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LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99 |
Zitiervorschläge
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Mobilfunkcodekarte
§ 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen Arbeitsvertrag
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3726
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89
Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut; …
Auszug aus LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99
Nach alledem kann das Argument der StA und des BayObLG (NJW 1991, 438) nicht mehr von entscheidender Bedeutung sein. - OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90
Entnahme von Geld aus einem Geldautomaten durch die unbefugte Verwendung einer …
Auszug aus LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99
Die in der Literatur und - soweit erkennbar - in der Rechtsprechung vorherrschende Meinung befürwortet eine einschränkende Auslegung des Begriffs "unbefugt" (…vgl. Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. [1997], § 263 a Rdnr. 2 m. w. Nachw.; OLG Köln, NStZ 1991, 586).
- OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen …
Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (…vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte;… Fischer, aaO. Rn. 13;… Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3;… LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ). - OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10
Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer …
Die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung der im Außenverhältnis wirksam überlassenen Tankkarte stellt keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. LG Bonn NJW 1999, 3726).