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   BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06   

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BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06 (https://dejure.org/2007,24832)
BPatG, Entscheidung vom 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06 (https://dejure.org/2007,24832)
BPatG, Entscheidung vom 08. August 2007 - 32 W (pat) 63/06 (https://dejure.org/2007,24832)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Ebenso wenig, wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "Vitamin" beansprucht werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD 1; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BPatG, Beschluss vom 4. April 2006, 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN), kann aus der Übereinstimmung in diesem Wortbestandteil, d. h. den ersten drei Silben der Vergleichsmarken, eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden.
  • BGH, 19.09.1975 - I ZB 3/74

    Zeichenschutz - Anmeldung des Wortzeichens "BIO-ACTIVINE" - Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Eine begriffliche Verwechslungsgefahr - unmittelbar oder infolge gedanklicher Assoziationen - ist ebenfalls nicht gegeben, weil begriffliche Klammer für beide Zeichen lediglich das - wie ausgeführt - schutzunfähige Wort "Vitamin" darstellt (vgl. BGH GRUR 1976, 143 - Biovital).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen), der Kenzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; GRUR 2006, 237 - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04
    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Ebenso wenig, wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "Vitamin" beansprucht werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD 1; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BPatG, Beschluss vom 4. April 2006, 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN), kann aus der Übereinstimmung in diesem Wortbestandteil, d. h. den ersten drei Silben der Vergleichsmarken, eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden.
  • BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 81/03

    Lösung der Eintragung einer Marke im Widerspruchsfall bei Bestehen von

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt - letztlich aus Rechtsgründen - gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn die weitgehenden Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf kennzeichnungsschwachen Wortelementen oder Wortteilen beruhen (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt - letztlich aus Rechtsgründen - gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn die weitgehenden Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf kennzeichnungsschwachen Wortelementen oder Wortteilen beruhen (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Ebenso wenig, wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "Vitamin" beansprucht werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD 1; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BPatG, Beschluss vom 4. April 2006, 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN), kann aus der Übereinstimmung in diesem Wortbestandteil, d. h. den ersten drei Silben der Vergleichsmarken, eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden.
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Ebenso wenig, wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "Vitamin" beansprucht werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD 1; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; BPatG, Beschluss vom 4. April 2006, 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN), kann aus der Übereinstimmung in diesem Wortbestandteil, d. h. den ersten drei Silben der Vergleichsmarken, eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen), der Kenzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; GRUR 2006, 237 - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (und Dienstleistungen), der Kenzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; GRUR 2006, 237 - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 01.03.2019 - 28 W (pat) 29/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "INJEKT/INJEX" - der Schutz einer eingetragenen

    Darüber hinausgehende Rechte können nicht beansprucht werden, weil dies einem markenrechtlichen Schutz für eine beschreibende Angabe, deren freie Nutzung durch die Allgemeinheit möglich bleiben soll, gleichkäme (vgl. BGH GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy;GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2007, 1071, Rdnr. 36 - Kinder II; GRUR 2011, 826, Rdnr. 29 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040, Rdnr. 39 - pjur/pure; GRUR 2016, 382, Rdnr. 37 - Bio Gourmet; BPatG, Beschluss vom 8. August 2007, 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/ Vitaminos; Beschluss vom 25. März 2010, 25 W (pat) 46/09 - Panero/Panerie; Beschluss vom 26. August 2011, 25 W (pat) 83/08 - FRUUTA/Fructa).
  • BPatG, 25.03.2010 - 25 W (pat) 46/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Panero/Panerie" - Warenidentität - zur

    Ebenso wenig wie Schutz für die zugrundeliegende schutzunfähige Bezeichnung "Pane" beansprucht werden kann, kann daher allein aus der Übereinstimmung beider Markenwörter in diesem Bestandteil eine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden (vgl. BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir / AntiVirus; BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 63/06 v. 08.08.2008 - Vitaminis / Vitaminos ; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 v. 04.04.2006 - FITAMIN/VIT-H-MIN).
  • BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 519/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "la cuisine (Wort-Bild-Marke)/LA Cuisine

    Es könne aus Rechtsgründen keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn die Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf kennzeichnungsschwachen Wortelementen oder Wortteilen beruhen (BPatG, 32 W (pat) 63/06, 08.08.2007 - Vitaminis/Vitaminos).

    So wie besonders kennzeichnungskräftige ältere Marken mit entsprechend hohem Schutzumfang auch dann einer Verwechslungsgefahr mit einer angegriffenen Marke unterliegen können, wenn die Vergleichszeichen einander nur entfernt ähnlich sind (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 87 - LIOR/DIOR; GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella), kann umgekehrt gleichwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegen, wenn sich die Gemeinsamkeiten der Zeichen nur auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Bestandteile beschränken (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL BPatG; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos).

  • BPatG, 01.03.2019 - 28 W (pat) 15/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "INJEKT/INJEX" - der Schutz einer eingetragenen

    Darüber hinausgehende Rechte können nicht beansprucht werden, weil dies einem markenrechtlichen Schutz für eine beschreibende Angabe, deren freie Nutzung durch die Allgemeinheit möglich bleiben soll, gleichkäme (vgl. BGH GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy;GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2007, 1071, Rdnr. 36 - Kinder II; GRUR 2011, 826, Rdnr. 29 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2012, 1040, Rdnr. 39 - pjur/pure; GRUR 2016, 382, Rdnr. 37 - BioGourmet; BPatG, Beschluss vom 8. August 2007, 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/ Vitaminos; Beschluss vom 25. März 2010, 25 W (pat) 46/09 - Panero/Panerie; Beschluss vom 26. August 2011, 25 W (pat) 83/08 - FRUUTA/Fructa).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (BGH GRUR 2003, 963 [juris Tz. 26] - AntiVir/AntiVirus ; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1161 [juris Tz. 20 und 27] - CompuNet/ComNet I ; zust. BPatG B. v. 12.09.2007 - 26 W (pat) 240/04: MULTIPET zu MULTIFIT [Tierbedarf]; B. v. 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06: V itaminis zu V itaminos [Süßwaren]; B. v. 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04: FITAMIN zu VIT-H-MIN ).
  • BPatG, 15.11.2012 - 2 Ni 33/11
    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (für das Verletzungsverfahren BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVirus/AntiVir; BGH GRUR 2012, 1040 (Nr. 39) - pjur/pure; für das Widerspruchsverfahren BPatG vom 8.8.2007, 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; BPatG vom 25.3.2010, 25 W (pat) 46/09 - Panero/Panerie; BPatG GRUR 2012, 67 - Panprazol/PANTOZOL).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft -

    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (für das Verletzungsverfahren BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVirus/AntiVir; BGH GRUR 2012, 1040 (Nr. 39) - pjur/pure; für das Widerspruchsverfahren BPatG vom 8.8.2007, 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; BPatG vom 25.3.2010, 25 W (pat) 46/09 - Panero/Panerie; BPatG GRUR 2012, 67 - Panprazol/PANTOZOL).
  • BPatG, 15.01.2013 - 33 W (pat) 12/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Florana/FLORANID" - zur Kennzeichnungskraft -

    Ein darüber hinausgehender Schutz kann nicht beansprucht werden, weil er dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe selbst gleichkommen würde (für das Verletzungsverfahren BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVirus/AntiVir; BGH GRUR 2012, 1040 (Nr. 39) - pjur/pure; für das Widerspruchsverfahren BPatG vom 8.8.2007, 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; BPatG vom 25.3.2010, 25 W (pat) 46/09 - Panero/Panerie; BPatG GRUR 2012, 67 - Panprazol/PANTOZOL).
  • BPatG, 26.08.2011 - 26 W (pat) 83/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft -

    Bei dieser Sachlage ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die aus dem Wortstamm "Fruct" und der weitverbreiteten Endung "a" gebildet ist, für die Waren, für die sie eingetragen worden ist und die sämtlich Früchte enthalten bzw. einen fruchtigen Geschmack aufweisen können, besonders dann eng zu bemessen und auf ihre eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt, wenn aus ihr Rechte gegenüber einer Marke geltend gemacht werden, die ebenfalls eine Abwandlung derselben freihaltungsbedürftigen Sachbezeichnung ist (BGH a. a. O. - Pantohexal; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/EnzyMix), was vorliegend der Fall ist, weil auch die angegriffene Marke aus einer sehr engen Anlehnung an den Begriff "Frucht" und insbesondere an die italienischen bzw. spanischen Wörter hierfür, nämlich "frutta" bzw. "fruta", besteht.
  • BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10

    Markenbeschwerdeverfahren "VITALIMO/VITALO" - keine Verwechslungsgefahr

    Insoweit gilt rechtlich der Grundsatz, dass der Bestandteil einer älteren Marke, dessen Schutzunfähigkeit bei der nachträglichen Prüfung im Kollisionsverfahren festgestellt wird, eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht begründen kann (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 34-38 - Kinder II; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM; 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/Enzymix).
  • BPatG, 24.08.2011 - 26 W (pat) 85/08

    Anspruch auf Löschung einer eingetragenen Marke im Fall der Verwechslungsgefahr

  • BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 85/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa" - zur

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