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   OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18   

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https://dejure.org/2018,40587
OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18 (https://dejure.org/2018,40587)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2018 - 32 U 1497/18 (https://dejure.org/2018,40587)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2018 - 32 U 1497/18 (https://dejure.org/2018,40587)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 275, § 285 Abs. 1; VVG §§ 43 ff.
    Anspruchsinhaberschaft hinsichtlich des Neuwertanteils der Versicherungsleistung aus einer Neuwertversicherung ("Übererlös") beim Kfz-Finanzierungsleasing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anspruchsinhaberschaft hinsichtlich des Neuwertanteils der Versicherungsleistung aus einer Neuwertversicherung ("Übererlös") beim Kfz-Finanzierungsleasing

  • RA Kotz

    Fahrzeugdiebstahl - den Wiederbeschaffungswert übersteigende Neuwertentschädigung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 275 ; BGB § 285 Abs. 1 ; VVG §§ 43 ff.
    Leasingvertrag; Finanzierungsleasing; Kaskoversicherung; Neuwertversicherung; Übererlös; Neuwertentschädigung; Sacherhaltungsinteresse; Versicherung für fremde Rechnung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Diebstahl eines Leasingfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 278/05

    Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen "Übererlös"

    Auszug aus OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
    Das Landgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen und sich unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.10.2007, Az.: VIII ZR 278/05, auf den Standpunkt gestellt, dass die Leistungen der Vollkaskoversicherung grundsätzlich in voller Höhe der Beklagten als Eigentümerin des versicherten Fahrzeugs zustehen und hat deshalb die Klage abgewiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 31.10.2007, VIII ZR 278/05, leitsatzmäßig entschieden, dass dem Leasingnehmer kein Anspruch auf Übererlös aus einer Versicherungsleistung zusteht.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 31.10.2007, VIII ZR 278/05, zwar entschieden, dass dem Leasingnehmer kein Anspruch auf Übererlös aus einer Versicherungsleistung zusteht.

  • BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
    Auch das durch Rechtsgeschäft, insbesondere durch Verkauf, vom Schuldner erzielte Entgelt fällt unter das sogenannte rechtsgeschäftliche Surrogat (BGH 46, 260; = NJW 67, 622; 75, 203, NJW-RR 05, 241).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Auszug aus OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
    Auch das durch Rechtsgeschäft, insbesondere durch Verkauf, vom Schuldner erzielte Entgelt fällt unter das sogenannte rechtsgeschäftliche Surrogat (BGH 46, 260; = NJW 67, 622; 75, 203, NJW-RR 05, 241).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Auszug aus OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
    Auch das durch Rechtsgeschäft, insbesondere durch Verkauf, vom Schuldner erzielte Entgelt fällt unter das sogenannte rechtsgeschäftliche Surrogat (BGH 46, 260; = NJW 67, 622; 75, 203, NJW-RR 05, 241).
  • BGH, 16.03.1994 - IV ZR 282/92

    Verweigerung einer erneuten Schadenseintrittspflicht aufgrund einer

    Auszug aus OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
    In die gleiche Richtung geht ein Urteil des BGH vom 16.03.1994, Az.: IV ZR 282/92.
  • AG Hamburg-Altona, 14.07.2004 - 319B C 79/04
    Auszug aus OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
    Für den Fall, dass die Versicherungsleistung über den Wiederbeschaffungswert - wie hier - hinausgeht, hat der Bundesgerichtshof diese Frage unter Hinweis auf Literaturmeinungen offen gelassen(vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. L 591; Moseschus, EWiR 2005, 203, 204).
  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 184/10

    Vorzeitige Beendigung eines Kraftfahrzeugleasingvertrags mit Andienungsrecht und

    Auszug aus OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18
    Im Übrigen hat der BGH mit Urteil vom 21.09.2011, Az.: VIII ZR 184/10, auf das sich die Beklagte in ihrer Berufungserwiderung bezieht, zu einem Haftpflichtschaden entschieden, dass auch eine Neuwertentschädigung, die den Ablösewert übersteigt, dem Leasinggeber und nicht dem Leasingnehmer zusteht.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 24 U 70/18

    Ansprüche aus einem abgewickelten Leasingvertrag über einen PKW nach Diebstahl

    Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 29.11.2018 (32 U 1497/18, Rn 28 f., BeckRS 2018, 31007) entschieden, dass dem Leasinggeber im Verhältnis zum Leasingnehmer, dem im Leasingvertrag der Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung zur Pflicht gemacht wird, der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus dieser Versicherung auch in dem Fall zusteht, in dem die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs deshalb übersteigt, weil der Leasingnehmer überobligationsmäßig den Neuwert des Fahrzeugs versichert und der Versicherer den Schaden auf Neupreisbasis reguliert hat.

    Nach Ansicht des Senats, der diese in der Literatur vertretenen Bedenken in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 29.11.2018 (aaO) nicht teilt, stehen der Klägerin als Leasinggeberin auch die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Versicherungsleistung zu.

    Das ergibt sich aus der Wertung des § 285 Abs. 1 BGB sowie daraus, dass die Leasinggeberin rechtliche Eigentümerin des entwendeten PKW ist (so auch OLG München, Urt. v. 29.11.2018, aaO).

    Auch soweit die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert übersteigt, ist sie weiterhin Surrogat für das entwendete Fahrzeug und nicht allein die Folge davon, dass der Versicherungsvertrag eine solche Leistung vorsieht (OLG München, Urt. v. 29.11.2018 - 32 U 1497/18, BeckRS 2018, 31007).

    Das folgt daraus, dass der Leasinggeber jedenfalls bei einem Vertrag mit Kilometer-Abrechnung als juristischer und wirtschaftlicher Volleigentümer des Leasingobjektes stets alleiniger Berechtigter hinsichtlich der Chancen und Risiken ist, die aus einer Wertsteigerung des Objektes resultieren (OLG München, Urt. v. 29.11.2018, aaO; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., O. PKW-Leasing, Rn 157).

    Selbst wenn man jedoch davon ausginge, dass die Beklagte überobligatorische Versicherungsprämien entrichtet hätte, würde dies nicht dazu führen, dass der Beklagten die Neuwertentschädigung zusteht, soweit sie über den Ablösewert hinausgeht (OLG München, Urt. v. 29.11.2018 - 32 U 1497/18, BeckRS 2018, 31007).

  • OLG Köln, 16.08.2019 - 6 U 42/19

    Leasinggeberanspruch auf Auszahlung des "Übererlöses" bei Regulierung

    Das Landgericht hat diese Frage mit dem 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 30.8.2019 - 15 U 47/18) und dem OLG München (Urt. v. 29.11.2018 - 32 U 1497/18) bejaht.

    "Auch soweit die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert übersteigt, ist sie weiterhin Surrogat für das entwendete Fahrzeug und nicht allein Folge davon, dass der Versicherungsvertrag eine solche Leistung vorsieht (OLG München, Urt. v. 29.11.2018 - 32 U 1497/18, BeckRS 2018, 31007).

    Das folgt daraus, dass der Leasinggeber jedenfalls bei einem Vertrag mit Kilometer-Abrechnung als juristischer und wirtschaftlicher Volleigentümer des Leasingobjekts stets alleiniger Berechtigter hinsichtlich der Chancen und Risiken ist, die aus einer Wertsteigerung des Objekts resultieren (OLG München, Urt. v. 29.11.2018, aaO; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl. O. PKW-Leasing, Rn. 157).

  • LG Köln, 14.02.2019 - 22 O 415/18

    Vollkaskoversicherung - Anspruch des Leasinggebers auf die Leistungen

    Das Oberlandesgericht München führt dies in dem zur Akte gereichten Urteil vom 29.11.2018 - 32 U 1497/18 - dergestalt so aus, dass die Beklagte rechtliche Eigentümerin des untergegangenen Objektes gewesen sei und deshalb "nach § 285 BGB schlicht Anspruch auf die Surrogatsleistung hat".
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