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LG Dortmund, 08.06.2017 - 32 KLs 20/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 08.06.2017 - 32 KLs 20/17
- LG Dortmund, 08.06.2017 - 39 KLs 12/18
- BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17
- OLG Hamm, 10.01.2019 - 1 Ws 8/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.2011 - 1 StR 524/11
Anforderungen an die Wahllichtbildvorlage und Verwertbarkeit sowie Beweiswert bei …
Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2017 - 32 KLs 20/17
So wurden dem Geschädigten jeweils 8 Lichtbilder nacheinander vorgelegt und diese Lichtbildvorlage auch fortgesetzt, nachdem der jeweilige Angeklagte erkannt wurde (vgl. BGH NStZ 2012, 172). - BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des …
Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2017 - 32 KLs 20/17
Zwar kann grundsätzlich einem Mittäter das Handeln eines anderen Mittäter, das über das gemeinsam Gewollte hinausgeht, nicht zugerechnet werden, wobei zu beachten ist, dass die Zurechnung keine ins Einzelne gehende Vorstellung von den Handlungen des anderen Tatbeteiligten erfordert (vgl. BGH 4 StR 563/15, Urteil vom 28.04.2016).
- OLG Hamm, 10.01.2019 - 1 Ws 8/19
Untersuchungshaft: Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag; …
Der angefochtene Haftbefehl sowie - klarstellend - der Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Dortmund vom 08.06.2017 - 32 KLs 20/17 - werden aufgehoben.Mit Urteil vom 08.06.2017 hat die 32. Große Strafkammer des Landgerichts Dortmund - 32 KLs 20/17 - den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt, wobei die Strafkammer insbesondere zu der Feststellung gelangte, dass der Angeklagte F (und nicht der Mitangeklagte D) mit dem Hammer auf den Geschädigten eingeschlagen habe.