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   AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08 - 84   

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https://dejure.org/2008,33494
AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08 - 84 (https://dejure.org/2008,33494)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.12.2008 - 32 C 1539/08 - 84 (https://dejure.org/2008,33494)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 32 C 1539/08 - 84 (https://dejure.org/2008,33494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 19a, 97, 97a UrhG
    Zu den gängigsten Argumenten der Verteidigung im Falle einer Filesharing-Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    275,- EUR Schadensersatz für Upload eines Films mittels Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    275,- EUR Schadensersatz für Film-Upload via P2P-Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei einem illegalen Film-Upload

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mannheim, 30.01.2007 - 2 O 71/06

    Keine Störerhaftung für Filesharing von Familienangehörigen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08
    Mit der Einrichtung eines solchen Anschlusses schafft der Inhaber eine Gefahrenquelle für deren Schutz er zu sorgen hat und deren unberechtigten Gebrauch er zu verantworten hat (vgl z.B. LG Mannheim. Urteil vom 30.01.2007, 2 O 71/06, zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08
    Sie wird nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur durch die festgestellte Rechtsverletzung vermutet und kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. LG Hamburg, ZUM 2006, 661).
  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08
    Dies ist hier der Ort, an dem auch nur eines der spezifischen Tatbestandsmerkmale des Deliktes verwirklicht worden ist, also nicht nur der Begehungsort, sondern auch der Erfolgsort (vgl Zöller/Vollkommer, ZPO. 26. Auflage, § 32 Rn 16; LG München I, Urteil vom 10.01.2007, 21 0 20028/05, zit. nach juris.) Da die ins Internet gestellte Bildaufnahme auch in Frankfurt aufgerufen werden konnte, war das Amtsgericht Frankfurt hier örtlich zuständig.
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08
    soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08
    soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
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