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   LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99   

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https://dejure.org/1999,12825
LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99 (https://dejure.org/1999,12825)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.06.1999 - 32 Qs 144/99 (https://dejure.org/1999,12825)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 32 Qs 144/99 (https://dejure.org/1999,12825)
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Mobilfunkcodekarte

§ 263a StGB, betrugsnahe Auslegung, Verstoß gegen Arbeitsvertrag

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    StGB § 263 a
    Mißbrauch einer Mobilfunkcodekarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3726
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut;

    Auszug aus LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99
    Nach alledem kann das Argument der StA und des BayObLG (NJW 1991, 438) nicht mehr von entscheidender Bedeutung sein.
  • OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90

    Entnahme von Geld aus einem Geldautomaten durch die unbefugte Verwendung einer

    Auszug aus LG Bonn, 18.06.1999 - 32 Qs 144/99
    Die in der Literatur und - soweit erkennbar - in der Rechtsprechung vorherrschende Meinung befürwortet eine einschränkende Auslegung des Begriffs "unbefugt" (vgl. Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. [1997], § 263 a Rdnr. 2 m. w. Nachw.; OLG Köln, NStZ 1991, 586).
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02 v. 17.12.2002 - BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - NStZ 2005, 213 ; OLG Celle, 1 Ws 277/10 v. 5.11.2010 - NStZ 2011, 218 für Tankkarte; OLG Köln, Ss 624/90 v. 9.7.1991 - NJW 1992, 125 für EC-Karte; LG Bonn, 32 Qs 144/99 v. 18.6.1999 - NJW 1999, 3726 für Mobilfunkcodekarte; Fischer, aaO. Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, aaO. Rn. 16; Küpper, jurisPR-StrafR 6/2011 Anm. 3; LK-StGB-Tiedemann/Valerius, 12. Aufl. § 263a Rn. 55; Brand/Hotz, JuS 2014, 714 ).
  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung der im Außenverhältnis wirksam überlassenen Tankkarte stellt keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. LG Bonn NJW 1999, 3726).
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