der Abrechnung, käme nur in Betracht, wenn ein rechnerisch selbständiger und abgrenzbarer Teil der Abrechnung betroffen wäre (vgl. dazu LG Hamburg, Urteil vom 14.9.2011, 318 S 138/10, abgedruckt in ZMR 2012, 34 ff.).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Daher darf es eine beschlossene Sonderumlage grundsätzlich nicht um einen bestimmten Betrag reduzieren (Abramenko, ZWE 2012, 54; aA Briesemeister ZWE 2012, 51).
  • LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23

    Keine Teilanfechtung von Beschlüssen über Vor- bzw. Nachschüsse!

    Demzufolge würde, ebenso wie es der BGH für eine den Wirtschaftsplan ergänzende Sonderumlage entschieden hat (BGH ZWE 2013; 47; ebenso LG Hamburg ZWE 2012, 51), eine Aufteilung den einheitlichen Beschluss verändern und ist nicht statthaft (Dötsch/Schultzky/Zschieschack Kap. 10 Rn. 69; Bärmann/Becker § 28 Rn. 84; Jennißen/Jennißen, 7. Aufl., § 28 Rn. 111; MüKoBGB/Skauradszun, 9. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 20).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

    Eine bloße Teilanfechtung bzw. der Ausspruch der Ungültigkeitserklärung, bezogen nur auf einen Teil der Abrechnung, käme nur in Betracht, wenn ein rechnerisch selbständiger und abgrenzbarer Teil der Abrechnung betroffen wäre (vgl. dazu BGH, Urt. v. 4. Dez. 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127; Beschl. v. 15. März 2007 - V ZB 1/06, NJW 2007, 1869, 1870 und LG Hamburg, Urt. v. 14. Sept. 2011 - 318 S 138/10, ZMR 2012, 34 ff.).
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