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   BPatG, 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03   

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https://dejure.org/2004,27607
BPatG, 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03 (https://dejure.org/2004,27607)
BPatG, Entscheidung vom 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03 (https://dejure.org/2004,27607)
BPatG, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 32 W (pat) 15/03 (https://dejure.org/2004,27607)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03
    Im übrigen fehlt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einer Wortmarke, die Merkmale von (Waren und) Dienstleistungen beschreibt, schon aus diesem Grunde zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf die Dienstleistungen (GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Rdn 86).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03
    So ist in der auch von der Anmelderin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WRP 2002, 1073, 1075 - Bonus II) ausgeführt, unterschiedliche Verständnismöglichkeiten eines Begriffes schlössen es aus, dass der Verkehr in beachtlichem Maße das Wort ausschließlich in einer dieser möglichen Bedeutungsvarianten verstehe.
  • BPatG, 13.11.2001 - 24 W (pat) 72/00

    Zulässigkeit der Teilung einer Markenanmeldung im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03
    So kann zum Beispiel der Name eines wenig bekannten Herstellungsortes durchaus einem Freihaltungsbedürfnis unterliegen, gleichzeitig aber im allgemeinen Verkehr unterscheidungskräftig wirken (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl § 8 Rdn 62; BPatG GRUR 2002, 263, 264 - Avena).
  • BPatG, 08.07.2003 - 33 W (pat) 208/01

    Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Aufmachungsfarbmarke

    Auszug aus BPatG, 12.01.2004 - 32 W (pat) 15/03
    Insbesondere ist die Annahme dieses Schutzhindernisses nicht auf ein gegenwärtiges Freihaltungsbedürfnis beschränkt (BGH, GRUR 2003, 883 -Lichtenstein).
  • BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 528/16

    Der Begriff "Abendland" ist keine geografische Herkunftsangabe im

    Anders als die Bezeichnungen "Norden" (vgl. hierzu 32 W (pat) 15/03 - Norden), "Westen" (vgl. hierzu 27 W (pat) 562/10 - WestSeller und 27 W (pat) 563/10 - Westseller) oder "Europa" (vgl. hierzu 29 W (pat) 15/13 - Hotel Europa City; sämtliche Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich) bezeichnet der Begriff "Abendland" damit in erster Linie ein religiöses, kulturelles oder auch politisches Selbstverständnis, aber nicht vornehmlich bzw. nur mittelbar einen geografischen Raum.
  • BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 59/08
    Es kann daher dahinstehen, ob dem Vortrag der Anmelderin entsprechend aufgrund der geringen wirtschaftlichen Bedeutung von Eisenberg und der bestehenden Infrastruktur in der Region die Eröffnung von Betrieben auf dem Gebiet der Herstellung von Möbeln im Zuge der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung vernünftigerweise nicht zu erwarten steht (vgl. EuG GRUR 2004, 148, 149 -OLDENBURGER; BGH GRUR 2003, 882, 883 -Lichtenstein; BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 80/05 -MORITZBURGER; BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 15/03 -NORDEN und Senat PAVIS PROMA 26 W (pat) 140/02 -LUDWIGsLUST), so dass dann bereits ein Freihaltebedürfnis an der Bezeichnung "EISENBERGER" in Alleinstellung nicht bestünde.
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