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   AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99   

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https://dejure.org/2002,24528
AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99 (https://dejure.org/2002,24528)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2002 - 32 C 619/99 (https://dejure.org/2002,24528)
AG Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2002 - 32 C 619/99 (https://dejure.org/2002,24528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    BGB § 823 Abs. 2 i.V.m. StGB §§ 274 Abs. 1 Nr. 2, 303 a
    Unbefugtes Löschen von Textdateien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Vertretung für einen anderen Rechtsanwalt in Höhe eines Pauschalbetrages; Beendigung eines Dienstvertrages zwischen zwei Rechtsanwälten; Entschädigung für Fahrtkosten eines vertretenden Rechtsanwalts; Schadensersatz wegen Löschung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Im vorliegenden Fall kommen nämlich zugunsten des Beklagten Ansprüche aus Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB sowie aus positiver Vertrags-/ Forderungsverletzung in Betracht (BGH, CR 2000, Seiten 424 ff.).

    Darin, dass der Kläger dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, liegt eine Verletzung der vertraglichen Schutzpflichten durch ihn vor, die eine Schadenersatzpflicht aus dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung und daneben auch aus § 823 Abs. 2 BGB auslöst (vergleiche hierzu allgemein: BGH, CR 2000, Seiten 424 ff.).

    Nach der herrschenden Rechtsprechung muss nämlich der Schuldner entsprechend dem Rechtsgedanken des § 282 BGB darlegen und ggf. beweisen, dass er eine feststehende und zu einem Schaden führende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, wenn die Schadensursache - wie hier - in seinem Verantwortungsbereich liegt (BGH, BGHZ 64, Seiten 46 fr.; BGH, BGHZ 66, Seiten 51 ff.; BGH, CR 2000, Seiten 424 ff.).

  • BayObLG, 24.04.1968 - RReg. 1b St 437/67

    Urkundenunterdrückung

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Geschützt wird mit dieser Vorschrift des StGB insofern das Recht, mit den Daten Beweis zu erbringen (BayObLG, NJW 1968, Seiten 1896 f.).

    Der Kläger hat sonach dadurch, indem er diese Textdateien gelöscht bzw. unbrauchbar oder verändert hat, auch wohl den äußeren Tatbestand der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (BayObLG, NJW 1968, Seiten 1896 f.; OLG Celle, NJW 1966, Seiten 557 f.).

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1995 - 3 U 15/95

    Haftung für Zerstörung von Computerdaten

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Die Beweislastregel des § 282 BGB gilt nämlich nicht nur für die Haftung für Unmöglichkeit; sie ist nach allgemeiner Auffassung auch entsprechend anwendbar auf die Fälle der positiven Vertragsverletzung (BGH, NJW 1968, Seite 43; OLG Karlsruhe, CR 1996, Seiten 352 f. = NJW 1996, Seiten 200 ff.).

    Auf diese Daten des Beklagten hat der Kläger somit durch sein Verhalten in einer Weise eingewirkt, dass ein Schaden beim Beklagten entstanden ist (OLG Karlsruhe, CR 1996, Seiten 352 f. = NJW 1996, Seiten 200 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1991 - 22 U 30/91

    Zweckbestimmung des Vertrages entscheidend für Art des Vertrages; Dienstvertrag

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Dass durch die Tätigkeit des Klägers auch für den Beklagten negative Ergebnisse erreicht wurden - wie noch ausgeführt werden wird -, ändert nichts am grundsätzlichen Dienstvertragscharakter dieses Vertrages (LG München I, CR 1995, Seiten 33 ff.; OLG. Düsseldorf, CR 1991, Seiten 668 f.).

    Fällen wie hier Ansprüche aufgrund positiver Forderungs-/ Vertragsverletzung, die aus einem Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Nebenpflichten erwachsen sowie daneben auch Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz geltend gemacht werden (Wolfgang Rombach, CR 1990, Seiten 101 ff.; OLG Düsseldorf, CR 1991, Seiten 668 f.).

  • LAG Sachsen, 14.07.1999 - 2 Sa 34/99

    "Datenklau" als Kündigungsgrund

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Das unerlaubte Kopieren und das anschließende Löschen von Textdateien stellen aber nicht nur eine Bagatelle dar (Sächsisches Landesarbeitsgericht, MDR 2000, Seiten 710 f.).

    Auch der Wert der Daten ist jedenfalls so lange ohne Bedeutung, als der Beklagte den Umfang mangels eigener Beteiligung weder kennt noch nachträglich feststellen kann (Sächsisches Landesarbeitsgericht, MDR 2000, Seiten 710 f.).

  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 253/93

    Ersatzansprüche bei Versagen der Datensicherung - Computer; Datensicherung;

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Wenn der Beklagte den zur Wiederherstellung des Datenbestandes notwendigen Geldbetrag hier im Wege der Aufrechnung geltend macht, muss er zwar auch darlegen, welche Aufwendungen er machen musste, und dass diese Aufwendungen einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wobei maßgeblich der Vergleich, der durch das haftungsbegründende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen ist, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGH, NJW 1986, Seiten 2037 f.; OLG Köln, VersR 1992, Seite 66 = OLGR Köln 1992, Seite 71; OLG Köln, NJW-RR 1994, Seiten 1262 f.), jedoch hat der Beklagte hier konkret dargelegt, dass ihm durch diese Handlungsweise des Klägers für die Bezahlung der Firma Brandenburger Computer-Service Schlusche ein materieller Vermögensschaden in Höhe von insgesamt 981, 70 EUR (1.920,03 DM) entstanden ist.
  • OLG Celle, 09.09.1965 - 1 Ss 230/65
    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Der Kläger hat sonach dadurch, indem er diese Textdateien gelöscht bzw. unbrauchbar oder verändert hat, auch wohl den äußeren Tatbestand der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (BayObLG, NJW 1968, Seiten 1896 f.; OLG Celle, NJW 1966, Seiten 557 f.).
  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Wenn der Beklagte den zur Wiederherstellung des Datenbestandes notwendigen Geldbetrag hier im Wege der Aufrechnung geltend macht, muss er zwar auch darlegen, welche Aufwendungen er machen musste, und dass diese Aufwendungen einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wobei maßgeblich der Vergleich, der durch das haftungsbegründende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen ist, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGH, NJW 1986, Seiten 2037 f.; OLG Köln, VersR 1992, Seite 66 = OLGR Köln 1992, Seite 71; OLG Köln, NJW-RR 1994, Seiten 1262 f.), jedoch hat der Beklagte hier konkret dargelegt, dass ihm durch diese Handlungsweise des Klägers für die Bezahlung der Firma Brandenburger Computer-Service Schlusche ein materieller Vermögensschaden in Höhe von insgesamt 981, 70 EUR (1.920,03 DM) entstanden ist.
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Wenn der Beklagte den zur Wiederherstellung des Datenbestandes notwendigen Geldbetrag hier im Wege der Aufrechnung geltend macht, muss er zwar auch darlegen, welche Aufwendungen er machen musste, und dass diese Aufwendungen einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wobei maßgeblich der Vergleich, der durch das haftungsbegründende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen ist, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGH, NJW 1986, Seiten 2037 f.; OLG Köln, VersR 1992, Seite 66 = OLGR Köln 1992, Seite 71; OLG Köln, NJW-RR 1994, Seiten 1262 f.), jedoch hat der Beklagte hier konkret dargelegt, dass ihm durch diese Handlungsweise des Klägers für die Bezahlung der Firma Brandenburger Computer-Service Schlusche ein materieller Vermögensschaden in Höhe von insgesamt 981, 70 EUR (1.920,03 DM) entstanden ist.
  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
    Die Beweislastregel des § 282 BGB gilt nämlich nicht nur für die Haftung für Unmöglichkeit; sie ist nach allgemeiner Auffassung auch entsprechend anwendbar auf die Fälle der positiven Vertragsverletzung (BGH, NJW 1968, Seite 43; OLG Karlsruhe, CR 1996, Seiten 352 f. = NJW 1996, Seiten 200 ff.).
  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

  • LG Konstanz, 10.05.1996 - 1 S 292/95

    Gelöschte Festplatte - § 823 Abs. 1, § 90 BGB, Daten sind keine 'Sache',

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

  • OLG Köln, 02.02.1996 - 19 U 223/95

    Pflicht zur Datensicherung im Rahmen des Wartungsvertrages

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