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   OLG Hamm, 03.06.2015 - I-32 W 12/15   

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https://dejure.org/2015,15429
OLG Hamm, 03.06.2015 - I-32 W 12/15 (https://dejure.org/2015,15429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2015 - I-32 W 12/15 (https://dejure.org/2015,15429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - I-32 W 12/15 (https://dejure.org/2015,15429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befangenheit, Befangenheitsgesuch, rechtsmissbräuchlich, prozesstaktisches Ziel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befangenheit, Befangenheitsgesuch, rechtsmissbräuchlich, prozesstaktisches Ziel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsgesuchs

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 42, 45, 47 ZPO
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsgesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgelehnter Richter kann rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch zurückweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Terminsverlegung durch Ablehnungsgesuch erzwingen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat indes klargestellt, dass ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern solle, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebiete (vgl. BVerfG a.a.O .; auch BGH, I ZA 2/13; BeckRS 2013, 15387).

    Ein in dieser Weise unzulässiges Ablehnungsgesuch liegt vor, wenn dessen Begründung die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (BGH, I ZA 2/13, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
    Ein abgelehnter Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (BVerfG, 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72; BGH, I ZB 15/91, NJW 1992, 983; OLG Hamm Beschluss vom 16.12.2011 - 32 W 20/11 BeckRS 2012, 02309; OLG Frankfurt, 1 W 5/11, NJW-RR 2012, 1271).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
    Die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit ist demgegenüber kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH, XI ZR 388/01, NJW 2002, 2396).
  • OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
    Ein abgelehnter Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (BVerfG, 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72; BGH, I ZB 15/91, NJW 1992, 983; OLG Hamm Beschluss vom 16.12.2011 - 32 W 20/11 BeckRS 2012, 02309; OLG Frankfurt, 1 W 5/11, NJW-RR 2012, 1271).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
    Ein abgelehnter Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (BVerfG, 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72; BGH, I ZB 15/91, NJW 1992, 983; OLG Hamm Beschluss vom 16.12.2011 - 32 W 20/11 BeckRS 2012, 02309; OLG Frankfurt, 1 W 5/11, NJW-RR 2012, 1271).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
    Maßgeblich ist insoweit, ob vom objektiven Standpunkt eines Ablehnenden aus hinreichende Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber und werde deshalb nicht unparteiisch entscheiden (BGH, IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220, 1221).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2015 - 32 W 12/15
    Ein abgelehnter Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (BVerfG, 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72; BGH, I ZB 15/91, NJW 1992, 983; OLG Hamm Beschluss vom 16.12.2011 - 32 W 20/11 BeckRS 2012, 02309; OLG Frankfurt, 1 W 5/11, NJW-RR 2012, 1271).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2018 - 10 UF 109/15

    Umgangsrechtsregelung: Befristeter Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem

    Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht in der regulären Besetzung und nicht ohne die abgelehnten Mitglieder (vgl. BGH, a.a.O.), hier also allein durch den abgelehnten Einzelrichter (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2017 - 6 W 104/17, BeckRS 2017, 106770 Rn. 12; OLG Hamm Beschluss vom 03.06.2015 - 32 W 12/15, BeckRS 2015, 12597 Rn. 11; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32.Aufl., § 45 Rn. 4 Huber, JuS 2017, 2111, 213).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung

    Insbesondere dient sie nicht dazu, im laufenden Verfahren die Beurteilung des Beschwerdegerichts zu einzelnen Rechtsfragen, Meinungsäußerungen oder Verfahrensschritten einzuholen, um dadurch eine frühzeitige "Korrektur" des Verfahrensverlaufs im Sinne eines Beteiligten durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss v. 20.01.2014 - AnwZ (Brfg) 51/12 - Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss v. 03.06.2015 - I-32 W 12/15 - Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.04.2015 - 1 U 125/14 - Rn. 31, alle juris; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.03.1998 - 11 W 9/98 - Rn. 4, MDR 1998, 1052 m.w.N.; Bork in: Stein/Jonas, aaO Rn. 14 m. w. N.).
  • LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
    Entsprechendes gilt, wenn mit der Ablehnung verfahrensfremde, vom Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden, sowie bei einem allein aus prozesstaktischen Erwägungen gestellten Ablehnungsgesuch (OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2015 - I-32 W 12/15, juris, Rn. 11).

    Wird das Rechtsinstitut der Richterablehnung in derartiger Weise eingesetzt, fehlt dem Befangenheitsgesuch ein Rechtsschutzinteresse, und es ist als unzulässig zu verwerfen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2015 - I-32 W 12/15, juris, Rn. 11).

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