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BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 171/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 171/04
Dies trifft hier, wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, für die Wortfolge "Baltic Parc" zu, und zwar nicht nur hinsichtlich der beiden Einzelteile, sondern gerade auch für den Gesamtbegriff (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - KPN Postkantoor; 680 - BIOMILD).
- BPatG, 06.06.2013 - 30 W (pat) 550/11
Markenbeschwerdeverfahren - "VINEA Fitness&WellnessPark (Wort-Bild-Marke)/NIVEA …
Die außerdem in kleinerer, abgesetzter Gestaltung enthaltene Angabe "Fitness&WellnessPark" ist ein beschreibender Hinweis auf die Dienstleistungen und deren Erbringungsstätte im Sinn einer großen Freizeitanlage mit umfangreichem Dienstleistungsangebot und kommt wegen fehlender Unterscheidungskraft für eine Prägung des Gesamteindrucks nicht in Betracht (vgl. BPatG 32 W (pat) 171/04 - Baltic Parc, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts). - BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 534/12
Markenbeschwerdeverfahren - "InteriorPark" - keine Unterscheidungskraft
Mit ähnlichen Erwägungen haben verschiedene Senats des Bundespatentgerichts u. a. den Anmeldungen "PREMIUMPARK" (BPatG 29 W (pat) 104/10, B. v. 6. Oktober 2010), "Baltic Parc" (BPatG 32 W (pat) 171/04, B. v. 27. Juli 2005) und "IMAGEPARK" (BPatG 24 W (pat) 121/01, B. v. 21. November 2006) bereits die Schutzfähigkeit für die dort beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen versagt.