Rechtsprechung
BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04, 32 W (pat) 238/04 |
Zitiervorschläge
BPatG, Entscheidung vom 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04, 32 W (pat) 238/04 (https://dejure.org/2005,2699)
BPatG, Entscheidung vom 03. August 2005 - 32 W (pat) 237/04, 32 W (pat) 238/04 (https://dejure.org/2005,2699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- aufrecht.de
"Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Freihaltungsbedürfnisses; Berücksichtigung einer rechtlich begründeten oder faktischen Monopolstellung bei der Frage nach dem Freihaltungsbedürfnis; Bestimmungsangabe und Bezeichnung sonstiger Merkmale ; Unterscheidungskraft einer Marke; Durchsetzung im ...
- archive.org
MarkenG § 8 Abs 2 Nr 1, § 8 Abs 2 Nr 2, § 8 Abs 2 Nr 10, § 8 Abs 3, § 23 Nr 2, § 50 Abs 1, § 50 Abs 2, § 50 Abs 4, § 54
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Marken Fußball WM 2006 und WM 2006 nur teilweise geschützt
Verfahrensgang
- BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04, 32 W (pat) 238/04
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 97/05
- BPatG, 17.01.2007 - 32 W (pat) 237/04
- BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 948
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auf die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht den Beschluss der Markenabteilung insoweit aufgehoben, als die Marke aufgrund der Löschungsanträge der Antragstellerinnen zu 1 und 2 für die in der obigen Aufstellung kursiv gedruckten Waren und Dienstleistungen gelöscht worden ist (BPatG GRUR 2005, 948). - BPatG, 17.01.2007 - 32 W (pat) 237/04
FUSSBALL WM 2006
Auf die Beschwerde der Markeninhaberin hat der erkennende Senat den Beschluss der Markenabteilung teilweise aufgehoben (Beschluss vom 3. August 2005, GRUR 2005, 948 - FUSSBALL WM 2006). - BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes bei Löschung einer Marke wegen eines …
Werden alkoholische Getränke, insbesondere Weine, Spirituosen, Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke und Cocktails und Aperitifs auf Spirituosen- oder Weingrundlage oder Punsch auf Spirituosen- und Weingrundlage sowie alkoholfreie Getränke wie Fruchtgetränke, Fruchtsäfte, alkoholfreie Heißgetränke und alkoholfreie Cocktails mit der Bezeichnung "Christkindlesmarkt" versehen, wird der Verkehr mithin nicht annehmen, dass es sich dabei um eine individuelle Herkunftshinweisbezeichnung handelt, die auf einen bestimmten Hersteller hinweisen soll, sondern vielmehr ohne weitere Überlegung davon ausgehen, dass diese Waren im Rahmen üblicher Weihnachtsmarktgastronomie und damit im Rahmen der Durchführung irgendeiner der zahllosen, nicht näher individualisierbaren Christkindlesmärkte bzw. Weihnachtsmärkte angeboten werden oder für den Verzehr auf (irgend)einem solchen Markt bestimmt sind (vgl. BPatG GRUR 2005, 948, 950 - FUSSBALL WM 2006;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 122 f.), oder dass das Wort "Christkindlesmarkt" dem Verkehr als Warenanpreisung eine das Gemüt und damit die Kaufbereitschaft ansprechende vorweihnachtliche Stimmung vermitteln soll.
- BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 45/08 Die Bezeichnung "Südafrika 2010" weist in Verbindung mit allen beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen lediglich auf die Veranstaltung als solche und nicht auf den Veranstalter hin (vgl. auch BPatG, 32 W (pat) 238/04, Beschluss vom 4. April 2007 - WM 2006).
- BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 21/08 Die Bezeichnung "Österreich-Schweiz 2008" weist in Verbindung mit allen beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen lediglich auf die Veranstaltung als solche und nicht auf den Veranstalter hin (vgl. auch BPatG, 32 W (pat) 238/04, Beschluss vom 4. April 2007 - WM 2006).
- BPatG, 28.05.2008 - 29 W (pat) 20/08 Die Bezeichnung "Deutschland 2006" weist in Verbindung mit allen beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen lediglich auf die Veranstaltung als solche und nicht auf den Veranstalter hin (vgl. auch BPatG, 32 W (pat) 238/04, Beschluss vom 4. April 2007 - WM 2006).
Rechtsprechung
BPatG, 17.01.2007 - 32 W (pat) 237/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- markenmagazin:recht
§ 52 MarkenG; § 54 MarkenG; § 90 MarkenG; § 307 ZPO
FUSSBALL WM 2006 - openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04
- BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 97/05
- BPatG, 17.01.2007 - 32 W (pat) 237/04
- BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 507
Wird zitiert von ...
- BPatG, 05.11.2013 - 24 W (pat) 22/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Blätterkatalog" - keine …
Von der Möglichkeit, insoweit ihren Löschungsantrag auf einen Antrag auf die Feststellung umzustellen, dass die angegriffene Marke für die von dem Verzicht betroffenen Waren und Dienstleistungen auch in der Vergangenheit nichtig war (s. BGH GRUR 2001, 337, 339 - EASXPRESS; BPatG GRUR 2007, 507, 508 - Fußball WM 2006 II) hat die Antragstellerin keinen Gebrauch gemacht.