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   LG Hamburg, 28.11.2018 - 319 O 265/18   

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https://dejure.org/2018,42086
LG Hamburg, 28.11.2018 - 319 O 265/18 (https://dejure.org/2018,42086)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2018 - 319 O 265/18 (https://dejure.org/2018,42086)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2018 - 319 O 265/18 (https://dejure.org/2018,42086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 50 ZPO, § 314 BGB
    Nennung der Zeigniederlassung als Antragstellerin, Vorliegen eines wichtigen Grundes für ein fristlose Kündigung

  • online-und-recht.de

    Abwehranspruch gegen unberechtigte fristlose Kündigung des Telekommunikations-Vertrages

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Befristete einstweilige Verfügung gegen Telekommunikationsanbieter wegen unberechtigter fristloser Kündigung von Internet- und Telefonanschluss wenn Kunde als Unternehmen darauf angewies

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstweilige Verfügung gegen unberechtigte Telefon- und Internetsperre

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 26/51

    Örtliche Zuständigkeit. Zweigniederlassung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.11.2018 - 319 O 265/18
    Dieser ist allerdings zuzugeben, dass eine Zweigniederlassung an sich keine Rechtspersönlichkeit besitzt und auch nicht Partei eines Rechtsstreits sein kann (vgl. auch BGHZ 4, 62f).
  • OLG Hamburg, 02.03.2020 - 11 U 116/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen

    In einem von der Klägerin angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren erließ das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 28. November 2018 (319 O 265/18) eine einstweilige Verfügung, mit der es der Beklagten auferlegte, die laufenden Verträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen.
  • OLG Hamburg, 14.10.2022 - 11 U 116/19

    Ausschluss der Kündigung von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber einer

    In einem von der Klägerin angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren erließ das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 28. November 2018 (319 O 265/18) eine einstweilige Verfügung, mit der es der Beklagten auferlegte, die laufenden Verträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen.
  • OLG Hamburg, 06.06.2019 - 11 U 257/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die fristlose Kündigung eines deutschen

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. November 2018, Az.: 319 O 265/18, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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