Rechtsprechung
BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 91/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- markenmagazin:recht
§ 89 MarkenG
Taschenlampen - markenmagazin:recht
§ 89 MarkenG
Taschenlampen - openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97
- BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 91/97
Papierfundstellen
- GRUR 2006, 946
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 09.10.2020 - 14 U 807/20
Unlauteres Abfangen von Patienten
Er setzt eine eindeutige und erkennbare Bezugnahme auf ein oder mehrere Heilmittel voraus (BGH GRUR 2006, 946 Rn. 24 - Kunden werben Kunden;… Doepner/Reese, Heilmittelwerbegesetz, 3. Aufl., § 1 Rn. 72 m.w.N.). - BPatG, 31.01.2007 - 32 W (pat) 129/05 Dies weist eher in Richtung eines weniger großzügigen Prüfungsmaßstabes (vgl. BPatG GRUR 2006, 946, 947 - Taschenlampen II).
- BPatG, 29.03.2006 - 32 W (pat) 157/03 Für die Anlegung eines besonders großzügigen Prüfungsmaßstabes ist allerdings - unabhängig von der konkreten Markenform - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor) kein Raum (vgl. näher hierzu Senatsbeschluss vom 24. Mai 2006, 32 W (pat) 91/97 - Taschenlampen II, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Rechtsprechung
BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Anmeldung einer dreidimensionalen Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft; Marktübliche Gestaltung von Stabtaschenlampen; Anforderungen an die betriebskennzeichnende Hinweisfunktion der Form einer Ware; Unbeachtlichkeit geringfügiger Abweichungen bei ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97
- BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 91/97
Papierfundstellen
- GRUR 1999, 56
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98
Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
bb) Bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, werden in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL entsprechenden Bestimmung des Markengesetzes (BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II) und in der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL wörtlich entsprechenden Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (…Entscheidung v. 21.9.1999 - R 73/1999-3, GRUR Int. 2000, 360 - TABS [rund, rot/weiß]; Entscheidung v. 28.10.1999 - R 104/1999-3, GRUR Int. 2000, 363 - Strahlregler) strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt als bei anderen Marken.Zur Begründung dieser höheren Anforderungen an die Unterscheidungskraft stellt das Bundespatentgericht auf ein naheliegendes Freihaltebedürfnis (vgl. BPatG GRUR 1998, 706, 709, 710 - Montre I und II) und auf die Wesensverschiedenheit zwischen dem der Herkunftskennzeichnung dienenden Markenrecht auf der einen und den den Schutz von Gestaltungen eröffnenden Schutzrechten, insbesondere dem Geschmacksmusterrecht, auf der anderen Seite ab (vgl. BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 18/98
"Stabtaschenlampen II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 219 = BPatG GRUR 1999, 56). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 18/98
Stabtaschenlampen; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 219 = BPatG GRUR 1999, 56).bb) Bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, werden in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL entsprechenden Bestimmung des Markengesetzes (BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II) und in der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL wörtlich entsprechenden Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (…Entscheidung v. 21.9.1999 - R 73/1999-3, GRUR Int. 2000, 360 - TABS [rund, rot/weiß]; Entscheidung v. 28.10.1999 - R 104/1999-3, GRUR Int. 2000, 363 - Strahlregler) strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt als bei anderen Marken.
Zur Begründung dieser höheren Anforderungen an die Unterscheidungskraft stellt das Bundespatentgericht auf ein naheliegendes Freihaltebedürfnis (vgl. BPatG GRUR 1998, 706, 709, 710 - Montre I und II) und auf die Wesensverschiedenheit zwischen dem der Herkunftskennzeichnung dienenden Markenrecht auf der einen und den den Schutz von Gestaltungen eröffnenden Schutzrechten, insbesondere dem Geschmacksmusterrecht, auf der anderen Seite ab (vgl. BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).
- BGH, 23.11.2000 - I ZB 46/98
Rado-Uhr; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
bb) Bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, werden in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL entsprechenden Bestimmung des Markengesetzes (BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II) und in der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL wörtlich entsprechenden Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (…Entscheidung v. 21.9.1999 - R 73/1999-3, GRUR Int. 2000, 360 - TABS [rund, rot/weiß]; Entscheidung v. 28.10.1999 - R 104/1999-3, GRUR Int. 2000, 363 - Strahlregler) strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt als bei anderen Marken.Zur Begründung dieser höheren Anforderungen an die Unterscheidungskraft stellt das Bundespatentgericht auf ein naheliegendes Freihaltebedürfnis (vgl. BPatG GRUR 1998, 706, 709, 710 - Montre I und II) und auf die Wesensverschiedenheit zwischen dem der Herkunftskennzeichnung dienenden Markenrecht auf der einen und den den Schutz von Gestaltungen eröffnenden Schutzrechten, insbesondere dem Geschmacksmusterrecht, auf der anderen Seite ab (vgl. BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98
SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Auch wenn es bei Formmarken im allgemeinen einen strengen Prüfungsmaßstab für geboten erachtet (ebenso BPatGE 39, 219, 223 = BPatG GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II), so hat es gleichwohl angenommen, daß jedenfalls vorliegend geringe Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen sind. - BGH, 14.12.2000 - I ZB 26/98
OMEGA; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
aa) Das Bundespatentgericht hat in der angefochtenen Entscheidung und in weiteren Entscheidungen (BPatGE 39, 219, 223 = BPatG GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 710 - Montre II) an die Unterscheidungskraft der dreidimensionalen Marke, die die Form der Ware oder eines Teils davon darstellt, einen strengeren Prüfungsmaßstab angelegt, als bei anderen Markenformen. - BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
aa) Das Bundespatentgericht hat in der angefochtenen Entscheidung und in weiteren Entscheidungen (BPatGE 39, 219, 223 = BPatG GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 - Montre I) an die Unterscheidungskraft der dreidimensionalen Marke, die die Form der Ware oder eines Teils davon darstellt, einen strengeren Prüfungsmaßstab angelegt, als bei anderen Markenformen. - BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 93/97 Die Beschwerde ist vom erkennenden Senat durch Beschluss vom 14. Januar 1998 zurückgewiesen worden (vgl. die Parallelsache BPatG, 32 W (pat) 91/97 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).
Gegen diesen Beschluss hat die Anmelderin - ebenso wie in der erwähnten Parallelsache 32 W (pat) 91/97 - (zugelassene) Rechtsbeschwerde eingelegt.
a) Durch die in dem Parallelverfahren 32 W (pat) 91/97 ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass an die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die lediglich die Form der im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen beanspruchten Ware(n) selbst darstellen, keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei anderen, insbesondere auch den herkömmlichen Markenformen wie Wort- oder Bildmarken (EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 49] - Linde, Winward u. Rado).
Den vorstehenden Erwägungen steht nicht die Besonderheit des vorliegenden Falles entgegen, dass der Bundesgerichtshof den ersten Beschluss des Senats vom 14. Januar 1998 seinerseits erst nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (in der Parallelsache 32 W (pat) 91/97) aufgehoben hat.
- BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 92/97 Die Beschwerde ist vom erkennenden Senat durch Beschluss vom 14. Januar 1998 zurückgewiesen worden (vgl. die Parallelsache BPatG, 32 W (pat) 91/97 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).
Gegen diesen Beschluss hat die Anmelderin - ebenso wie in der erwähnten Parallelsache 32 W (pat) 91/97 - (zugelassene) Rechtsbeschwerde eingelegt.
a) Durch die in dem Parallelverfahren 32 W (pat) 91/97 ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass an die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die lediglich die Form der im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen beanspruchten Ware(n) selbst darstellen, keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei anderen, insbesondere auch den herkömmlichen Markenformen wie Wort- oder Bildmarken (EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 49] - Linde, Winward u. Rado).
Den vorstehenden Erwägungen steht nicht die Besonderheit des vorliegenden Falles entgegen, dass der Bundesgerichtshof den ersten Beschluss des Senats vom 14. Januar 1998 seinerseits erst nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (in der Parallelsache 32 W (pat) 91/97) aufgehoben hat.
- BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 124/97 Die Beschwerde ist vom erkennenden Senat durch Beschluss vom 14. Januar 1998 zurückgewiesen worden (vgl. die Parallelsache BPatG, 32 W (pat) 91/97 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).
Gegen diesen Beschluss hat die Anmelderin - ebenso wie in der erwähnten Parallelsache 32 W (pat) 91/97 - (zugelassene) Rechtsbeschwerde eingelegt.
a) Durch die in dem Parallelverfahren 32 W (pat) 91/97 ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass an die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die lediglich die Form der im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen beanspruchten Ware(n) selbst darstellen, keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei anderen, insbesondere auch den herkömmlichen Markenformen wie Wort- oder Bildmarken (EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 49] - Linde, Winward u. Rado).
Den vorstehenden Erwägungen steht nicht die Besonderheit des vorliegenden Falles entgegen, dass der Bundesgerichtshof den ersten Beschluss des Senats vom 14. Januar 1998 seinerseits erst nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (in der Parallelsache 32 W (pat) 91/97) aufgehoben hat.
- BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 91/97
Taschenlampen
- BPatG, 14.01.2010 - 25 W (pat) 7/09
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bonbonform (dreidimensionale …
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 40/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 44/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 49/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 47/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 28/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BGH, 14.12.2000 - I ZB 41/98
Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)
- BPatG, 18.03.2013 - 25 W (pat) 14/12
Schwimmbad-Isolierbaustein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - …
- BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 136/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
- BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 134/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
- BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 131/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
- BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 477/99
- BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 171/99
- BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 138/99
- BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 109/99
- BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 159/99
- BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 110/99
- BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 139/99
- BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 130/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
- BPatG, 06.05.1998 - 29 W (pat) 61/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
- BPatG, 24.01.2001 - 29 W (pat) 87/00
- BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 140/99
- BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr
- BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 154/99