Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - 32 C 261/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6519
AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - 32 C 261/01 (https://dejure.org/2002,6519)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.04.2002 - 32 C 261/01 (https://dejure.org/2002,6519)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. April 2002 - 32 C 261/01 (https://dejure.org/2002,6519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • schiedsstellen.de PDF

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer Körperverletzung wegen unzureichender Öffnung von Toiletten im Zug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bahnreise - Ein dringendes Bedürfnis und keine freie Toilette

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    ICE-Fahrt ohne Toilettenzugang - Schmerzensgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeldanspruch gegen die Deutsche Bahn AG wegen geschlossener Toiletten; Körperverletzung durch nicht zur Verfügung stellen von Toiletten; Schadensersatz wegen mangelnder Versorgung mit warmen Speisen und Getränken auf einer Bahnfahrt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Toiletten dicht! - Wassermangel im ICE kommt die Bahn teuer zu stehen

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Bahn AG muss wegen "Toiletten-Notstands" in ICE Schmerzensgeld zahlen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Toilette verschlossen - Einhalten bis zum nächsten Halt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 253 Abs. 2; BGB § 847 (a.F.)
    Personenschaden - Schmerzensgeld: Entschädigung für Unannehmlichkeiten durch geschlossene Toiletten im ICE

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 253 Abs. 2 ; BGB § 847 (a.F.)
    Personenschaden - Schmerzensgeld: Entschädigung für Unannehmlichkeiten durch geschlossene Toiletten im ICE

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Trier, 19.02.2016 - 1 S 131/15

    Schmerzensgeld: Quälender Harndrang auf Grund nicht funktionsfähiger Toilette in

    Bei einem quälenden Harndrang über einen Zeitraum von deutlich weniger als 2 Stunden liegt eine nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Dauerfolgen vor, die - als solches und ohne das Geschehen am Bahnhof Trier - das Zuerkennen eines Schmerzensgeldes auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Position der Beklagten kaum rechtfertigen kann (so auch für die Bedrängnis durch die Nichtbenutzbarkeit einer Toilette für zwei Stunden: Palandt-Grüneberg, aaO., § 253 Rn 14; anders für einen zweistündigen Harndrang anlässlich einer Reise mit dem IC ohne Zwischenhalt: AG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2002, Az: 32 C 261/01-84, zitiert nach juris).
  • LG Trier, 29.01.2016 - 1 S 131/15

    Schmerzensgeldbegehren wegen der Folgen des Fehlens einer funktionsfähigen

    Bei einem quälenden Harndrang über einen Zeitraum von deutlich weniger als 2 Stunden liegt eine nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung ohne Dauerfolgen vor, die - als solches und ohne das Geschehen am Bahnhof Trier - das Zuerkennen eines Schmerzensgeldes auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Position der Beklagten kaum rechtfertigen kann (so auch für die Bedrängnis durch die Nichtbenutzbarkeit einer Toilette für zwei Stunden: Palandt-Grüneberg, aaO., § 253 Rn 14; anders für einen zweistündigen Harndrang anlässlich einer Reise mit dem IC ohne Zwischenhalt: AG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2002, Az: 32 C 261/01 -84, zitiert nach ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht