Rechtsprechung
OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 54 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§ 883 BGB
Vormerkbarkeit des Rückforderungsanspruchs wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 883, 421, 490
Rückforderungsanspruch bei "wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" ist vormerkbar - Judicialis
BGB § 883
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 883
Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 883, 421, 490
Rückforderungsanspruch bei "wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" ist vormerkbar - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherung des Rückforderungsrecht eines Schenkers wegen Vermögensverschlechterung durch eine Vormerkung; Wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eines Erwerbers
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 54 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§ 883 BGB
Vormerkbarkeit des Rückforderungsanspruchs wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 23.02.2007 - 4 T 447/07
- OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1314
- MDR 2007, 1011
- DNotZ 2007, 948
- FGPrax 2007, 159
- Rpfleger 2007, 540
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
c) Zwar genießen bedingte und künftige Ansprüche nur dann Vormerkungsschutz, wenn für die künftige Gestaltung des Anspruchs nicht lediglich eine bloße mehr oder weniger aussichtsreiche tatsächliche Möglichkeit besteht, sondern bereits eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Grundlage vorhanden ist (BGH NJW 2002, 2461/2462 m.w.N.).d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist.
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch
Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist. - OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; …
Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist. - OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene …
Auszug aus OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07
Das OLG Düsseldorf (FGPrax 2002, 203) erstreckte diese Ansicht auf die Verarmung des Schenkers.
- OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 270/13
Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung: Sicherung eines …
Auch im Fall der Rückauflassungsvormerkung wegen groben Undanks (BGH NJW 2002, 2461), wegen drohender Zwangsvollstreckung (Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464) oder wegen wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Erwerbers (OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50) steht das Grundbuchamt vor dem Problem, nicht nur einen behaupteten Sachverhalt unter das Gesetz zu subsumieren, sondern auch die jeweilige Bedingung als eingetreten festzustellen.In diesen Fällen wird die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 2461/2463; OLG München MittBayNot 2008, 50; BayObLGZ 1997, 246/247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169/1170).
Sollten im Einzelfall Unsicherheiten verbleiben, so können diese Zweifel durch eine richterliche Entscheidung ausgeräumt werden, ohne dass hierdurch die objektive Bestimmbarkeit der vorgemerkten Ansprüche in Frage gestellt wird (OLG München MittBayNot 2008, 50; 2009, 464).
- OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender …
Soweit in deren Zusammenhang die alternative Bedingung einer "wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen" formuliert ist, hat das Grundbuchamt diese nach Maßgabe der Entscheidung des 32. Zivilsenats vom 10.4.2007 (32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenberger) hingenommen.Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).
- OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16
Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs
Die Bestimmtheit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z. B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze). - OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des …
Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).