Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 26.11.1985 | EuGH, 13.03.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.1985 - 296, 318/82, 296/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,175
EuGH, 13.03.1985 - 296, 318/82, 296/82 (https://dejure.org/1985,175)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1985 - 296, 318/82, 296/82 (https://dejure.org/1985,175)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1985 - 296, 318/82, 296/82 (https://dejure.org/1985,175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - BEGRÜNDUNGSPFLICHT - UMFANG

  • EU-Kommission

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Überkapazitäten im Sektor der Kartonverarbeitung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 214

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - BEGRÜNDUNGSPFLICHT - UMFANG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2887
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (106)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    166 und 167, dargelegten Anforderungen der Rechtsprechung nicht rechtsfehlerfrei annehmen, dass die Kommission im vorliegenden Fall die Verpflichtung zur hinreichenden Begründung der streitigen Entscheidung verletzt habe (vgl. entsprechend Urteile vom 28. Oktober 1981, Krupp Stahl/Kommission, 275/80 und 24/81, Slg. 1981, 2489, Randnr. 13, sowie vom 13. März 1985, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 296/82 und 318/82, Slg. 1985, 809, Randnr. 21).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Die WestLB macht unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82 (Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 24) geltend, die Kommission habe auch hinsichtlich des Vorliegens einer Wettbewerbsverfälschung und einer Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten gegen ihre Begründungspflicht verstoßen.
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    In der Begründung eines Rechtsakts brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 190 EG-Vertrag genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19, vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 26.11.1985 - 318/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,982
EuGH, 26.11.1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,982)
EuGH, Entscheidung vom 26.11.1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,982)
EuGH, Entscheidung vom 26. November 1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ZU BERÜCKSICHTIGENDE GEGEBENHEITEN

  • EU-Kommission

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensnotwendige Aufwendungen der Parteien als erstattungsfähige Kosten; Bestimmung der Vergütungen der Anwälte durch den Gerichtshof ohne Berücksichtigung einer nationalen Gebührenordnung oder einer zwischen den Parteien getroffenen Gebührenvereinbarung

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 73 Buchst. b

  • rechtsportal.de

    Verfahrensordnung Art. 73 Buchst. b
    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ZU BERÜCKSICHTIGENDE GEGEBENHEITEN; [VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 73 BUCHSTABE B UND ARTIKEL 74]

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    18 Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht in Ermangelung einer gemeinschaftsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen hat, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82 DEP, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 3, und Beschluss Starways/Rat, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Der Gerichtshof muss daher die Gegebenheiten des Falles frei würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie den Schwierigkeitsgrad der Sache, den Arbeitsaufwand, der für die Bevollmächtigten oder Beistände mit dem streitigen Verfahren verbunden sein konnte, und die wirtschaftlichen Interessen, die die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten, berücksichtigen (siehe Beschlüsse vom 28. Juni 2002 in der Rechtssache C-320/96 P-DEP, Métropole télévision, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21; Beschluss British Aerospace/Kommission, Randnr. 13, sowie Beschlüsse vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-222/92 DEP, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-5431, Randnr. 14; vom 4. Februar 1993 in der Rechtssache C-191/86 DEP, Tokyo Electric/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8, und vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 3).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung

    Bei der Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag braucht der Gerichtshof somit insbesondere eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen der betreffenden Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen nicht zu berücksichtigen (Beschluss vom 26. November 1985, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 318/82, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2).
  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    45 Ebenfalls gemäß ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82 DEP, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 07.03.2000 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).

    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).

  • EuGH, 01.10.2013 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Kostenfestsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschlüsse vom 26. November 1985, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 318/82, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und vom 7. Juni 2012, France Télévisions/TF1, C-451/10 P-DEP, Randnr. 19).
  • EuG, 22.03.2000 - T-97/95

    Sinochem / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und Beschlüsse des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, und vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).

    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gemeinschaftsrichter die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten; hierzu braucht er eine nationale Rechtsanwaltsgebührenordnung oder eine etwaige Vereinbarung nicht zu berücksichtigen, die in dieser Hinsicht von der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Rechtsberatern geschlossen wurde (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, sowie Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 [92], Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 [92], International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).

  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

    Hierbei ist eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte oder eine etwaige Vereinbarung, die insoweit von der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Rechtsberatern geschlossen wurde, nicht zu berücksichtigen (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (Beschluss der Dritten Kammer vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen (Beschluss des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

  • EuG, 30.10.1998 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuG, 09.11.2009 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 08.07.2004 - T-7/98

    De Nicola / BEI - Kostenfestsetzung“

  • EuG, 08.03.1995 - T-2/93

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 05.07.1993 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Kostenfestsetzung.

  • EuGöD, 03.07.2014 - F-5/12

    Bogusz / FRONTEX

  • EuG, 17.04.1996 - T-2/93

    British Airways gegen Air France. - Wettbewerb - Kostenfestsetzung.

  • EuG, 08.07.1998 - T-85/94

    Eugénio Branco / Kommission

  • EuG, 17.09.1998 - T-271/94

    Branco / Kommission

  • EuG, 11.07.1995 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 09.06.1993 - T-78/89

    PPG Industries Glass SpA, vormals Vernante Pennitalia SpA gegen Kommission der

  • EuG, 25.02.1992 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 24.01.2002 - 3 T 38/95

    Festsetzung der Kosten für Anwaltshonorare im Urteil "Zement" (Cimenteries CBR u.

  • EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur

  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission

  • EuG, 19.09.2001 - 2 T 64/99

    Festsetzung der in der Rechtssache T-64/99 zu erstattenden Kosten; Vorbereitung

  • EuG, 19.02.2004 - T-300/97

    Latino / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung“

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-38/09

    Martin / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-27/09

    Hanschmann / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-28/09

    Kipp / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-34/09

    Sluiter / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-35/09

    Visser-Fornt Raya / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-36/09

    Armitage-Wilson / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-39/09

    Goddijn / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-41/09

    Roumimper / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-42/09

    Esneau-Kappé / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-37/09

    Doyle / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-44/09

    Knöll / Europol

  • EuG, 20.01.1995 - T-124/93

    Georg Werner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Streichung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.1985 - 318/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4614
EuGH, 13.03.1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,4614)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,4614)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,4614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Überkapazitäten im Sektor der Kartonverarbeitung

  • Judicialis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2887
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten

    104 Zweitens machen die Kläger geltend, die angefochtene Entscheidung verstoße gegen Artikel 87 Absatz 1 EG und die Begründungspflicht, da sie nicht darlege, inwiefern die fragliche Beihilfe den Wettbewerb und den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen könne (Urteil Intermills/Kommission, Randnr. 38, Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnrn.
  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04

    Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven

    Im Hinblick darauf muss die nach Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen und ihre Rechte verteidigen können und das Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 13. März 1985, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 296/82 und 318/82, Slg. 1985, 809, Randnr. 19, und vom 19. September 2002, Spanien/Kommission, C-114/00, Slg. 2002, I-7657, Randnr. 62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht