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   LG Aschaffenburg, 27.02.2015 - 32 O 216/14   

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https://dejure.org/2015,19746
LG Aschaffenburg, 27.02.2015 - 32 O 216/14 (https://dejure.org/2015,19746)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 27.02.2015 - 32 O 216/14 (https://dejure.org/2015,19746)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 32 O 216/14 (https://dejure.org/2015,19746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Offenbarungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf - Marderschaden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenbarungspflicht des Verkäufers über einen Marderschaden beim Gebrauchtwagenkauf

  • rewis.io

    Offenbarungspflicht über Marderschaden beim Gebrauchtwagenkauf

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gebrauchtwagenkauf: Keine Untersuchungspflicht des Verkäufers auf einen Marderschaden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Offenbarungspflicht über Marderschaden beim Gebrauchtwagenkauf

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Marderschaden beim Gebrauchtwagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Untersuchungspflicht bei Marderschäden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arglistiges Verschweigen beim Gebrauchtwagenkauf: Vorhandensein einer Marderabwehranlage spricht nicht für Vorliegen eines Marderschadens - Keine Überprüfungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers zum Vorliegen von Marderschäden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1276
  • NZV 2016, 90
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.2013 - VIII ZR 183/12

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Händlerpflicht zur Kenntnisverschaffung von einer

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 27.02.2015 - 32 O 216/14
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.06.2013, AZ VIII ZR 183/12, sei ein Kraftfahrzeug-Händler nicht verpflichtet, gleichsam prophylaktisch die "Reparaturhistorie" eines zu veräußernden Fahrzeuges einzusehen, wenn er keine Anhaltspunkte für Vorschäden im Sinne von Unfallschäden habe.

    Der Bundesgerichtshof statuiert im Urteil vom 29.06.2013 Aktenzeichen VIII ZR 183/12 für Kraftfahrzeughändler beim Weiterverkauf von Gebrauchtwagen - ohne vorherige besondere Anhaltspunkte - lediglich eine Verpflichtung zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung des Fahrzeuges ("Sichtprüfung") in Bezug auf etwaige Unfallschäden.

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