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AG Hamburg, 27.03.2013 - 31a C 320/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Nr 2303 RVG-VV, § 254 Abs 2 BGB
Verzugsschaden: Höhe von Inkassokosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen …
Auszug aus AG Hamburg, 27.03.2013 - 31a C 320/12
Der Geschädigte kann nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. Zur Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit von Kosten der außergerichtlichen Inanspruchnahme siehe BGH, Urteil v. 6.10.2010 - VIII ZR 271/09, u.a. NJW 2011, 296 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Einbeziehung einer Liste nicht unterstützter …
Ohne Aussicht auf Erfolg beruft sich der Beklagte auf das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27. März 2013 (Geschäfts-Nr. 31a C 320/12), wonach Rechtsanwälte für automatisiert erstellte Schreiben im Rahmen einer Inkassotätigkeit höchstens eine Gebühr von 0, 3 gemäß Nr. 2303 RVG-VV fordern könnten (S. 5 der Berufungsbegründung, Bl. 183 d.A.).