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   OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11   

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OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11 (https://dejure.org/2011,10140)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2011 - 32 Ss 110/11 (https://dejure.org/2011,10140)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2011 - 32 Ss 110/11 (https://dejure.org/2011,10140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einschluss eines ins Protokoll aufgenommenen Urteils in die notwendige Unterschrift unter das Protokoll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschluss eines ins Protokoll aufgenommenen Urteils in die notwendige Unterschrift unter das Protokoll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1; StPO § 275 Abs. 2
    Nachholung der Urteilsunterschrift trotz diesbezüglich bereits erhobener Revisionsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 19.04.1999 - 1 Ss 41/99
    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11
    Fest steht, dass die verspätete Unterschriftsleistung nicht dazu führen kann, den Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO nachträglich zu beseitigen (KG, Beschl. v. 19.04.1999, (5) 1 Ss 41/99 (15/99), juris; BGH NStZ 1995, 220; BGH StV 1984, 275).

    Unter der Prämisse, dass das Urteil durch die Unterzeichnung nur des Protokolls nicht ordnungsgemäß unterschrieben i. S. d. § 275 Abs. 2 StPO war, lag bis zur Absetzung der unterschriebenen Urteilsurkunde am 4. Juli 2011 noch kein vollständiges Urteil, sondern lediglich ein Urteilsentwurf vor, dessen Zustellung rechtlich bedeutungslos war und insbesondere auch keine Frist zur Revisionsbegründung auslöste (LR-Gollwitzer, a.a.O., § 275 Rn. 36; Meyer-Goßner, a.a.O., § 345 Rn. 5; KG, Beschl. v. 19.04.1999, a.a.O.).

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11
    Insoweit bedarf es bereits nicht der Heranziehung der Grundsätze aus der Entscheidung des Großen Senats vom 23. April 2007 (GSSt 1/06, BGHSt 51, 298) zur Zulässigkeit der sog. "Rügeverkümmerung", bei der durch eine nachträgliche Protokollberichtigung einer Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen wird.
  • BGH, 17.04.1984 - 5 StR 227/84

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11
    Fest steht, dass die verspätete Unterschriftsleistung nicht dazu führen kann, den Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO nachträglich zu beseitigen (KG, Beschl. v. 19.04.1999, (5) 1 Ss 41/99 (15/99), juris; BGH NStZ 1995, 220; BGH StV 1984, 275).
  • RG, 02.06.1930 - II 1201/29

    1. Wie ist das Hauptverhandlungsprotokoll zu unterschreiben, wenn das Urteil mit

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 32 Ss 110/11
    Ob ein gem. § 275 Abs. 1 Satz 1 StPO vollständig in das Protokoll aufgenommenes Urteil neben der nach § 271 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Unterschrift des Vorsitzenden zusätzlich von diesem als einzigem an der Entscheidung mitwirkenden Berufsrichter (vgl. § 275 Abs. 2 Satz 3 StPO) unterschrieben werden muss, ist umstritten (dafür z.B. LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 275 Rn.21; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 275 Rn.1; KMR-Gemählich, StPO, § 275 Rn.2; anders noch KMR-Müller, § 275 Rn. 14; AK-Wassermann, StPO, § 275 Rn. 3; unergiebig insoweit RGSt 64, 214).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Die Unterschrift kann nach überwiegender Ansicht nach Ablauf dieser Frist nicht mehr nachgeholt werden (BGHSt 28, 194; BGH NStZ-RR 2000, 237; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 275 Rn. 36 Fn. 142 m.w.N. aus der Rspr. des BGH; OLG Hamm , Beschluss vom 10.01.2013 - 3 RBs 296/12 -, juris; KK-Greger, StPO, a.a.O., § 275 Rn. 57; vgl. auch OLG Celle StraFo 2012, 21; aA LR-Stuckenberg, a.a.O., § 275 Rn. 36).
  • OLG Hamburg, 03.02.2016 - 1 Rev 61/15

    Urteil im Strafverfahren: Unterschriftserfordernis bei Protokollurteil

    Hinsichtlich Form und Inhalt unterliegt das in die Sitzungsniederschrift aufgenommene Urteil - mit Ausnahme der sich bereits aus dem Protokoll gemäß § 272 StPO ergebenden Angaben des Urteilskopfes nach § 275 Abs. 3 StPO (OLG Celle, Beschluss vom 21. September 2011 - 32 Ss 110/11, juris) - den gleichen Anforderungen wie das in einer getrennten Urkunde erstellte Urteil (RG, Urteil vom 25. Mai 1889 - 1206/89, RGSt 19, 233, 234; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4 StR 336/12, BGHSt 58, 243, 249).

    bb) Ob ein vollständig in die Sitzungsniederschrift aufgenommenes Urteil neben der nach § 271 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Unterschrift des Vorsitzenden unter dem Protokoll regelhaft zusätzlich von diesem gemäß § 275 Abs. 1 Satz 1 StPO unterschrieben werden muss, wenn er der einzige an der Entscheidung mitwirkende Berufsrichter ist, wird nicht einhellig beantwortet (zustimmend HansOLG Hamburg, Beschlüsse vom 8. März 2011 - 2-51/10 (REV) und vom 16. Februar 2015 - 2 Rev 44/15; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 275 Rn. 1; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 275 Rn. 20; Greger in KK-StPO, a.a.O., § 275 Rn. 4; Frister in SK-StPO, 4. Aufl., § 275 Rn. 5; dagegen OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Oktober 2012 - III-3RBs 273/12, NStZ 2013, 304 und vom 10. Januar 2013 - III-5 RBs 181/12, juris; in diesem Sinne, aber letztlich offenlassend, OLG Celle, Beschluss vom 21. September 2011 - 32 Ss 110/11, StraFo 2012, 21f.; Peglau in BeckOK StPO, Edition 22, § 275 Rn. 1).

    Vor diesem Hintergrund ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung im Fall der Entscheidung eines einzelnen Berufsrichters - anders mag dies bei einer Entscheidung eines Kollegialgerichts mit weiteren Berufsrichtern sein - eine gesonderte, zweite Unterschrift entbehrlich, wenn deutlich wird, dass der Vorsitzende mit seiner Unterschrift unter dem Protokoll sowohl das Urteil selbst einschließlich seiner vollständigen, das Beratungsergebnis zutreffend wiedergebenden Gründe als auch den Protokollinhalt als inhaltlich zutreffend zeichnet (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Oktober 2012, a.a.O., und vom 10. Januar 2013 - III-5 RBs 181/12, juris; in diesem Sinne, aber letztlich offenlassend, OLG Celle, Beschluss vom 21. September 2011 - 32 Ss 110/11, juris; Peglau, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 08.10.2012 - 3 RBs 273/12

    Urteilsunterzeichnung; Unterschrift auf dem Hauptverhandlungsprotokoll

    Der Senat folgt der Gegenauffassung, nach der eine nochmalige Unterschrift entbehrlich ist (OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2011, bei Juris = StraFo 2012, 21, das die Entscheidung letztlich offen gelassen hat).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 4 Ws 29/20

    Unabänderlichkeit des Urteils nach Aufnahme in Protokoll

    Dies entspricht bei Einzelrichterentscheidungen der h. Rspr. (s.o.), muss aber auch für Entscheidungen gelten, an denen neben einem einzelnen Berufsrichter noch Schöffen mitgewirkt haben, denn das vollständig abgefasste Urteil ist allein von den Berufsrichtern zu unterschreiben (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2011 - 32 Ss 110/11 = BeckRS 2011, 24040).
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