Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 01.08.2003

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03   

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https://dejure.org/2003,23374
LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03 (https://dejure.org/2003,23374)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.07.2003 - 32 O 43/03 (https://dejure.org/2003,23374)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 32 O 43/03 (https://dejure.org/2003,23374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung einer Klinik mit Frühlingsrabatten auf Schönheitsoperationen

  • aufrecht.de

    Keine Rabattwerbung für SchönheitsOP

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung unlauteren Wettbewerbs wegen Werbung eines Beauty Gesundheitszentrums mit Botox-Injektionen und Schmerztherapie sowie die Gewährung von Rabatten auf Operationen und Behandlungen; Sittenwidrige Werbung für ärztliche Leistungen mit Preisermäßigungen

  • bzaek.de

    Werbung mit Schnäppchenpreisen "Frühlingsrabatte für Schönheits-OP"

  • brandenburg.de

    Unerlaubte Werbung mit Rabatten für Schönheitsoperationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen HWG bei Werbung mit Rabatten auf Schönheitsoperationen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03
    Das Heilmittelwerbegesetz richten sich nicht nur an Ärzte oder Arzneimittelhersteller, sondern an sämtliche Werbetreibenden (vgl. BGH GRUR 2001, 453, 455; Köhler/Piper a.a.O., Rn. 769; anders als das Werbeverbot aus dem ärztlichen Standesrecht in der von der Verfügungsbeklagten zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2000, 2734), mithin auch die Verfügungsbeklagte.

    Damit soll eine unsachliche Beeinflussung des Publikums, die in der Heilmittelwerbung wegen ihres Gesundheitsbezuges besondere Gefahren begründen kann, verhindert werden (vgl. BGH GRUR 2001, 453, 455).

    Die Verletzung einer dem Gesundheitsschutz dienenden und damit werthaltigen Norm ist regelmäßig, ohne dass es der Feststellung weiterer Unlauterkeitsmerkmale bedarf, als sittenwidriger Verstoß im Sinne des § 1 UWG zu werten (vgl. BGH GRUR 2001, 453, 455; Köhler/Piper, 3. Auflage, § 1 UWG, Rn. 769).

  • OLG München, 11.03.1999 - 6 U 2075/98

    Irreführende Werbung für Eigenhaarverpflanzungen in einer Tagesklinik

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03
    Körperschäden sind angeborene oder erworbene, typischerweise nicht behebbare Veränderungen des Körpers (vgl. OLG München GRUR 2000, 91).

    Die Spürbarkeitsschwelle ist bei speziell geregelten Verboten in der Gesundheitswerbung in der Regel überschritten (vgl. OLG München GRUR 2000, 91).

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03
    Diese Zielsetzung erfordert es, den Begriff der Wertgabe nicht eng, sondern im Sinne aller geldwerten Vergünstigungen zu fassen (vgl. BGH GRUR 1990, 1041, 1042) und z.B. Rabatte auf körperliche Behandlungen einzubeziehen.

    Eine der in § 7 Abs. 1 HWG erschöpfend (vgl. BGH GRUR 1990, 1041, 1042) geregelten Ausnahmen von diesem Grundsatz liegt nicht vor.

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03
    Das Heilmittelwerbegesetz richten sich nicht nur an Ärzte oder Arzneimittelhersteller, sondern an sämtliche Werbetreibenden (vgl. BGH GRUR 2001, 453, 455; Köhler/Piper a.a.O., Rn. 769; anders als das Werbeverbot aus dem ärztlichen Standesrecht in der von der Verfügungsbeklagten zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2000, 2734), mithin auch die Verfügungsbeklagte.

    Das Gericht hat im Einzelfall unter Abwägung des Grundrechts auf Berufsausübungsfreiheit im Verhältnis zur Sicherung der Gesundheit die Grenze zwischen erlaubtem und verbotenen Handlungsformen zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 2000, 2734).

  • OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99

    Anti-Zellulitis-Werbung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03
    Das Heilmittelwerbegesetz finden danach u.a. auch Anwendung auf kosmetische Mittel, die äußerlich am Menschen zur Beeinflussung des Aussehens angewendet werden, sowie auf Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind (vgl. BGH GRUR 2000, 154, 155).
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   LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03   

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https://dejure.org/2003,28851
LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03 (https://dejure.org/2003,28851)
LG Köln, Entscheidung vom 01.08.2003 - 32 O 43/03 (https://dejure.org/2003,28851)
LG Köln, Entscheidung vom 01. August 2003 - 32 O 43/03 (https://dejure.org/2003,28851)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98

    Reichweite der Zusicherung der Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenverkauf

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03
    Da die Laufleistung für den Gebrauchtwagenkäufer von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sie bei Auslegung anhand des Wortlauts und Regelungszusammenhangs vom Empfänger als verbindliche Auskunft über die bisher gefahrenen Kilometer zu verstehen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 505 (506), sowie BGH, NJW 1998, 2207 (2208), der sogar trotz des Zusatzes "soweit bekannt" von einer Zusicherung ausging).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96

    Zusicherung einer Eigenschaft bei Verkauf eines Gebrauchtwagens - Laufleistung

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03
    An eine Gewährübernahme sind insbesondere bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen Autohändlern keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Nürnberg, Urt. vom 3.3.1997, Az. 5 U 3329/96).
  • OLG Koblenz, 22.10.2001 - 12 U 1663/99

    Zusicherung der km-Angabe mit dem Begriff "Gesamtlaufleistung"

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03
    Bereits eine einfache km-Angabe in einem Kaufvertrag ist als Zusicherung und insoweit nach neuem Recht als Beschaffenheitsgarantie zu werten (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 22.10.2001, Az. 12 U 1663/99).
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03
    Da die Laufleistung für den Gebrauchtwagenkäufer von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sie bei Auslegung anhand des Wortlauts und Regelungszusammenhangs vom Empfänger als verbindliche Auskunft über die bisher gefahrenen Kilometer zu verstehen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 505 (506), sowie BGH, NJW 1998, 2207 (2208), der sogar trotz des Zusatzes "soweit bekannt" von einer Zusicherung ausging).
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