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   BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03   

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BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03 (https://dejure.org/2006,4439)
BPatG, Entscheidung vom 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03 (https://dejure.org/2006,4439)
BPatG, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 32 W (pat) 269/03 (https://dejure.org/2006,4439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 593
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03
    Handelt es sich bei den beanspruchen Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können (z. B. belichtete Filme oder Druckereierzeugnisse), so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03
    Handelt es sich bei den beanspruchen Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können (z. B. belichtete Filme oder Druckereierzeugnisse), so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 40] - Linde, Winward u. Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03
    Die Entscheidung "Winnetou" (GRUR 2003, 342) bildet insoweit keine Ausnahme.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03
    Handelt es sich bei den beanspruchen Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können (z. B. belichtete Filme oder Druckereierzeugnisse), so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03
    Handelt es sich bei den beanspruchen Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können (z. B. belichtete Filme oder Druckereierzeugnisse), so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 Bar jeder Vernunft).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 40] - Linde, Winward u. Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BPatG, 01.12.2015 - 24 W (pat) 17/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "SAUS" KLEINE MAUS" - keine Unterscheidungskraft

    Die Anmelderin verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Gerichts "Der kleine Eisbär" (BPatG GRUR 2006, 593).

    Handelt es sich bei den beanspruchen Waren und Dienstleistungen um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen können (z. B. Ton- und Bildträger; Druckereierzeugnisse; Ausstrahlung von Fernsehsendungen, gegebenenfalls auch Spiele, s. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 5 Rn. 96), so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 5 Rn. 84; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär; BPatG 29 W (pat) 105/06, BeckRS 2008, 19644 - Handtuchkrieg auf Mallorca).

    Davon ist insbesondere bei Bezeichnungen auszugehen, die nach Art eines Sachtitels gebildet sind (BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).

    Als eintragungsfähige Marken kommen daher in Bezug auf solche Waren und Dienstleistungen im Ergebnis nur Phantasietitel in Betracht (BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 5 Rn. 84).

    Anders als in der von der Anmelderin zitierten Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär) bezeichnet die in der angemeldeten Wortfolge enthaltene "kleine Maus" nicht eine ganz konkrete und individualisierte fiktive Tierfigur bzw. einen fiktiven Tiercharakter, sondern stellt, wie ausgeführt, einen Sachhinweis auf den gedanklichen Inhalt bzw. das Prinzip von derartig gekennzeichneten  "Spielen" dar.

  • BPatG, 17.02.2017 - 29 W (pat) 37/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pippi Langstrumpf" - Namen

    Namen realer unbekannter Personen sind ebenso wie die fiktiver Personen bereits in der Regel deshalb unterscheidungskräftig, weil sie von Haus aus einen individualisierenden Charakter aufweisen und einen konkreten sachlichen oder werbemäßigen Bezug zu bestimmten Waren und Dienstleistungen nicht herstellen können (BPatG GRUR 2008, 522, 523 Percy Stuart; BPatG, Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo; vgl. auch zu Phantasietiteln: BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).

    Mit Ausnahme von "Winnetou" ist Namen fiktiver Personen/Phantasiegestalten dagegen auch im medialen Bereich die Unterscheidungskraft regelmäßig zuerkannt worden (BPatG, Beschluss vom 17.10.2016 - 27 W (pat) 37/13 - Langstrumpf; GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär; GRUR 2008, 522, 523 Percy Stuart; Beschluss vom 01.06.2005 - 29 W (pat) 179/04 - Petterson und Findus; Beschluss vom 27.08.2002, 27 W (pat) 65/02 - Captain Nemo).

  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

    Ohne Kontext ist dies bei Namen kaum möglich; für belletristische Werke scheidet die Annahme einer beschreibenden Bezeichnung insoweit praktisch immer aus (vgl. BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär, wo das Warenverzeichnis insoweit beschränkt wurde).
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