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   BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04   

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BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04 (https://dejure.org/2006,23702)
BPatG, Entscheidung vom 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04 (https://dejure.org/2006,23702)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 32 W (pat) 217/04 (https://dejure.org/2006,23702)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    Eine Benutzung des Wortes "SCHÜLERHILFE" in besonderer typographischer Ausgestaltung (d. h. in Schreibschrift, wie aus einigen Verwendungsbeispielen ersichtlich) ist, unabhängig davon, ob dieser Schriftzug als eigenständige Bildmarke Schutz genießt, in entsprechender Anwendung der Grundsätze des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 2005, 763, 764, Nr. 30 - Nestle/Mars) unschädlich.
  • BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 108/01
    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    Zum einen fehlen nämlich - zumindest in den dem Amt bzw. dem Gericht auszugsweise vorgelegten Seiten der Gutachten - die zur Bestimmung des Zuordnungsgrads unerlässlichen Kontrollfragen (vgl. die jetzt geltende "Richtlinie Markenanmeldungen", BlPMZ 2005, 245, 255 unter B.3.a) und b): "Wissen Sie, wie dieses Unternehmen heißt bzw. diese Unternehmen heißen?") Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 3 Abs. 3 Markenrichtlinie (Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988) - der im deutschen Recht, unbeschadet der sprachlich leicht abweichenden Fassung, § 8 Abs. 3 MarkenG entspricht - ist Voraussetzung für eine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft (d. h. eine Verkehrsdurchsetzung), dass ein wesentlicher Teil des angesprochenen Verkehrs die Marke mit einem konkreten Marktteilnehmer und mit keinem anderen Unternehmen in Verbindung bringt (GRUR 2002, 804, 808, Nr. 65 - Philips; vgl. auch BPatG GRUR 2004, 61, 62 - BVerwGE).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    Zum einen fehlen nämlich - zumindest in den dem Amt bzw. dem Gericht auszugsweise vorgelegten Seiten der Gutachten - die zur Bestimmung des Zuordnungsgrads unerlässlichen Kontrollfragen (vgl. die jetzt geltende "Richtlinie Markenanmeldungen", BlPMZ 2005, 245, 255 unter B.3.a) und b): "Wissen Sie, wie dieses Unternehmen heißt bzw. diese Unternehmen heißen?") Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 3 Abs. 3 Markenrichtlinie (Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988) - der im deutschen Recht, unbeschadet der sprachlich leicht abweichenden Fassung, § 8 Abs. 3 MarkenG entspricht - ist Voraussetzung für eine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft (d. h. eine Verkehrsdurchsetzung), dass ein wesentlicher Teil des angesprochenen Verkehrs die Marke mit einem konkreten Marktteilnehmer und mit keinem anderen Unternehmen in Verbindung bringt (GRUR 2002, 804, 808, Nr. 65 - Philips; vgl. auch BPatG GRUR 2004, 61, 62 - BVerwGE).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    Voraussetzung für die Anerkennung einer Verkehrsdurchsetzung ist im vorliegenden Fall ein Mindestzuordnungsgrad zur Anmelderin (und mit ihr verbundenen oder von ihr lizensierten Unternehmen) von 50 % (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 re. Sp. - REICH UND SCHOEN; vgl. auch Pflüger, GRUR 2004, 652, 653 re. Sp.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    Die Prüfung, ob das erforderliche, aber auch ausreichende Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    Die Prüfung, ob das erforderliche, aber auch ausreichende Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    b) Dass Verbraucherbefragungen generell nach Maßgabe des nationalen Rechts (hier § 8 Abs. 3 MarkenG) in schwierigen Fällen ein geeignetes Mittel zur Feststellung einer behaupteten Verkehrsdurchsetzung sein können, ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (GRUR 1999, 723, 727, Nr. 53 - Chiemsee).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 217/04
    Kann einer Wortmarke ein für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so entbehrt diese jeglicher Unterscheidungseignung und damit jeglicher Unterscheidungskraft (st. Rspr.; vgl. BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Das Bundespatentgericht hat unter Berufung auf seine neue Entscheidungspraxis (BPatG, GRUR 2007, 324, 329 - Kinder; BPatG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 32 W (pat) 217/04, juris Rn. 24 - SCHÜLERHILFE; BPatG, GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante; GRUR 2008, 420, 428 - ROCHER-Kugel) von dem sich aus dem Meinungsforschungsgutachten ergebenden Durchsetzungsgrad die Fehlertoleranz abgezogen.
  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 146/06
    in: Hasselblatt/Eichmann, Münchner Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, § 9 Rechtsdemoskopische Gutachten, Rn. 42; Niedermann, Empirische Erkenntnisse zur Verkehrsdurchsetzung, GRUR 2006, 367, 371; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 8 Rn. 328; Ströbele in: Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 8 Rn. 354; BGH GRUR 2008, 505 ff. - Rn. 30 - TUC-Salzcracker; BGH GRUR 2007, 1071 - Rn. 32 - Kinder II; BPatG 32 W (pat) 39/03, S. 21 - Kinder; 32 W (pat) 320/03, S. 9 - YOGHURTGUMS; 32 W (pat) 217/04, S. 7 - Schülerhilfe).

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird nämlich davon ausgegangen, dass bei der statistischen Auswertung nach der Gaußschen Verteilungskurve die Fehlertoleranz zu berücksichtigen ist (GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante; GRUR 2007, 324 - Kinder; 32 W (pat) 217/04 - SCHÜLERHILFE).

  • BPatG, 18.12.2009 - 29 W (pat) 115/07
    Nach allgemeiner Meinung in Literatur und Rechtsprechung ist die Nennung eines vom Anmelder abweichenden Namens nämlich nur dann unschädlich, wenn auf andere namentlich genannte Anbieter geringe Prozentsätze entfallen, nicht aber dann, wenn sie in beachtlichem Umfang benannt werden (Eichmann in: Hasselblatt/Eichmann, Münchner Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, § 9 Rechtsdemoskopische Gutachten, Rn. 42; Niedermann, Empirische Erkenntnisse zur Verkehrsdurchsetzung, GRUR 2006, 367, 371; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 8 Rn. 328; Ströbele in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 8 Rn. 441; BGH GRUR 2008, 505 ff., Rn. 30 -TUC-Salzcracker; BGH GRUR 2007, 1071, Rn. 32 -Kinder II; BPatG 32 W (pat) 39/03, S. 21 -Kinder; 32 W (pat) 320/03, S. 9 -YOGHURTGUMS; 32 W (pat) 217/04, S. 7 -Schülerhilfe).

    Dies ist aber nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts erforderlich (GRUR 2007, 593, 596 -Ristorante; GRUR 2007, 324 -Kinder; 32 W (pat) 217/04 -SCHÜLERHILFE).

  • BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04

    Ristorante

    Dies ist aber nach neuerer Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17.5.2006, 32 W (pat) 39/03 - Kinder, zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 19.7.2006, 32 W (pat) 217/04 - SCHÜLERHILFE; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 355) erforderlich.
  • BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05
    Dies ist aber zwingend erforderlich (BPatG, Beschlüsse - Kinder (schwarzrot) und - Ristorante, jeweils a. a. O.; Beschluss vom 19. Juli 2006, 32 W (pat) 217/04 - SCHÜLER-HILFE; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 355).
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