Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.11.2018 - 319 O 265/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 50 ZPO, § 314 BGB
Nennung der Zeigniederlassung als Antragstellerin, Vorliegen eines wichtigen Grundes für ein fristlose Kündigung - online-und-recht.de
Abwehranspruch gegen unberechtigte fristlose Kündigung des Telekommunikations-Vertrages
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Befristete einstweilige Verfügung gegen Telekommunikationsanbieter wegen unberechtigter fristloser Kündigung von Internet- und Telefonanschluss wenn Kunde als Unternehmen darauf angewies
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Einstweilige Verfügung gegen unberechtigte Telefon- und Internetsperre
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.11.2018 - 319 O 265/18
- OLG Hamburg, 06.06.2019 - 11 U 257/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51
Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung
Auszug aus LG Hamburg, 28.11.2018 - 319 O 265/18
Dieser ist allerdings zuzugeben, dass eine Zweigniederlassung an sich keine Rechtspersönlichkeit besitzt und auch nicht Partei eines Rechtsstreits sein kann (vgl. auch BGHZ 4, 62f).
- OLG Hamburg, 02.03.2020 - 11 U 116/19
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen …
In einem von der Klägerin angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren erließ das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 28. November 2018 (319 O 265/18) eine einstweilige Verfügung, mit der es der Beklagten auferlegte, die laufenden Verträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen. - OLG Hamburg, 14.10.2022 - 11 U 116/19
Ausschluss der Kündigung von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber einer …
In einem von der Klägerin angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren erließ das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 28. November 2018 (319 O 265/18) eine einstweilige Verfügung, mit der es der Beklagten auferlegte, die laufenden Verträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen. - OLG Hamburg, 06.06.2019 - 11 U 257/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die fristlose Kündigung eines deutschen …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. November 2018, Az.: 319 O 265/18, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.