Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 14.09.2000

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   OLG Celle, 31.01.2001 - 32 Ss 103/00   

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https://dejure.org/2001,13610
OLG Celle, 31.01.2001 - 32 Ss 103/00 (https://dejure.org/2001,13610)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2001 - 32 Ss 103/00 (https://dejure.org/2001,13610)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 32 Ss 103/00 (https://dejure.org/2001,13610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 318 Abs. 1 StPO ; § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
    Einbruchsdiebstahl; Rechtsfolgenausspruch; Regelbeispiel ; Strafzumessung; Gewerbsmäßigkeit; Freiheitsstrafe ; Berufung ; Bindungswirkung; Doppelrelevante Tatsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbruchsdiebstahl; Rechtsfolgenausspruch; Regelbeispiel ; Strafzumessung; Gewerbsmäßigkeit; Freiheitsstrafe ; Berufung ; Bindungswirkung; Doppelrelevante Tatsachen

  • Judicialis

    StPO § 318 Abs. 1; ; StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 Abs. 1; StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 345/87

    Urteilsgründe - Schuldspruch - Rechtskraft - Doppelrelevante Tatsachen -

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2001 - 32 Ss 103/00
    Zu den genannten Feststellungen gehören auch diejenigen doppelrelevanten Tatsachen, die sowohl für den Schuldspruch als auch für den Strafausspruch Bedeutung haben; auch sie binden den Rechtsmittelrichter, wenn es sich um Umstände handelt, die in Merkmalen der Tat selbst begründet sind, z. B. bei § 243 StGB (vgl. KK-Ruß, a. a. O.), oder wenn sie die Beweggründe für das Tatgeschehen bzw. das tatauslösende Moment betreffen (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2001 - 32 Ss 103/00
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Vorlegungsentscheidung vom 21. Oktober 1980 (BGHSt 29, 359 = NJW 1981, 589) verdeutlicht, dass die Feststellungen erstinstanzlicher Gerichte zu den in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB beschriebenen Regelbeispielen für Straferschwerungsgründe aufgrund der besonderen Lage des jeweiligen Einzelfalls als doppelrelevant eingeschätzt werden können und dann bei entsprechender eindeutiger Rechtsmittelbeschränkung das nur in der Straffrage entscheidende Berufungsgericht binden.
  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

    Nach Ansicht des OLG Celle (Beschluss vom 31. Januar 2001 - 32 Ss 103/00 -, juris Rn. 10), dem das OLG Karlsruhe (NStZ-RR 2004, 271, 272) gefolgt ist, und des Kammergerichts (Beschluss vom 4. April 2012 - 1 Ss 377/11 -, juris Rn. 3) handelt es sich bei den Feststellungen zur Gewerbsmäßigkeit - in den Entscheidungen ging es um Diebstahl (§§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB) bzw. Betrug (§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB) - um doppelrelevante Umstände.
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 5 RVs 41/16

    Gewerbsmäßiger Diebstahl; Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch;

    Die Urteilsfeststellungen zur Verwirklichung des Regelbeispiels des "gewerbsmäßigen" Diebstahls nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB betreffen nicht nur den Strafausspruch, sondern auch den Schuldspruch, da sie die Beweggründe der Tat umschreiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2001 in 32 Ss 103/00 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2003 in 1 Ss 123/03, NStZ-RR 2004, 271).
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   OLG Celle, 14.09.2000 - 32 Ss 103/00   

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OLG Celle, 14.09.2000 - 32 Ss 103/00 (https://dejure.org/2000,24374)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.09.2000 - 32 Ss 103/00 (https://dejure.org/2000,24374)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. September 2000 - 32 Ss 103/00 (https://dejure.org/2000,24374)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 345/87

    Urteilsgründe - Schuldspruch - Rechtskraft - Doppelrelevante Tatsachen -

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2000 - 32 Ss 103/00
    Zu den genannten Feststellungen gehören auch diejenigen doppelrelevanten Tatsachen, die sowohl für den Schuldspruch als auch für den Strafausspruch Bedeutung haben; auch sie binden den Rechtsmittelrichter, wenn es sich um Umstände handelt, die in Merkmalen der Tat selbst begründet sind, z. B. bei § 243 StGB (vgl. KK-Ruß, a. a. O.), oder wenn sie die Beweggründe für das Tatgeschehen bzw. das tatauslösende Moment betreffen (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2000 - 32 Ss 103/00
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Vorlegungsentscheidung vom 21. Oktober 1980 (BGHSt 29, 359 = NJW 1981, 589) verdeutlicht, dass die Feststellungen erstinstanzlicher Gerichte zu den in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB beschriebenen Regelbeispielen für Straferschwerungsgründe aufgrund der besonderen Lage des jeweiligen Einzelfalls als doppelrelevant eingeschätzt werden können und dann bei entsprechender eindeutiger Rechtsmittelbeschränkung das nur in der Straffrage entscheidende Berufungsgericht binden.
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