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   BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04   

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https://dejure.org/2006,29536
BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04 (https://dejure.org/2006,29536)
BPatG, Entscheidung vom 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04 (https://dejure.org/2006,29536)
BPatG, Entscheidung vom 20. September 2006 - 32 W (pat) 120/04 (https://dejure.org/2006,29536)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor Rdn. 43, 44; GRUR 2004, 428 - Henkel, Rdn. 63).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor Rdn. 43, 44; GRUR 2004, 428 - Henkel, Rdn. 63).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abzustellen (vgl. BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Derartige mit den Wörtern "Welt" oder "world" gebildete Bezeichnungen sind gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment wie z. B. "Bürowelt, Möbelwelt" oder zur Bezeichnung eines Dienstleistungsinstituts oder -einrichtung wie z. B. "Reisewelt, Badewelt" oder eines Informationsangebots in so genannten Portalen, Gates etc. im Internet, wie "fitnessworld" (vgl. BPatG GRUR 2003, 1051 - rheumaworld).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Der Beurteilung einer Marke als nicht unterscheidungskräftig steht nicht entgegen, wenn die betreffende Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher keinen eindeutigen Anhalt dafür bietet, welche konkreten Inhalte vermittelt werden sollen (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (vgl. z. B. BGH BlPMZ 2000, 161 - Radio von hier).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor Rdn. 43, 44; GRUR 2004, 428 - Henkel, Rdn. 63).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Kann einer Wortmarke ein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort (bzw. eine Wortfolge) der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr, etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so entbehrt dieses jeglicher Unterscheidungskraft (st. Rspr.; vgl. BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BPatG, 25.06.2010 - 29 W (pat) 505/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "klebewelten.de (Wort-Bild-Marke)"

    bbb) Der Begriff "Welt", der vom Anmeldezeichen im Plural verwendet wird, stellt eine im Markt bereits etablierte Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem vielfältigen Warensortiment dar, wie z. B. "Bürowelt, Möbelwelt, Tabakwelt (BPatG 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt ), Teewelt (BPatG 32 W (pat) 21/07 - Die ganze Welt des Tees; BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS ), Sportwelten, Spiele-Welten, Küchenwelten" (Anlagen A 1 bis A 3 zum Beschluss des DPMA vom 1. Dezember 2009) oder bezeichnet eine Dienstleistungseinrichtung, wie z. B. "Reisewelt, Badewelt, Fertighauswelt, World of Events" (BPatG 32 W (pat) 224/99 - World of Events) oder ein Informationsangebot in so genannten Portalen, Gates etc. im Internet, wie " fitnessworld ".
  • BPatG, 26.09.2012 - 29 W (pat) 529/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stilwelt" - teilweise Unterscheidungskraft

    Mit den Wörtern "Welt", "Welten" oder "world" gebildete Bezeichnungen sind zudem gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment wie z. B. "Bürowelt, Möbelwelt, Tabakwelt (BPatG 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt), Teewelt (BPatG 32 W (pat) 21/07 - Die ganze Welt des Tees; BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea), Süßwarenwelt (29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS), Klebewelten (29 W (pat) 505/10), Schmuckwelten (27 W (pat) 124/09; 27 W (pat) 525/11 - OstseeWelten5D) oder zur Bezeichnung einer Dienstleistungseinrichtung wie z. B. "Reisewelt, Badewelt, Fertighauswelt, World of Events" (BPatG 32 W (pat) 224/99 - World of Events) oder eines Informationsangebots in sog. Portalen, Gates etc. im Internet, wie "fitnessworld".
  • BPatG, 03.03.2010 - 29 W (pat) 117/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLD OF SWEETS" - keine Unterscheidungskraft -

    Hinzu kommt, dass derartige mit den Wörtern "Welt" oder "world" gebildete Bezeichnungen gebräuchlich sind zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem vielfältigen Warensortiment, wie z. B. "Bürowelt, Möbelwelt, Tabakwelt (BPatG 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt ), Teewelt (BPatG 32 W (pat) 21/07 - Die ganze Welt des Tees; BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea), World of Wine, World of Food, Chocolate World, Cosmetic World, World of Pizza und World of Video" (Ergebnis einer Internetrecherche des Senats mit dem Suchbegriff "World" unter www.google.de ), oder zur Bezeichnung eines Dienstleistungsinstituts oder -einrichtung, wie z. B. "Reisewelt, Badewelt, Fertighauswelt, World of Events" (BPatG 32 W (pat) 224/99 - World of Events), oder eines Informationsangebots in so genannten Portalen, Gates etc. im Internet, wie " fitnessworld ".
  • BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "VitalWelt" - keine Unterscheidungskraft

    Daher sind Wortzusammensetzungen mit dem Bestandteil "Welt" auch gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment und entsprechendenden Dienstleistungsangeboten (vgl. BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea) sowie als Hinweis auf ein breitgefächertes Angebot von Waren und Dienstleistungen selbst (BPatG a. a. O. 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD ; 32 W (pat) 020/00 - Wasserwelt; vgl. auch EuGH C - 494/08 P vom 9.12.2009 Nr. 44 - PRANAHAUS ).
  • BPatG, 04.06.2008 - 32 W (pat) 21/07
    Der Senat hat die im Sinngehalt übereinstimmende englischsprachige Bezeichnung "The world of tea" gleichfalls für nicht unterscheidungskräftig erachtet (Beschluss vom 20. September 2006, 32 W (pat) 120/04) und zur Begründung u. a. ausgeführt, die betreffende Wortfolge weise auf eine hinsichtlich Qualität und Vielfalt besonders umfangreiche Angebotsstätte hin, in der die Ware "Tee" erworben werden könne.
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