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   BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01   

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https://dejure.org/2002,30769
BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01 (https://dejure.org/2002,30769)
BPatG, Entscheidung vom 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01 (https://dejure.org/2002,30769)
BPatG, Entscheidung vom 28. August 2002 - 32 W (pat) 183/01 (https://dejure.org/2002,30769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1979 - I ZB 4/78

    Räumlich und zeitlich begrenzter Verkaufstest mit einer Zigarettenmarke -

    Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
    Dabei müssen die Anforderungen am objektiven Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden (vgl. BGH GRUR 1980, 289 - Trend).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 163/95

    "Wunderbaum"; Prägung einer aus Wort- und Bildbestandteil bestehenden Marke

    Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
    Bei aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden Marken prägt der Wortbestandteil den Gesamteindruck, weil dieser die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
    Nachdem sie keine Beschränkung auf eine der beiden in § 43 Abs. 1 MarkenG vorgesehenen Nichtbenutzungseinreden vorgenommen hat und beide Einreden nebeneinander erhoben werden können, gilt die Benutzung der Widerspruchsmarke sowohl als nach § 43 Abs. 1 Satz 1 als auch nach Satz 2 MarkenG bestritten (vgl. BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON; 1999, 995 - HONKA).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
    Nachdem sie keine Beschränkung auf eine der beiden in § 43 Abs. 1 MarkenG vorgesehenen Nichtbenutzungseinreden vorgenommen hat und beide Einreden nebeneinander erhoben werden können, gilt die Benutzung der Widerspruchsmarke sowohl als nach § 43 Abs. 1 Satz 1 als auch nach Satz 2 MarkenG bestritten (vgl. BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON; 1999, 995 - HONKA).
  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
    Bei aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden Marken prägt der Wortbestandteil den Gesamteindruck, weil dieser die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 183/01
    Bei aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden Marken prägt der Wortbestandteil den Gesamteindruck, weil dieser die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
  • BPatG, 29.10.2013 - 27 W (pat) 72/12

    Manuel Luciano/Luciano - Markenbeschwerdeverfahren - "Manuel Luciano/Luciano" -

    Auch die Verwendung der Marke zur Kennzeichnung von Aktionsware steht einer ernsthaften Benutzung nicht entgegen (BPatG vom 28. August 2002, 32 W (pat) 183/01 - Tucano/tucan).
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