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BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.12.1979 - I ZB 4/78
Räumlich und zeitlich begrenzter Verkaufstest mit einer Zigarettenmarke - …
Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
Dabei müssen die Anforderungen am objektiven Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden (vgl. BGH GRUR 1980, 289 - Trend). - BGH, 18.12.1997 - I ZR 163/95
"Wunderbaum"; Prägung einer aus Wort- und Bildbestandteil bestehenden Marke
Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
Bei aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden Marken prägt der Wortbestandteil den Gesamteindruck, weil dieser die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum). - BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96
"DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
Nachdem sie keine Beschränkung auf eine der beiden in § 43 Abs. 1 MarkenG vorgesehenen Nichtbenutzungseinreden vorgenommen hat und beide Einreden nebeneinander erhoben werden können, gilt die Benutzung der Widerspruchsmarke sowohl als nach § 43 Abs. 1 Satz 1 als auch nach Satz 2 MarkenG bestritten (vgl. BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON; 1999, 995 - HONKA).
- BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
Nachdem sie keine Beschränkung auf eine der beiden in § 43 Abs. 1 MarkenG vorgesehenen Nichtbenutzungseinreden vorgenommen hat und beide Einreden nebeneinander erhoben werden können, gilt die Benutzung der Widerspruchsmarke sowohl als nach § 43 Abs. 1 Satz 1 als auch nach Satz 2 MarkenG bestritten (vgl. BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON; 1999, 995 - HONKA). - BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98
Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke
Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
Bei aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden Marken prägt der Wortbestandteil den Gesamteindruck, weil dieser die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum). - BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
Bei aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden Marken prägt der Wortbestandteil den Gesamteindruck, weil dieser die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
- BPatG, 29.10.2013 - 27 W (pat) 72/12
Manuel Luciano/Luciano - Markenbeschwerdeverfahren - "Manuel Luciano/Luciano" - …
Auch die Verwendung der Marke zur Kennzeichnung von Aktionsware steht einer ernsthaften Benutzung nicht entgegen (BPatG vom 28. August 2002, 32 W (pat) 183/01 - Tucano/tucan).