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   OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15   

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OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15 (https://dejure.org/2015,25356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2015 - 32 Sa 37/15 (https://dejure.org/2015,25356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2015 - 32 Sa 37/15 (https://dejure.org/2015,25356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Gerichtsstandbestimmung, Urheberrecht, Berufung, Berufungsinstanz, Zulässigkeit, bindender Verweisungsbeschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, Urheberrecht, Berufung, Berufungsinstanz, Zulässigkeit, bindender Verweisungsbeschluss

  • damm-legal.de

    Zur Verweisung eines Urheberrechtsstreits in der Berufungsinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Zuständigkeiten in der Berufungsinstanz bei Verweisung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 281 ZPO

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 4
    Zulässigkeit der Verweisung von einem funktionell unzuständigen an das zuständige Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Verweisung eines Urheberrechtsstreits in der Berufungsinstanz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Urheberrechtsstreitsache

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Urheberrechtsstreitsache

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 172
  • GRUR 2016, 638
  • ZUM 2016, 528
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Denn es sei eine unzumutbare und damit grundgesetzwidrige Erschwerung des Zugangs zur Rechtsmittelinstanz, wenn das Rechtsmittel, zu dessen Einlegung ein Verfahrensfehler des Gerichts - den die falsche Beurteilung der Zuständigkeit durch das Gericht darstelle - die betroffene Partei verleitet habe, deshalb als unzulässig behandelt werden würde, weil die Partei hierbei die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet habe, die für das Rechtsmittel gegen eine von jenen Verfahrensfehlern freie Entscheidung gelten (BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 -, BGHZ 72, 182-198, Rn. 26ff. - zu § 92 Abs. 1 GVG a.F.).

    Auch in der Berufungsinstanz kann einem entsprechend § 281 Abs. 1 ZPO erlassenen Verweisungsbeschluss - in den Grenzen der willkürlichen, nicht mehr verständlich erscheinenden und offensichtlich unhaltbaren Entscheidung - dann Bindungswirkung zukommen, wenn das verweisende Gericht ohne Vorliegen von Willkür die Ausnahmevoraussetzungen einer Verweisung angenommen hat (BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 -, BGHZ 72, 182-198, juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, juris, Rn. 19).

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Auch in der Berufungsinstanz kann einem entsprechend § 281 Abs. 1 ZPO erlassenen Verweisungsbeschluss - in den Grenzen der willkürlichen, nicht mehr verständlich erscheinenden und offensichtlich unhaltbaren Entscheidung - dann Bindungswirkung zukommen, wenn das verweisende Gericht ohne Vorliegen von Willkür die Ausnahmevoraussetzungen einer Verweisung angenommen hat (BGH, Beschluss vom 04. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 -, BGHZ 72, 182-198, juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, juris, Rn. 19).

    So hat der BGH einem Verweisungsbeschluss wegen funktioneller Unzuständigkeit Bindungswirkung zugesprochen, der in der (fehlerhaften) Annahme der Voraussetzungen des Meistbegünstigungsgrundsatzes ausgesprochen worden ist und diesen als geeignet angesehen, die funktionelle Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, an das verwiesen worden ist (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, juris, Rn. 19).

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    In Kartellsachen kommt eine Verweisung analog § 281 ZPO mit der Folge der Fristwahrung nach der Rechtsprechung in Betracht, weil es nicht möglich ist, die Rechtsstreitigkeiten, in denen das Kartell-Oberlandesgericht für die Entscheidung über die Berufung zuständig ist, so von den sonstigen Rechtsstreitigkeiten abzugrenzen, dass einerseits dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes Genüge getan wird und sich andererseits das zuständige Berufungsgericht in aller Regel zweifelsfrei feststellen lässt (BGH, Urteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77, BGHZ 71, 367-375, juris, Rn. 20).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Das ist in Wohnungseigentumssachen der Fall, wenn die Voraussetzungen einer Zuständigkeitszuweisung höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (BGH, Beschluss vom 10. Dezember.2009 - V ZB 67/09, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - V ZB 190/10, juris, Rn. 13).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10

    Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Dementsprechend ist eine Verweisung als möglich angesehen worden, damit ein wegen inkorrekter Entscheidung nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz zulässiges Rechtsmittel an das zuständige Gericht gelangt (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 -, juris, Rn. 22ff.).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10

    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Das ist in Wohnungseigentumssachen der Fall, wenn die Voraussetzungen einer Zuständigkeitszuweisung höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (BGH, Beschluss vom 10. Dezember.2009 - V ZB 67/09, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - V ZB 190/10, juris, Rn. 13).
  • LG Mannheim, 05.11.2008 - 2 S 3/08

    Urheberrechtsstreitigkeit: Anforderungen an eine fristwahrende Berufungseinlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Teile der Rechtsprechung dagegen lehnen eine Zulässigkeit der Berufung und auch eine Verweisung dagegen ab (LG Hechingen, Beschluss vom 13. August 2002 - 3 S 53/02, GRUR-RR 2003, 168; LG Mannheim, Beschluss vom 05. November 2008 - 2 S 3/08, BeckRS 2008, 24457 Rn. 32 ff).
  • BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83

    Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Dementsprechend kommt grundsätzlich einer solchen Verweisung auch keine Bindungswirkung zu (vgl. BGH: Beschluss vom 19. Oktober.1983 - IVb ARZ 35/83, juris Rn. 3; Prütting in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 281 ZPO Rn. 10).
  • LG Hechingen, 13.08.2002 - 3 S 53/02

    Zuständigkeitskonzentration in Urheberrechtsstreitsachen: Verweisung von dem

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15
    Teile der Rechtsprechung dagegen lehnen eine Zulässigkeit der Berufung und auch eine Verweisung dagegen ab (LG Hechingen, Beschluss vom 13. August 2002 - 3 S 53/02, GRUR-RR 2003, 168; LG Mannheim, Beschluss vom 05. November 2008 - 2 S 3/08, BeckRS 2008, 24457 Rn. 32 ff).
  • OLG München, 11.03.2020 - 34 AR 235/19

    Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei bewusster

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; OLG Hamm NJW 2016, 172; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 40. Aufl. § 36 Rn. 23 m. w. N.).
  • OLG München, 13.08.2019 - 34 AR 111/19

    Verweisungsbeschluss - Verfahrensverzögerungen sind abzuwenden

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; OLG Hamm NJW 2016, 172; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 40. Aufl. § 36 Rn. 23 m. w. N.).
  • OLG München, 26.04.2021 - 34 AR 26/21

    Keine Bindungswirkung eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; OLG Hamm NJW 2016, 172; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 41. Aufl. § 36 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Garantenstellung bei Prospekthaftung

    Es liegen beiderseitige den Parteien bekanntgegebene Entscheidungen vor, nämlich einerseits der grundsätzlich bindende Verweisungsbeschluss (vgl. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) des Landgerichts München I vom 19.4.2017 und andererseits der die Entscheidungskompetenz verneinende, den Parteien mitgeteilte Beschluss des angegangenen Landgerichts Hamburg vom 10.7.2017 (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; OLG Hamm NJW 2016, 172; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 38. Aufl. § 36 Rn. 23 m. w. N.).
  • OLG München, 07.03.2022 - 34 AR 132/21

    VW-Abgasskandal: Örtliche Zuständigkeit nach EuGVVO

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; OLG Hamm NJW 2016, 172; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 42. Aufl. § 36 Rn. 23 m. w. N.).
  • AG Düsseldorf, 07.03.2023 - 664 M 970/21

    Erinnerung, Kostenansatz, Zustellung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,

    Denn grundsätzlich ist eine Verweisung bei funktionaler Unzuständigkeit im Rechtsmittelverfahren gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. z.B. BGH B. v. 14.08.2015 - 32 SA 37/15).
  • OLG München, 24.01.2022 - 34 AR 138/21

    Örtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen den Hersteller in vom sogenannten

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; OLG Hamm NJW 2016, 172; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 42. Aufl. § 36 Rn. 23 m. w. N.).
  • OLG Köln, 05.09.2022 - 15 U 162/22

    Sachliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte wegen Äußerungen in sozialen

    Mit diesem Beschluss ist nicht entschieden, dass die Berufungsfrist bereits durch Anrufung des unzuständigen Oberlandesgerichts Hamm gewahrt werden konnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2015 - 32 SA 37/15, NJW 2016, 172 Rn. 28 f.; zum Verhältnis Abgabe und Verweisung auch BGH Beschluss vom 26. November 2020 - V ZB 151/19, juris), zumal in dem Beschluss auch klar und eindeutig auf die nunmehr vom hiesigen Senat zu entscheidende Wiedereinsetzungsfrage verwiesen wird.
  • OLG München, 24.08.2017 - 34 AR 126/16

    Bestimmung eines nicht am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichts

    Die Voraussetzungen für die Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 37 ZPO sind gegeben, nämlich einerseits der grundsätzlich bindende Verweisungsbeschluss (vgl. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) des Landgerichts München I vom 4.12.2015 und andererseits der die Entscheidungskompetenz verneinende, verkündete Beschluss des angegangenen Landgerichts Magdeburg vom 12.10.2016 (vgl. BGH NJW-RR 2013, 764; OLG Hamm NJW 2016, 172; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 38. Aufl. § 36 Rn. 23 m. w. N.).
  • AG Düsseldorf, 05.05.2022 - 664 M 970/21

    Erinnerung, Kostenansatz, Zustellung, Vollstreckungsgericht, Zuständigkeit

    Grundsätzlich ist allerdings eine Verweisung bei funktionaler Unzuständigkeit im Rechtsmittelverfahren gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. z.B. BGH B. v. 14.08.2015 - 32 SA 37/15).
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