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   OLG Celle, 23.03.2001 - 32 HEs 1/01   

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OLG Celle, 23.03.2001 - 32 HEs 1/01 (https://dejure.org/2001,25620)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.03.2001 - 32 HEs 1/01 (https://dejure.org/2001,25620)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 (https://dejure.org/2001,25620)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Celle, 23.03.2001 - 32 HEs 1/01
    Der Ablauf des Verfahrens insgesamt ist deshalb mit dem in Haftsachen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu beachtenden Beschleunigungsgrundsatz (BVerfGE 20, 45, 50) unvereinbar und musste zur Aufhebung des Haftbefehls führen, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle ihnen zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen.
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Bei derart absehbar umfangreichen Verfahren, in denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, fordert das Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 7, 140 ; ferner EGMR, Urteil vom 29. Juli 2004 - Beschwerde Nr. 49746/99 -, EuGRZ 2004, S. 634 Tz. 51; OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 2 Ws 617/05 -, StV 2006, S. 143 ; OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 -, Nds.Rpfl 2001, S. 196 unter Hinweis auf gegebenenfalls anzuberaumende Sondersitzungstage).
  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

    Bei absehbar umfangreichen Verfahren wie dem vorliegenden, in denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, fordert das Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 -, NdsRpfl 2001, S. 196 unter Hinweis auf ggf. anzuberaumende Sondersitzungstage).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

    a) Im Hinblick auf den weiteren Fortgang des Verfahrens ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) bei absehbar umfangreichen Verfahren wie dem vorliegenden stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 2 Ws 617/05 -, StV 2006, S. 143 ; OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 -, NdsRpfl.
  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    Weitere notwendige Fortsetzungen hätten in der zweiten Oktoberhälfte erfolgen sollen, wobei die Kammer von diesem Zeitpunkt an auch die Nutzung von Sondersitzungstagen (vgl. zu diesem Erfordernis schon OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 - [juris]) erwogen hat.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1850/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

    a) Im Hinblick auf den weiteren Fortgang des Verfahrens ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) bei absehbar umfangreichen Verfahren wie dem vorliegenden stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 2 Ws 617/05 -, StV 2006, S. 143 ; OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 -, NdsRpfl.
  • KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich

    Weitere notwendige Fortsetzungen hätten in der zweiten Oktoberhälfte erfolgen sollen, wobei die Kammer von diesem Zeitpunkt an auch die Nutzung von Sondersitzungstagen (vgl. zu diesem Erfordernis schon OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 - [juris]) erwogen hat.
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