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   OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09   

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https://dejure.org/2009,7848
OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09 (https://dejure.org/2009,7848)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2009 - 32 Wx 33/09 (https://dejure.org/2009,7848)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2009 - 32 Wx 33/09 (https://dejure.org/2009,7848)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Nachprüfung der Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter; Vertragspflicht des Eigentumswohnungskäufers zur Duldung baulicher Veränderungen

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 14; BGB §§ 133, 157, 328
    Kaufvertragliche Vereinbarung einer Duldungspflicht von baulichen Maßnahmen im Widerspruch zur Teilungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Verpflichtung zur Duldung baulicher Maßnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragspflicht zur Duldung baulicher Veränderungen

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 328 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Verpflichtung zur Duldung baulicher Maßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht des Käufers zur Duldung von Baumaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch der Kaufvertrag kann Duldungspflichten des Wohnungseigentümers begründen! (IMR 2009, 359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 491
  • ZMR 2010, 306
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 23.08.2007 - 32 Wx 126/07

    Interessengerechte Auslegung einer Kostenübernahmeerklärung nach der

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 240/02

    Auslegung eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Die Begünstigten des Vertrages müssen auch nicht namentlich genannt sein; es genügt vielmehr, dass diese bestimmbar sind (BGH NJW-RR 2008, 683/684).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Die Auslegung durch den Tatrichter kann deshalb vom Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (vgl. BGHZ 150, 32/37 m.w.N.; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 49 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.1979 - V ZR 4/78

    Wirksamkeit der Übertragung von Rechten auf eine sog. Wohngemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wieso die Abtretung der Duldungsverpflichtung nicht ohne Veränderung des Inhalts erfolgen könnte (§ 399 BGB; vgl. BGH NJW 1979, 1707).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 50/15

    Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit trotz

    Ein "pactum de non petendo" kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München allerdings die Klagbarkeit von Ansprüchen ausschließen (zu einem Schiedsgutachtenvertrag vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89, NJW 1990, 1231, 1232; zu einer Schlichtungsvereinbarung vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - XII ZR 165/06, NJW-RR 2009, 637 Rn. 19; zu einer Duldungsvereinbarung vgl. OLG München, Beschluss vom 4. August 2009 - 32 Wx 33/09, juris Rn. 17).
  • LG Hamburg, 29.01.2020 - 318 S 96/18

    Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers als Rechtsnachfolger hinsichtlich einer

    Ob die Duldungsklausel in § 5e der notariellen Vereinbarung vom 04.11.1969 eine Vertragsklausel zugunsten Dritter darstellt (§ 328 Abs. 1 BGB), muss nicht entschieden werden (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 04.08.2009, 32 Wx 33/09).
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