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   LG Hamburg, 02.03.2011 - 318 S 193/10   

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https://dejure.org/2011,27597
LG Hamburg, 02.03.2011 - 318 S 193/10 (https://dejure.org/2011,27597)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2011 - 318 S 193/10 (https://dejure.org/2011,27597)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2011 - 318 S 193/10 (https://dejure.org/2011,27597)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rauchwarnmelder - Einbaupflicht per Mehrheitsbeschluss?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einbau von Rauchwarnmeldern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümerversammlung: Einbau von Rauchwarnmeldern kann per Mehrheitsbeschluss angeordnet werden

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 387
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Teilweise wird zur Begründung der Beschlusskompetenz § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG herangezogen, da es sich bei der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern um eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft wahrzunehmende gemeinschaftsbezogene Pflicht der Wohnungseigentümer handele (LG Hamburg, ZMR 2011, 387, 388 f.; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 259; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 43, vgl. auch Schneider, ZMR 2010, 822, 826; Schmidt/Breiholdt/Riecke, ZMR 2008, 341, 342 f.) oder jedenfalls um eine Pflicht, deren Wahrnehmung auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden könne (Briesemeister, AnwZert MietR 15/2011 Anm. 1; Schultz, ZWE 2011, 21, 24; ZWE 2012, 57, 58).
  • LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10

    Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

    Dazu hat sie in einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation ausgeführt (vgl. ZMR 2011, 387):.

    Es mangelt bisher noch an einer höchstrichterlichen Entscheidung im Sinne von § 543 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO zur grundsätzlich bedeutsamen Frage der Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft zur Installation von Rauchwarnmeldern (mangels Entscheidungserheblichkeit kam eine Zulassung der Revision in der früheren Entscheidung der Kammer vom 2. März 2011 [ZMR 2011, 387] nicht in Betracht).

  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17

    Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter

    Es muss in der Regel genau erkennbar sein, welches konkrete Angebot hinsichtlich einer Sanierungsmaßnahme angenommen werden soll (LG Hamburg Urt. v. 2.3.2011 - 318 S 193/10).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Wie jeder Beschluss, muss auch ein Erhaltungsbeschluss im Sinne von § 19 WEG für seine Ordnungsmäßigkeit " bestimmt " gefasst sein (vgl. LG Rostock BeckRS 2017, 146316 Rn. 3; LG Hamburg ZWE 2011, 286 (288); BeckOK WEG/Elzer, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 19 Rn. 105).
  • AG Hamburg-Blankenese, 22.04.2020 - 539 C 26/19

    WEG: Entlastung eines ausgeschiedenen Verwalters; Bestimmtheitsanforderungen beim

    Die Eigentümerversammlung dürfte diese Entscheidung nämlich nicht auf einen Dritten (Verwalter oder Dienstleister) delegieren (vergleiche ebenfalls LG Hamburg, Urteil vom 2. März 2011 - 318 S 193/10, ZMR 2011, 387, Rn. 70 bei Juris).

    Zur Thematik der Rauchwarnmelder kann in erster Linie verwiesen werden auf LG Hamburg ZMR 2011, 387.

    Die Eigentümerversammlung dürfte diese Entscheidung nämlich nicht auf einen Dritten (Verwalter oder Dienstleister) delegieren (vgl. ebenfalls LG Hamburg ZMR 2011, 387, Rn. 70 bei Juris).

  • AG Heidelberg, 22.10.2014 - 45 C 52/14

    Wohnungseigentum: Wahrnehmungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für die

    Von einzelnen Eigentümern angeschaffte Rauchmelder gehören diesen selbst, da sich das Gericht der Auffassung anschließt, dass Rauchwarnmelder Zubehör und nicht wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind (LG Hamburg, U. v. 02.03.2011 - 318 S 193/10, juris; offen gelassen von BGH, Urteil vom 08. Februar 2013 - V ZR 238/11 - juris).
  • LG Hamburg, 29.06.2022 - 318 S 73/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Durchführung baulicher

    Es muss in der Regel genau erkennbar sein, welches konkrete Angebot hinsichtlich einer Sanierungsmaßnahme angenommen werden soll (Kammerurteil vom 02.03.2011 - 318 S 193/10, ZWE 2011, 286, zitiert nach juris).Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung die Durchführung von baulichen Maßnahmen, so müssen hierbei die wesentlichen Punkte, was genau gemacht werden soll und wie dies ausgeführt zu werden hat, im Beschluss festgelegt werden (LG Berlin, Urteil vom 20.01.2015 - 55 S 130/14 WEG, zitiert nach juris).
  • AG Mettmann, 21.03.2017 - 26 C 23/16

    Sanierungsbeschlüsse müssen konkrete Maßnahmen und Finanzierung regeln!

    Dabei müssen in der Regel die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, also Umfang, Finanzierung, Ablauf und Kostenanschläge geregelt werden (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2011, 318 S 193/10; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl. 2015, § 23 Rn. 56).
  • LG Dortmund, 12.08.2014 - 1 S 221/12

    Wohnungseigentümer müssen Auftragsvergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten

    Dies geht nicht deutlich aus dem Beschlusstext hervor (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.03.2011, Az.: 318 S 193/10, ZMR 2011, 387).
  • AG Hamburg-Altona, 07.09.2011 - 316 C 241/11

    Rauchwarnmelder des Mieters: Keine Duldungspflicht des Vermieters!

    Der Adressat der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern wird in § 45 Abs. 6 HBauO nicht ausdrücklich genannt ("In Wohnungen müssen ...") (insoweit zutreffend LG Hamburg, Urt. v. 2.3.2011, 318 S 193/10, juris).
  • AG Starnberg, 06.05.2022 - 3 C 918/21

    Eigentümerversammlung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner

  • LG Rostock, 01.12.2017 - 1 S 86/17

    WEG-Beschluss über die Ausführung einer Baumaßnahme

  • AG Hamburg, 17.08.2016 - 12 C 235/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Bestimmung einer Freigabegrenze

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