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   OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22   

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https://dejure.org/2022,16940
OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22 (https://dejure.org/2022,16940)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2022 - 32 U 557/22 (https://dejure.org/2022,16940)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 32 U 557/22 (https://dejure.org/2022,16940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 312g, § 312c
    EuGH-Vorlage bzgl. Kraftfahrzeugleasingvertrag

  • rewis.io

    Widerrufsrecht, Widerruf, Berufung, Vertragsschluss, Leasingvertrag, Marke, Fahrzeug, Verbraucher, Haftpflichtversicherung, Rechtsanwaltskosten, Vorabentscheidung, Restwert, Unternehmer, Sonderzahlung, Aussetzung des Verfahrens, juristische Person, Absendung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aussetzung eines Verfahrens Rückabwicklung eines Leasingvertrags über ein Kraftfahrzeug mit Kilometerabrechnung Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrages Zurechnung von Geschäftsräumen eines Autohändlers zu einem Leasinggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines Leasingvertrags über ein Kraftfahrzeug mit Kilometerabrechn

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage bezüglich Kraftfahrzeugleasingvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-38/21

    BMW Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Leasingvertrag

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Sie beantragt in der Berufung die Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des Landgerichts Ravensburg vom 30.12.2020 und vom 24.08.2021 (Aktenzeichen des Landgerichts Ravensburg: 2 O 238/20; verbundene Rechtssachen C-38/21 und C-47/21 des Gerichtshofs der Europäischen Union).

    e) Das Landgericht Ravensburg hat in seiner Vorlage vom 24.08.2021 (Aktenzeichen des Landgerichts Ravensburg: 2 O 238/20; verbundene Rechtssachen C-38/21 und C-47/21 des Gerichtshofs der Europäischen Union) darauf abgestellt, dass im Fahrzeughandel der häufigste Fall immer noch derjenige sei, dass "Fahrzeuge direkt mittels Abschluss eines Kaufvertrags zum Eigentum erworben werden", also diese in der Mehrzahl nicht finanziert werden.

    Der Senat nimmt Bezug auf die Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg vom 24.08.2021 (Aktenzeichen 2 O 238/20; verbundene Rechtssachen C-38/21 und C-47/21 des Gerichtshofs der Europäischen Union) und des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22.09.2021 (Aktenzeichen: 17 U 42/20), die zum Teil identische Vorlagefragen betreffen.

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung von Sachverhalten, die nicht in den Geltungsbereich des betreffenden Unionsrechtsakts fallen, nach den in diesem Rechtsakt getroffenen Regelungen, besteht ein klares Interesse der Union daran, dass die aus diesem Unionsrechtsakt übernommenen Bestimmungen einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.10.2017 - C-303/16, BeckRS 2017, 128373 Randnummer 25 f.; Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.3.2020 - C-66/19, NJW 2020, 1423 Randnummer 28 f.).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 168/14 -, juris Randnummer 30).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Nur in Fällen, in denen der Verbraucher keine Möglichkeit hat, vor Vertragsschluss den Vertragsgegenstand persönlich in Augenschein zu nehmen oder im persönlichen Gespräch mit dem Unternehmer oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter Fragen zu stellen und Unklarheiten auszuräumen, besteht ein Bedürfnis für ein zweiwöchiges Widerrufsrecht (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17, NJW 2018, 1387 Randnummer 20 f.).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-303/16

    Solar Electric Martinique - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sechste

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Richten sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung von Sachverhalten, die nicht in den Geltungsbereich des betreffenden Unionsrechtsakts fallen, nach den in diesem Rechtsakt getroffenen Regelungen, besteht ein klares Interesse der Union daran, dass die aus diesem Unionsrechtsakt übernommenen Bestimmungen einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.10.2017 - C-303/16, BeckRS 2017, 128373 Randnummer 25 f.; Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.3.2020 - C-66/19, NJW 2020, 1423 Randnummer 28 f.).
  • BGH, 24.02.2021 - VIII ZR 36/20

    Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Denn die Anwendung der RL 2008/48/EG ist schon allein deshalb ausgeschlossen, weil die Verbraucherin keine Pflicht zum Erwerb des Fahrzeugs hat (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d) der Richtlinie; vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2021- Aktenzeichen VIII ZR 36/20 und die Stellungnahme der Europäischen Kommission in der Rechtssache C-38/21 vom 01.12.2021, dort Ziffer 24).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2021 - 17 U 42/20

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Ausschluss und Befristung

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Der Senat nimmt Bezug auf die Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg vom 24.08.2021 (Aktenzeichen 2 O 238/20; verbundene Rechtssachen C-38/21 und C-47/21 des Gerichtshofs der Europäischen Union) und des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22.09.2021 (Aktenzeichen: 17 U 42/20), die zum Teil identische Vorlagefragen betreffen.
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG München, 21.06.2022 - 32 U 557/22
    Wird hingegen bei Vertragsschluss oder -anbahnung ein Bote beauftragt, der zwar dem Verbraucher in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenübertritt, jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben kann und soll, steht dies der Annahme eines Fernabsatzvertrages nicht entgegen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 380/03 -, NJW 2004, 3699).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 4 U 12/22

    Ansprüche nach Widerruf eines Kfz-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung; Kein

    Bereits dies macht deutlich, dass es - ebenso wie im nationalen Recht - auch nach der Finanzdienstleistungs-Fernabsatz-RL nicht auf die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht des den Leasingvertrag vermittelnden Autohauses ankommen kann (so auch OLG München, EuGH-Vorlage vom 21.06.2022, Az. 32 U 557/22, juris Rdn. 31).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 4 U 182/21

    Parallelentscheidung zu OLG Brandenburg 4 U 12/22 v. 12.10.2022

    Bereits dies macht deutlich, dass es - ebenso wie im nationalen Recht - auch nach der Finanzdienstleistungs-Fernabsatz-RL nicht auf die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht des den Leasingvertrag vermittelnden Autohauses ankommen kann (so auch OLG München, EuGH-Vorlage vom 21.06.2022, Az. 32 U 557/22, juris Rdn. 31).
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