Rechtsprechung
OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 StGB; § 53 StGB; § 55 StGB; § 266 Abs. 1 Alt. 1, 2 StGB
Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafen und Geldstrafen bei Verhängung nach § 41 StGB als zweite Hauptstrafe; Berücksichtigung von später entstandenen Umständen bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafen und Geldstrafen bei Verhängung nach § 41 StGB als zweite Hauptstrafe; Berücksichtigung von später entstandenen Umständen bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 41; StGB § 53; StGB § 55
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Freiheitsstrafe und nach § 41 StGB verhängten Geldstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung aus Freiheitsstrafen und nach § 41 StGB verhängten Geldstrafen
Verfahrensgang
- AG Hannover, 12.11.2012 - 223 Ds 128/12
- OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13
Papierfundstellen
- StV 2013, 513
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB müssen hingegen auch Umstände berücksichtigt werden, die erst später entstanden sind, es kommt auf die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung an (BGH NStZ-RR 2001, 368; BGH NJW 2003, 2841;… vgl. auch Schönke-Schröder-Stree a.a.O. § 55 Rdnr. 39). - BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2013 - 32 Ss 41/13
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB müssen hingegen auch Umstände berücksichtigt werden, die erst später entstanden sind, es kommt auf die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung an (BGH NStZ-RR 2001, 368; BGH NJW 2003, 2841;… vgl. auch Schönke-Schröder-Stree a.a.O. § 55 Rdnr. 39).
- LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden …
Dabei hat die Kammer die seit der genannten Entscheidung eingetretenen Entwicklungen berücksichtigt und hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 41 StGB zum jetzigen Zeitpunkt verneint (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2013 - 32 Ss 41/13, BeckRS 2013, 7445).Nachdem die Kammer die Voraussetzungen für eine gesonderte Geldstrafe gemäß § 41 StGB im Zeitpunkt der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht mehr als gegeben ansah, war diese als Einzelstrafe in die neue Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2013 - 32 Ss 41/13, BeckRS 2013, 7445).
- BGH, 09.03.2021 - 3 StR 37/21
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; keine Einbeziehung einer im Ausland …
Während bei einer Geldstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 StGB eine Einbeziehung immerhin grundsätzlich möglich wäre (s. dazu BGH, Urteil vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, NJW 1993, 408, 409; OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2013 - 32 Ss 41/13, juris Rn. 48 ff.), scheidet eine solche bei einer Maßnahme der Einziehung ebenso wie bei anderen - auch freiheitsentziehenden - Maßnahmen, Nebenstrafen oder Nebenfolgen aus (§ 55 Abs. 2 StGB); diese sind prinzipiell gesondert aufrechtzuerhalten.