Rechtsprechung
OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 111; StGB § 36; Verfassung Thüringen Art. 55 Abs. 1; GG Art. 20; GG Art. 31; GG Art. 71 Abs. 1 Nr. 1; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 46 Abs. 1 GG
Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in funktionaler Hinsicht auf im Landtag und seinen Gremien getätigtes Verhalten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in funktionaler Hinsicht auf im Landtag und seinen Gremien getätigtes Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 46 Abs. 1
Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in funktionaler Hinsicht auf im Landtag und seinen Gremien getätigtes Verhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Ein Landtagsabgeordneter macht sich strafbar, wenn er öffentlich zum Schottern aufruft
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Auch Landtagsabgeordnete dürfen nicht zum "Schottern” aufrufen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Abgeordneter, der zum "Schottern" aufruft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Landtagsabgeordnete im Strafrecht - Indemnität im StGB und den Landesverfassungen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Landtagsabgeordneter macht sich mit Aufruf zum "Schottern" strafbar
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Aufruf zum Schottern - Indemnität schützt Abgeordnete nicht immer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ein Landtagsabgeordneter macht sich strafbar, wenn er öffentliche zum "Schottern" aufruft
- insuedthueringen.de (Pressemeldung, 15.11.2013)
Freispruch für Thüringer Linke-Politiker wegen "Schotter"-Aufrufs aufgehoben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landtagsabgeordneter macht sich mit öffentlichem Aufruf zum "Schottern" strafbar - Abgeordneter kann sich nicht auf landesverfassungsrechtliche Indemnitätsvorschrift der Thüringischen Verfassung berufen
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in
VerfGH Thüringen, 29.05.2006 - VerfGH 20/06Einstweilige Anordnung - wegen Einzelfallprüfung nach dem ThürAbgÜpG
Frank Kuschel
Sonstiges
- die-linke-thl.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 26.10.2016)
Ein Angriff auf den Föderalismus
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 460/06
Indemnität des Abgeordneten: Erstreckung des Indemnitätsschutzes auf …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Die Abgeordneten sollen sich zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Entscheidungen in freier, der Kontrolle jeder außerparlamentarischen Stelle entzogenen Diskussion ihre Meinung bilden können (vgl. LG Hamburg AfP 2007, 384 f.). - OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14.03.2013 - 32 Ss 125/12 (NJW-Spezial 2013, 281) - ausgesprochen, dass die Schwelle von der Meinungsäußerung oder der bloßen Befürwortung von Straftaten zur strafrechtlich relevanten Aufforderung überschritten ist, wenn der Aufruf für einen unvoreingenommenen Dritten durch seine detaillierte Beschreibung der angesonnenen Handlung als ernst gemeinter Appell zu verstehen ist, an einem bestimmten Tattag und an einem bereits festgelegten Tatort die in dem Aufruf näher bezeichnete strafbare Handlung zu begehen. - StGH Bremen, 12.07.1967 - St 2/66
Auslegung des Art. 94 BremLV über den Umfang der Indemnität
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Der Schutzbereich von Art. 55 Thüringische Verfassung ist damit auf die öffentliche Debatte im Plenum, in den Ausschüssen und in den anderen Vorbereitungsgremien beschränkt und erfasst nicht auch Äußerungen außerhalb des Landtages, etwa in Wahlversammlungen und anderen politischen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit oder in der Partei oder anderen nichtparlamentarischen Gremien (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619 ff.; StGH Bremen, MDR 1968, 24 f.).
- OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Der Schutzbereich von Art. 55 Thüringische Verfassung ist damit auf die öffentliche Debatte im Plenum, in den Ausschüssen und in den anderen Vorbereitungsgremien beschränkt und erfasst nicht auch Äußerungen außerhalb des Landtages, etwa in Wahlversammlungen und anderen politischen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit oder in der Partei oder anderen nichtparlamentarischen Gremien (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619 ff.; StGH Bremen, MDR 1968, 24 f.). - VG Weimar, 10.03.2010 - 3 K 1334/09
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Die Handlung des Angeklagten wird auch vom sachlichen Schutzbereich des § 55 Abs. 1 Thüringer Verfassung erfasst, denn der Begriff der Äußerung umfasst grundsätzlich Tatsachenbehauptungen, Bewertungen, Willensbekundungen und Aufforderungen und schließt mündliche und schriftliche Äußerungen ein (vgl. hierzu Häger-LK-StGB a. a. O. Rdnr. 41; VG Weimar, Urteil vom 10.03.2010 - 3 K 1334/09 = ThürVBl. - OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98
Zur Einordnung als Unterschlagung bei der Benutzung einer …
Auszug aus OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Hierfür ist indes kein Raum, wo die Revision der Staatsanwaltschaft - wie hier - sich erfolgreich gegen den Freispruch eines Angeklagten wendet (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364 f.).
- LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
Anspruch auf Richtigstellung: Unwahre Tatsachenbehauptung eines Abgeordneten des …
Soweit sich der Schutz der Abgeordneten auch auf solche Äußerungen erstreckt, die "sonst in Ausübung des Mandates" getätigt werden, so ist diese Formulierung des Art. 51 der Berliner Verfassung bundesrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beschränkung der landesverfassungsrechtlichen Indemnität auf das Abstimmungsverhalten und Äußerungen im Landtag und seinen Gremien erfolgen muss (OLG Celle, Urteil vom 15.11.2013 - 32 Ss 135/13 -, juris, Rn. 46).