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   LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14   

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https://dejure.org/2015,48131
LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14 (https://dejure.org/2015,48131)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2015 - 318 S 145/14 (https://dejure.org/2015,48131)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2015 - 318 S 145/14 (https://dejure.org/2015,48131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 139 BGB, Art 5 GG, Art 12 GG, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 2 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für einen Beschluss über die Entfernung einer Satellitenschüssel und weiter ein Anbringungsverbot für solche Empfangsanlagen am Gemeinschaftseigentum; Verwalterzustimmung bei baulichen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG kann Verbot der Anbringung von Parabolantennen beschließen; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2; 22 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grob fahrlässig handelt, wer die Teilungserklärung ignoriert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Satellitenschüssel am Gemeinschaftseigentum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14
    Die aus diesem Grund gegebene absolute Beschlussunzuständigkeit macht den Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, Rn. 32, zitiert nach juris; Kammerurteil vom 09.04.2014, 318 S 111/13, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Wohnungseigentümer darüber hinaus auch nicht per Mehrheitsbeschluss beschließen, den wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum einzuschränken, da ihnen ein Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums verwehrt ist (BGH, Beschluss vom 22.01.2004, a.a.O., Rn. 34 f., zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22.01.2004 (a.a.O., Rn. 24, m.w.N.) entschieden, dass sich ein Wohnungseigentümer auch dazu verpflichten kann, die Anbringung einer Parabolantenne zu unterlassen, da er nicht gezwungen ist, von dem Informationsrecht als Freiheitsrecht Gebrauch zu machen.

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14
    Die aus diesem Grund gegebene absolute Beschlussunzuständigkeit macht den Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, Rn. 32, zitiert nach juris; Kammerurteil vom 09.04.2014, 318 S 111/13, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Es entspricht der Rechtsprechung der Kammer, dass es kein Grundrecht auf eine "optimale" mediale Versorgung gibt, d.h. keinen Anspruch auf den Empfang ganz bestimmter von einzelnen Wohnungseigentümern gewünschter Sender (Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 111/13, Rn. 23, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 21.02.1980 - 1 BvR 126/80
    Auszug aus LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14
    Die Möglichkeit einer solchen privatautonomen Regelung werde ihrerseits durch Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistet (vgl. BVerfG WuM 1981, 77).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14
    Bei Wohnungseigentumsbeschlüssen liegt eine Unwirksamkeit bzw. Ungültigkeit des gesamten Beschlusses vor, wenn der unbeanstandet gebliebene Teil allein sinnvollerweise keinen Bestand haben kann und anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümer nicht so beschlossen hätten (BGH, Urteil v. 11.05.2012 - V ZR 193/11, Rn. 15, juris).
  • BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 1912/95

    Keine Verletzung von Verfassungsrechten durch die Verurteilung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14
    Die Frage, ob der mit der Installation einer Parabolantenne verbundene Nachteil das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist mithin auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu beantworten (BGH, a.a.O., Rn. 20, juris; BVerfG NJW 1995, 1665, 1666 f.; 1996, 2858; grundlegend BVerfGE 90, 27, 31 ff. für das Mietrecht).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14
    Die Frage, ob der mit der Installation einer Parabolantenne verbundene Nachteil das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist mithin auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu beantworten (BGH, a.a.O., Rn. 20, juris; BVerfG NJW 1995, 1665, 1666 f.; 1996, 2858; grundlegend BVerfGE 90, 27, 31 ff. für das Mietrecht).
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