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   OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12   

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OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12 (https://dejure.org/2012,3195)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2012 - 32 HEs 1/12 (https://dejure.org/2012,3195)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 32 HEs 1/12 (https://dejure.org/2012,3195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Begriff "derselben Tat" nach § 121 StPO: Neubeginn der Frist bei Bekanntwerden einer weiteren Tat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO; Grundsätze zum Beginn der Frist des § 121 StPO bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO; Grundsätze zum Beginn der Frist des § 121 StPO bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1
    Besondere Haftprüfung; Begriff "derselben Tat"; Neubeginn der Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 421
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 708; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277).

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 708; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus somit nur in begrenztem Umfang zulässt, ist entsprechend eng auszulegen (BVerfGE 36, 264, 271; BGHSt 38, 43, 46; Karlsruher Kommentar a. a. O., Rdnr. 13 m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 03.01.2001 - 4420 BL - III - 71/00

    Haftprüfung; Sechsmonatsfrist; Tatbegriff; neue Tat; neuer Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (so OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 152 Rdnr. 9; OLG Stuttgart, StV 2008, 85 Rdnr. 6; Karlsruher Kommentar StPO Schultheis, 6. Aufl., § 121 Rdnr. 10 m. w. N.).

    Ein zwingender sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung von Haftverfahren erschließt sich nicht (so auch OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 152, Rdnr. 25 f.).

  • OLG Brandenburg, 20.07.1999 - 2 (3) HEs 28/99

    Aufhebung eines Haftbefehls bei unnötiger Verzögerung der Anklageerhebung;

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • KG, 28.02.2005 - 1 HEs 11/05

    Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen derselben Tat

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Auch die Unterscheidung nach Ermittlungskomplexen, welche die Ermittlungsrichtung bestimmt haben (so OLG Bremen, NStZ-RR 1997, 334, 335, KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2005, 1 HEs 11/05, Rn. 7 f.), liefert kein brauchbares Abgrenzungskriterium.
  • OLG Köln, 15.08.1997 - HEs 177/97
    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Die gegenteilige Auffassung, welche den Tatbegriff gemäß § 121 Abs. 1 StPO verfahrensbezogen auslegt (OLG Köln, NStZ-RR 1998, 181 f., OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 124 m. w. N.), führt dazu, dass die Haftzeiten aus dem früheren Haftbefehl und aus dem erweiterten Haftbefehl zusammengerechnet werden müssten, soweit die Haftbefehle im selben Verfahren oder in verbindungsreifen Verfahren erlassen worden sind.
  • OLG Frankfurt, 24.02.1995 - 1 HEs 424/94

    Haftfortdauer; Wichtiger Grund; Teilanklage; Abschlußreife der Ermittlungen

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03

    Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    bb) Zur Berechnung des Fristbeginns darf auch nicht auf den Erlasszeitpunkt des neuen oder erweiterten Haftbefehls abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt, an dem sich bei ordnungsgemäßer Ermittlungstätigkeit der dringende Tatverdacht und somit die Möglichkeit einer Haftbefehlserweiterung erstmals ergeben hat (ebenso OLG Koblenz, a. a. O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125, Rnr. 15 KK-Schultheis, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • OLG Koblenz, 04.12.2000 - 4420 BL - III - 97/00

    Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, Fristberechnung, Tatbegriff, Untersuchungshaft,

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Die gegenteilige Auffassung, welche den Tatbegriff gemäß § 121 Abs. 1 StPO verfahrensbezogen auslegt (OLG Köln, NStZ-RR 1998, 181 f., OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 124 m. w. N.), führt dazu, dass die Haftzeiten aus dem früheren Haftbefehl und aus dem erweiterten Haftbefehl zusammengerechnet werden müssten, soweit die Haftbefehle im selben Verfahren oder in verbindungsreifen Verfahren erlassen worden sind.
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07

    Zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft: Begriff derselben Tat bei

  • BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91

    Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger

  • OLG Bremen, 07.08.1997 - BL 159/97

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft wegen des Verdachts des

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Der Senat teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur inzwischen nahezu einhellig vertretene Auffassung, dass der Begriff "derselben Tat' im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO mit Rücksicht auf diesen Schutzzweck der Norm weit auszulegen ist und deshalb alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an erfasst, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 Ws 257/16 H, juris Rn. 6, 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 (H), juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13, juris Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 HEs 9/13 (5/13), juris Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 32 HEs 1/12, juris Rn. 21; OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 (32), juris Rn. 9; OLG Koblenz (2. Strafsenat), Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 HEs 8/09, juris Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009 - 2 AK 6/09, NJW 2010, 952; OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, juris Rn. 7 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 4 HEs 86/07, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 Ws 460/03, NStZ-RR 2004, 125 f.; OLG Koblenz (1. Strafsenat), Beschluss vom 3. Januar 2001 - (1) 4420 BL - III - 71/00, 6 NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98, NStZ-RR 1998, 277, 278; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 1 BL 4/98, NStZ-RR 1998, 182; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. März 1997, 2 (3) HEs 16/97, StV 1997, 536, 537; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 1990 - 1 HEs 259/88, NJW 1990, 2144; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. August 1989 - 1 Ws 243/89, StV 1989, 489; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 121 Rn. 14b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 121 Rn. 11).

    Gleiches hat zu gelten, falls der Haftbefehl um Tatvorwürfe erweitert wird, die erst während der Ermittlungen im vorgenannten Sinne bekannt geworden sind, für sich allein den Erlass eines Haftbefehls jedoch nicht rechtfertigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 Ws 257/16 H, juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 (H), juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 32 HEs 1/12, juris Rn. 26; vgl. auch OLG Koblenz (2. Strafsenat), Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 HEs 8/09, juris Rn. 8; OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 (32), juris Rn. 9; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 f.).

  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Zur Berechnung des Fristbeginns darf indes nicht auf den Erlasszeitpunkt des neuen oder erweiterten Haftbefehls abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt, an dem sich bei ordnungsgemäßer Ermittlungstätigkeit der dringende Tatverdacht und somit die Möglichkeit einer Haftbefehlserweiterung erstmals ergeben hat (vgl. OLG Celle, StraFo 2012, 138).

    Dies gilt allerdings nur, sofern die weitere Tat für sich genommen den Erlass eines Haftbefehls gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2012 - 32 HEs 1/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 121 Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Danach fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie bekannt geworden sind und in den Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125 ff.; OLG Celle StraFo 2012, 138 f.; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 121 Rn. 11 ff. m.w.N.).

    Er beantwortet sie nunmehr dahingehend, dass nur Taten, die für sich genommen den Erlass eines (neuen) Untersuchungshaftbefehls rechtfertigen könnten, geeignet sind, bei ihrer Aufnahme in den Haftbefehl den Lauf einer neuen Sechs-Monats-Frist auszulösen, da nur so eine Schlechterstellung des Beschuldigten im Sinne einer Umgehung des besonderen Haftprüfungsverfahrens gem. §§ 121, 122 StPO vermieden werden kann (so auch OLG Celle, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 32 HEs 1/12 -, juris; KK-Schultheis, a.a.O., § 121 Rdnr. 10).

  • OLG Zweibrücken, 09.01.2018 - 1 Ws 383/17

    Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen derselben Tat; Begriff der

    Prozessual selbständige Taten, für die erst nach Erlass des Ursprungshaftbefehls dringender Tatverdacht entsteht, gehören dagegen nicht zu der Tat im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. September 2014, 2 Ws 486/14 H, Rn. 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, Rn. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juni 2013, 2 HEs 9/13 , Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 09. Februar 2012, 32 HEs 1/12, Rn. 21 ; a. A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 1 HEs 41/03, alle juris).
  • OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15

    Besondere Haftprüfung nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils in einem

    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" gemäß § 121 StPO alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2012, 32 HEs 1/12; OLG Koblenz aaO; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.07.2009, 2 HEs 8/09; OLG Naumburg, NStZ-RR 2009, 159; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 121, Rn. 11 ff.).
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